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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Gymnasium

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Gymnasium (neuere Entwickelung; die preußischen Lehrpläne).

Eine gründliche, aber maßvolle Reform geschah besonders durch den Vorgang J. M. ^[Johann Matthias] Gesners (gest. 1761), der das Griechische wieder zu Ehren brachte, aber daneben auch dem Deutschen warme Liebe entgegentrug und die Bedürfnisse solcher Schüler würdigte, die nicht der gelehrten Laufbahn folgen wollten, und seiner Nachfolger in Leipzig, J. A. ^[Johann August] Ernesti (gest. 1781), und Göttingen, Chr. G. Heyne (gest. 1812). So gefestigt, widerstand das G. den kritischen Angriffen der nach Rousseaus Grundsätzen gebildeten Philanthropen im letzten Drittel des 18. Jahrh. stolz und im ganzen siegreich, nur weniges, auch von dem Berechtigten, aufnehmend, was jene als pädagogisches Evangelium verkündeten. Nur sehr allmählich drangen in das altbefestigte Gebäude auch die bessern methodischen Grundsätze der neuen Pädagogik ein, wie sie Pestalozzi und seine Jünger trieben, und es bleibt heute noch in dieser Hinsicht viel zu thun, wenn auch die Vorwürfe der Vertreter jüngerer Schularten gegen die Gymnasiallehrer nicht immer gerecht sind und oft geringe Selbsterkenntnis verraten. Richtige Wertschätzung der körperlichen Erziehung, umfangreichere Berücksichtigung auch der Realien, freundlicheres Eingehen auf das Leben und Empfinden der Jugend hat man auch am G. den Philanthropen, methodisches Ausgehen von der Anschauung und vom konkreten Leben Pestalozzi und demnächst Herbart abgelernt, und daneben hat durch F. A. Wolf und A. Böckh die Altertumswissenschaft neues Leben u. Interesse gewonnen.

Der Streit oder wenigstens die Spannung zwischen den Vertretern der humanistischen und der realistischen Bildung hat inzwischen nicht aufgehört, und wie es in unsrer Zeit einmal liegt, hat fast jede mögliche Lösung dieses Widerstreits ihre namhaften Vertreter gefunden. Diese hängen noch immer an dem jeder Verwirklichung widerstehenden Ideal einer Einheitsschule für die höhere Bildung, dem bei der heutigen nur zu berechtigten Besorgnis vor ungesunder Überbürdung der Jugend weniger Aussicht bleibt als je. Jene sind so fest und völlig von dem Wert sogen. klassischer Vorbildung für das Leben ohne jede Rücksicht auf den künftigen Beruf durchdrungen, daß sie neben dem G. die realistische Schule höchstens (wie jetzt in Elsaß-Lothringen) in der beschränkten Form der höhern Bürgerschule dulden möchten. Von den wenigen zu schweigen, die fanatisch genug sind, um geradezu den bewährten humanistischen Bildungsgang an sich zu schmähen und zu befehden, wünschen andre wenigstens alle Bahnen des öffentlichen Berufs ganz gleichmäßig den als reif entlassenen Schülern der realistischen wie der humanistischen Anstalten von gleicher Dauer der Lehrzeit eröffnet zu sehen.

