Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Griechische Kirche

720

Griechische Kirche (Lehre und Kultus).

Bestrebungen mit der Anklage auf Hochverrat und mit Erdrosselung (1638). Um hinfort die starre Orthodoxie der griechischen Kirche gegen ähnliche Bestrebungen sicherzustellen, faßte Petrus Mogilas, Metropolit von Kiew, ein Glaubensbekenntnis der Russen (1643) ab, welches von den vier griechischen Patriarchen zu Konstantinopel, Alexandria, Antiochia und Jerusalem als Bekenntnis der katholischen Kirche des Morgenlandes bestätigt und auf der Synode von Jerusalem 1672 zum Symbol erhoben wurde. - Die Zahl der Bekenner der griechischen Kirche belief sich 1878 in Europa auf 69½ Mill., wovon 54 Mill. auf Rußland, 11 Mill. auf die Türkei, 1½ auf Griechenland kamen. Wir begegnen nämlich in der neuern Zeit wesentlich drei Gestaltungen des griechischen Kirchentums, einer in der Türkei, einer andern in Rußland, einer dritten in dem befreiten Griechenland unsers Jahrhunderts.

Was die g. K. der Türkei betrifft, so hat zwar die türkische Herrschaft im Lauf der Jahrhunderte alle Eigenschaften eines asiatischen Despotismus und alle Greuel der Tyrannei entwickelt; doch lag den Türken da, wo sie ihre Herrschaft einmal gesichert sahen, eigentlicher Gewissenszwang fern, und die Christen in der Türkei genossen daher im ganzen Religionsfreiheit, wenngleich um schwere Opfer. Man ließ ihnen einen Teil ihrer Kirchen für ihren Gottesdienst, verbot ihnen aber, neue zu bauen. Von den Herren des Landes mit Steuern überladen und in ihrer Thätigkeit einseitig auf Gelderwerb und Handelsinteressen beschränkt, ward die unterjochte Nation mehr und mehr entsittlicht, und Wissenschaft und Unterricht verfielen gänzlich. Der Patriarch, welcher als hoher Staatsbeamter fortan vom Sultan bestätigt wurde und von ihm entsetzt werden konnte, war Vertreter und Richter seines Volkes. Der Hattischerif von Gülhane vom 3. Nov. 1839 hat allerdings die Christen und Mohammedaner vor dem Gesetz gleichgestellt, ist aber so wirkungslos wie der Hattihumajum vom 18. Febr. 1856. Erst der Berliner Vertrag von 1878 hat innerhalb der Türkei Gleichberechtigung der Konfessionen geschaffen und überdies ihr gerade die Provinz entrissen, wo kurz zuvor die "bulgarischen Greuel" gegen die Christen gespielt hatten. Übrigens haben sich die Bulgaren schon 1873 vom Patriarchen von Konstantinopel losgesagt, einen eignen Metropoliten gewählt, den der Sultan bestätigte, und so ihre eigne Kirche gebildet. Die g. K. der Moldau steht unter dem Metropoliten von Jassy, die der Walachei unter dem von Bukarest. Alle diese Länder haben zwar einen Überfluß an Kirchen, Geistlichen und Mönchen, einen um so hervortretendern Mangel aber an Bildung, Sitte und Unterricht. Noch verheerender treten die Folgen der kirchlichen Isolierung in Kleinasien und Armenien hervor. In den übrigen asiatischen Gebieten hat die orthodoxe Kirche meist den Sekten der Nestorianer, Maroniten und Jakobiten weichen müssen; in Syrien besteht sie neben der unierten, in Jerusalem unter der größten Mischung der Kulte. Ägypten zählt nur etwa 8000 orthodoxe Griechen, die unter den Kopten zerstreut leben. Viele orthodox-griechische Gemeinden finden sich in Galizien, Siebenbürgen, Dalmatien und namentlich in Ungarn, wo sie unter dem Metropoliten von Karlowitz seit 1791 den Protestanten gleichgestellt sind. Vgl. Klose, Die Christen in der Türkei ("Zeitschrift für historische Theologie" 1850); Pischon, Die Verfassung der griechischen Kirche in der Türkei ("Theologische Studien und Kritiken" 1864).

