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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Graubünden

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Graubünden (Bewohner, Erwerbszweige; Verfassung etc.).

dern nach fremden Städten, hauptsächlich als Zuckerbäcker, Cafetiers oder Handelsleute (s. Engadin). Der Ertrag des Landbaues reicht nicht aus. Der Kanton besitzt nur 2588,4 qkm an Äckern, Wiesen und Weiden, 1260 qkm Wald und 3,2 qkm Weinland; der Rest (46,4 Proz.) ist unproduktive Fläche. Außer den gewöhnlichen Kornfrüchten und Kartoffeln erzeugen einige Thäler auch Mais, Buchweizen und Hirse; Tabak baut man im Puschlav. Der Weinbau ist auf Untermisox und das Churer Rheinthal beschränkt; in jenem sieht man die Rebe schon auf italienische Art gezogen, erhält aber nicht so guten Wein wie in der "Herrschaft". Hier, in den Weinbergen von Malans, wächst ein trefflicher Weißwein; sonst sind die Bündner Weine meist rot. Große Mannigfaltigkeit herrscht an Obst, von den Kastanien Bergells und den verschiedenen Südfrüchten des Misox bis zu den hoch ansteigenden Kirschen und den gletschernahen Zirbelnüssen. Bedeutende Holzausfuhr findet nach Glarus und Zürich statt, denn G. ist nebst Unterwalden und etwa noch Wallis der einzige Kanton, dessen Wälder nachhaltig mehr ertragen, als er bedarf. Nadelwald, darunter auch die Arve, herrscht vor. Nur im Prätigau ist die Buche häufig; selbst der Bergahorn kommt spärlich vor. Im Verhältnis zur Volkszahl hält kein andrer Kanton so viele Rinder (80,000), die schönsten im Prätigau, Schanvic und am Heinzenberg, die meinen im Oberland. Die Oberländer Kühe sind auffallend klein (so auch die Schafe und Schweine), haben aber ein zartes Fleisch und sind deswegen in Glarus, Uri und Welschland sehr gesucht. Der Bündner Viehzüchter ist auf Milchwirtschaft und auf Viehverkauf bedacht. Erstere läßt qualitativ zu wünschen übrig (guten Käse bereitet man nur in Tavetsch, im Albulathal und Engadin) und deckt nicht einmal den eignen Bedarf. Pferde hält man besonders im Oberland und Prätigau; Schweine werden (20,000 Stück) auch auf den Alpen gesömmert. Sehr zahlreich sind die Schafe (80,000 Stück) und Ziegen (50,000 Stück), jene mit spärlicher und rauher Wolle. Eine Anzahl von Alpen ist als Sommerweide an Italiener verpachtet; diese kommen meist aus der Provinz Bergamo und übersommern mit etwa 40,000 Bergamasker Schafen auf den höchsten Alpen. G. betreibt, namentlich in Untermisox, auch etwas Seidenzucht und besitzt unter allen Kantonen die meisten Mineralquellen: im Oberengadin St. Moriz, im Unterengadin Schuls-Tarasp, im Prätigau Fideris und Serneus, im Misox San Bernardino, im Lugnez Peiden, am Hinterrhein Rothenbrunnen, Solis, Tiefenkasten und Alveneu, im Puschlav Le Prese, bei Chur Passug u. a. Auch mehrere Luftkurorte, zum Teil großen Stils und neuern Datums, wie Oberengadin und Davos, dann Seewis, Churwalden etc., sind vorhanden. Von Mineralien finden sich, namentlich im Gebiet des Hinterrheins, Eisen, Silber, Blei, Zink und Kupfer; aber der Bergbau liegt danieder. Die schlechte Bewirtschaftung, bedingt durch Unkenntnis und Schwindelei der Unternehmer, hat den Graubündner Bergbau zu Grunde gerichtet. Thonschiefer findet sich am Calanda, schöner Marmor bei Splügen und Ferrera, Gips bei Klosters, Serpentin oberhalb von Klosters und im Oberhalbstein. Torf ist in den hohen Bergthälern ziemlich häufig. Von industriellen Unternehmungen ist nur wenig vorhanden, nennenswert ist nur die Baumwollspinnerei. Der einheimische Handel ist Holz- und Viehhandel: Das Speditionsgeschäft Churs, des cisalpinischen Knotenpunktes der Graubündner Pässe, hat seit Eröffnung der Alpenbahnen verloren und noch keine Aussicht auf Ersatz. Chur ist Sitz des die Grenzen der Kantone St. Gallen und G. umfassenden dritten eidgenössischen Zollgebiets sowie des zehnten eidgenössischen Postkreises.