Hier kann weder in diesen Streit eingetreten, noch über die geradezu unabsehbare und täglich zunehmende Litteratur dieser Frage nur eine Übersicht geboten werden. Nur kurz sei angedeutet, wie sich durch dies Gewoge der verschiedenen Ansichten hindurch die Sache des Gymnasiums amtlich entwickelt und zu ihrer heutigen Lage gestaltet hat. Noch bis über die Mitte des vorigen Jahrhunderts hatte im höhern Schulwesen Kursachsen nebst den sächsischen Herzogtümern die Führung in Nord- und Mitteldeutschland; während im Süden Württemberg durch seine eigentümlichen Klosterschulen (Seminare) hervorragte, galten hier die ähnlich entstandenen Fürsten- und Landesschulen neben einigen großen Stadtschulen (Thomasschule zu Leipzig) als Muster. Im letzten Drittel des Jahrhunderts trat Preußen, vorzugsweise infolge seines allgemeinen politischen Aufschwunges unter Friedrich II., nicht am wenigsten aber durch das Wirken des Ministers v. Zedlitz (bis 1787, gest. 1791), auch in dieser Hinsicht an die Spitze, so daß seitdem in betreff der großen Grundzüge und des bis jetzt erreichten Ziels die Geschichte des Gymnasiums in Preußen fast die des deutschen Gymnasiums überhaupt ist. Der erste Anlauf zu einer strengern Regelung der Verhältnisse an den preußischen Gymnasien geschah von dem soeben (1787) eingesetzten Oberschulkollegium durch Erlaß einer Instruktion über die Prüfung der zur Universität übergehenden Schüler (Reife- oder Maturitätsprüfung) vom 23. Dez. 1788. An ihre Stelle trat 25. Juni 1812 eine neue Instruktion und, nachdem 1832 eine entsprechende Instruktion für höhere Bürger- und Realschulen erschienen war, 4. Juni 1834 ein neues Reglement, das mit einigen Änderungen vom 12. Jan. 1856 bis zum Erlaß der jetzt gültigen Prüfungsordnung vom 27. Mai 1882 (vgl. Entlassungsprüfung) bestanden hat. Eine den ganzen Betrieb der Gymnasien regelnde Unterrichtsverfassung ward seit 1810 bearbeitet, dann von F. A. Wolf begutachtet und trat 1816 in Kraft. Unter andern wichtigen Neuerungen führte diese Unterrichtsverfassung das Klassensystem allgemein ein und damit das Amt der Klassenlehrer oder Ordinarien, während bis dahin an vielen Anstalten das Fachsystem vorgeherrscht hatte, so daß derselbe Schüler bei den einzelnen Fachlehrern in sehr verschiedenen Klassen sitzen konnte. Die Verfassung wurde 24. Okt. 1837 unter dem Eindruck des Lorinserschen Streits über die gesundheitsgefährlichen Einflüsse der Schulen abgelöst durch den "Normalplan", der mit geringen Änderungen vom 7. Jan. 1856 bis zum 31. März 1882 gegolten hat. Durch den Normalplan von 1837 wurde das Turnen, nachdem es seit 1820 ausgeschlossen gewesen war, wieder eingeführt. Inzwischen war auch für den Nachweis einer geeigneten Vorbildung der Gymnasiallehrer gesorgt und damit ein Gymnasiallehrstand überhaupt erst geschaffen, nachdem bisher das Lehramt am G. der Regel nach Durchgang für tüchtige, oft auch Zuflucht für untüchtige Theologen gewesen war. Die wissenschaftlichen Deputationen in Berlin, Königsberg und Breslau für diese Prüfungen waren schon 4. Dez. 1809 eingesetzt und das erste Reglement 12. Juli 1810 erlassen worden. An die Stelle der genannten Deputationen traten 19. Dez. 1816 die mit jeder Universität verbundenen wissenschaftlichen Prüfungskommissionen. Das gegenwärtig maßgebende Prüfungsreglement stammt aus dem Jahr 1866 (12. Dez.), ist aber längst als reformbedürftig anerkannt und wird voraussichtlich binnen kurzem durch ein andres ersetzt werden.

Nach den jetzt geltenden Lehrplänen von 1882, wie bereits seit 1837, besteht das G. aus sechs aufsteigenden Klassen, deren drei untere einjährigen, die drei obern zweijährigen Lehrgang haben. Die Klassen werden lateinisch benannt (von unten auf Sexta, Quinta, Quarta, Tertia, Sekunda, Prima). Da an größern Anstalten die drei obern Klassen in je zwei Jahrgänge (Unter- u. Obertertia etc.) zerlegt sind und für gewisse Unterrichtszweige diese Teilung sogar geboten ist, hat das G. jedoch eigentlich neun einjährige Klassen, und diese Zählung wäre um so mehr zu bevorzugen, da anderseits auch amtlich obere (I und Ober- II), mittlere (Unter- II, III) und untere Klassen unterschieden werden und einer der praktisch wichtigsten Abschnitte des Gymnasialbesuchs, die Erlangung der wissenschaftlichen Reife für den einjährig freiwilligen Heerdienst, mitten in die Sekunda fällt. Durch die Lehrpläne von 1882 ist die höhere Einheitsschule oder