Die Geschichte der neugriechischen Kirche von Griechenland steht mit der politischen Geschichte in der engsten Verbindung: der Aufstand von 1821 legte den Grund zur kirchlichen Unabhängigkeit. Bei der Teilnahme, welche die Bischöfe der Revolution widmeten, ebenso wie bei den Grausamkeiten, die von seiten der Türken gegen die Mitglieder der höhern Geistlichkeit in Konstantinopel, Cypern, Chios u. a. O. ausgeübt wurden, konnten die Griechen die Autorität eines vom türkischen Sultan eingesetzten Patriarchen unmöglich mehr anerkennen. Die Kirchenverfassung wurde 23. Juli 1833 durch eine Versammlung der Metropoliten und Bischöfe in Nauplia festgestellt; die Synode, die, der russischen nachgebildet, aus einem Bischof-Präsidenten und vier andern, von sämtlichen Bischöfen gewählten, vom König aber bestätigten Bischöfen bestand, wurde 8. Aug. 1833 eingesetzt. Zugleich wurden die Klöster reduziert, und das dadurch gewonnene Einkommen floß in eine Kasse für Kirchen- und Schulzwecke. Nach der Revolution von 1843 wurde in der Verfassung von 1844 ausdrücklich erklärt, die Kirche von Griechenland sei mit der griechischen Kirche von Konstantinopel dogmatisch verbunden, staatsrechtlich getrennt. Hierauf erfolgte 1850 die bisher verweigerte Anerkennung der Selbständigkeit der neugriechischen Kirche seitens des Patriarchen von Konstantinopel durch eine Bulle (Tomos), worin indessen der letztern die Verpflichtung auferlegt ward, sich den Beschlüssen der sieben ökumenischen Konzile gemäß zu konstituieren. In dem im Frühjahr 1852 ausbrechenden Streit über die Stellung der Synode zum Staat (der Tomisten und Antitomisten), in welchem besonders der Mönch Christofero Papulakis die Gemüter aufregte und sogar bewaffnetes Einschreiten nötig machte, trat die Regierung mit einem "organischen Gesetz der heiligen Synode des Königreichs Griechenland" auf, worin auf Grundlage der von der Regentschaft im Juli 1833 ausgesprochenen Unabhängigkeitserklärung der hellenischen Kirche der Regierung nicht bloß eingeräumt ward, was sie bisher an kirchlichen Befugnissen übte, sondern ihre Gewalt auch noch ausgedehnt wurde. Gleichwohl nahmen sowohl die Kammer der Abgeordneten als der Senat das organische Gesetz mit Stimmeneinheit an. Wie die Kirche Griechenlands ein Bild nationalen religiösen Lebens, so bietet die 1836 zu Athen eröffnete Universität auch Beispiele wieder erwachenden Eifers für theologische Bestrebungen.

Die russische Kirche, die uns lange Zeit meist nur aus Schriften der Engländer und Franzosen bekannter geworden, ist entschieden der byzantinischen nahe verwandt, von der sie Lehre, Kultus und Verfassung angenommen hat, unterscheidet sich aber von ihr namentlich durch die eigentümliche Verschmelzung von religiösen und politischen Motiven sowie durch ihre enge Beziehung zur slawischen Volkseigentümlichkeit. Über ihre Geschichte, welche von der Einsetzung Hiobs als Patriarchen von Moskau durch den Patriarchen Jeremias von Konstantinopel (1589) datiert, s. Russische Kirche.

Glaubenslehre und Kultus.

Die Glaubenslehre der griechischen Kirche beruht auf der Bibel und der ältern Tradition nach den Satzungen der sieben ersten ökumenischen Konzile, ist mit diesen Satzungen unabänderlich abgeschlossen und läßt daher eine wissenschaftliche Fortbildung nicht mehr zu. Symbolische Geltung haben nach erfolgter Trennung der beiden katholischen Kirchen in der griechischen nur zwei Schriften erhalten, nämlich die Konfession des Patriarchen Gennadios (s. d.) und