Die Entstehung des graubündnerischen Freistaats, der im Lauf der Zeit eine größere Zahl selbständiger Thäler zu den drei Bünden und diese wieder zu Einem republikanischen Gemeinwesen vereinigte, brachte es mit sich, daß die Autonomie der Gemeinden und Thäler nur geringe Beschränkung erlitt. Nach langen Anstrengungen ist die zeitgemäße Umschmelzung der Kantonalverfassung erreicht (23. Mai 1880). G. bildet einen demokratischen Freistaat und als solcher ein Glied der schweizerischen Eidgenossenschaft. Der Volksabstimmung unterliegen alle Verfassungsänderungen, die Staatsverträge, Konkordate, gewisse Kategorien von Gesetzen, die Aufstellung neuer Behörden, Ausgaben, einmalige oder wiederkehrende, in bestimmtem Betrag etc. Die Initiative ist einer Zahl von 5000 Unterschriften eingeräumt. Das legislatorische Organ des Volkes bildet der Große Rat, welcher auf zweijährige Amtsdauer nach der Kopfzahl der Kreisbevölkerung gewählt wird. Er bildet zugleich in Verwaltungs- und Landespolizeiangelegenheiten die oberste Behörde, führt die Oberaufsicht über Handhabung der Verfassung etc., wählt die kantonalen Verwaltungsbehörden, die Abgeordneten zum eidgenössischen Ständerat etc., übt das Begnadigungsrecht, versammelt sich ordentlicherweise jährlich einmal und erstattet nach jeder Versammlung den Gemeinden Bericht über seine Verhandlungen. Die Exekutive übt der Kleine Rat aus drei Mitgliedern, welche auf zwei Jahre vom Großen Rat gewählt werden und ihre Stelle nicht länger als zwei zusammenhängende Amtsperioden bekleiden können; das Präsidium wird alljährlich von derselben Behörde bezeichnet. Zur Vorberatung der dem Großen Rat vorzulegenden Geschäfte und zu andern wichtigen Verhandlungen erweitert sich der Kleine Rat durch neun vom Großen Rat gewählte Mitglieder zur Standeskommission. Die Rechtspflege geschieht durch Vermittler, Kreisgerichte, Bezirksgerichte und das Kantonsgericht. Letzteres hat neun Mitglieder, die nach dreijähriger Amtsdauer immer wieder wählbar sind. Für den Schuldenbetrieb besteht in jedem Kreis ein Gantgericht. Das kantonale Stimmrecht sowie die Wählbarkeit beginnen nach dem zurückgelegten 20. Lebensjahr. Die Verfassung garantiert die Gewissens-, Glaubens- und Kultusfreiheit sowie eine Reihe anderer Grundrechte. Die politische Einteilung des Kantons unterscheidet 14. Bezirke, deren jeder in (1-5) Kreise zerfällt. Die Einteilung folgt keineswegs dem in G. so maßgebenden hydrographischen Netz, sondern zerreißt sowohl ein und dasselbe Thal, z. B. Prätigau, Avers-Ferrera, Engadin, als sie verschiedene Thäler zusammenwirft, so Davos mit Oberlanquart, Bergell mit Oberengadin. Die Staatsrechnung für 1884 ergibt an Ausgaben 1,624,909 Frank, denen nur 1,070,971 Fr. Einnahme gegenüberstehen, das Defizit beträgt demnach 553,938 Fr.; letzteres eine Folge der großen Anstrengungen, welche das Land namentlich im Straßen- und Wuhr-(Wasserwehr-) Wesen macht, bei aller Sparsamkeit seit 1860 alljährlich wiederkehrend. Die Hauptposten der Einnahmen bilden: 358,841 Frank Zölle und Regale, 97,719 Kapitalzinsen, in einzelnen Verwaltungszweigen 200,000-274,000 Fr.; diejenigen der Ausgaben: 501,813 Straßen- und Bauwesen, Erziehung 214,132, Militär 187,434 Fr. Ende Dezember 1884 betrugen die Aktiva 10,080,181 Fr., die Passiva 8,987,345 Fr., das reine Vermögen also 1,092,836 Fr.