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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Halsband; Halsbandfink; Halsbandgeschichte

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Halsband - Halsbandgeschichte.

großen Gruppenbilder des Festmahls der Offiziere der Georgsschützen und der Adriansschützen (Doelenstücke, Museum zu Haarlem), denen 1633 eine Vereinigung der Offiziere der Adriansschützen (Museum zu Haarlem), 1637 ein Doelenstück mit 16 Figuren (Rathaus zu Amsterdam), 1639 die Offiziere und Unteroffiziere der Georgsschützen, 1641 die Vorsteher des Elisabethhospitals und 1664 die Vorsteher und Vorsteherinnen des Altmännerhauses (sämtlich im Museum zu Haarlem) folgten. Die Zahl seiner Bildnisse ist sehr groß. Die vortrefflichsten besitzt das Reichsmuseum in Amsterdam (F. H. und seine zweite Frau, Elisabeth Reyniers), das Louvre zu Paris (die Bilder der Familie van Berensteyn), das Berliner Museum (Bildnis eines Kindes mit seiner Wärterin und sieben andre), die Gemäldegalerie in Kassel und die Eremitage in St. Petersburg. Obwohl sich die Zahl der bis jetzt aufgefundenen Werke von H. auf etwa 160 beläuft, ist er sein lebenlang, zum größten Teil infolge leichtsinnigen Treibens, in Geldverlegenheiten gewesen. In den letzten Jahren seines Lebens war er auf Unterstützungen vom Magistrat angewiesen, der ihm schließlich (1664) eine Jahrespension aussetzte. H. starb im September 1666. Er war der erste Großmeister der holländischen Schule und hat durch Ausbildung zahlreicher Schüler einen nachhaltigen Einfluß auf den Entwickelungsgang der holländischen Malerei geübt. Seine Arbeiten stehen gegenwärtig in großem Ansehen und werden mit den höchsten Preisen bezahlt. Vgl. "Frans H.' Galerie" (Radierungen von Unger, mit Text von C. Vosmaer, Amsterd. 1873); W. Bode, Studien zur Geschichte der holländischen Malerei (Braunschw. 1883).

2) Frans, holländ. Maler, Sohn des vorigen, geboren um 1620, gestorben nach 1669, malte in der Manier seines Vaters und kopierte Bilder desselben, so z. B. die Hille Bobbe (Museum zu New York), die Hille Bobbe als Fischweib und den Raucher (Galerie zu Dresden). Eine eigne Komposition, ein musizierendes junges Paar und ein älteres beim Kartenspiel (Galerie zu Schwerin), ist mehr in der Weise von Dirk H. gehalten.

3) Dirk, holländ. Maler, Bruder von H. 1), geboren vor 1600 zu Haarlem, war Schüler seines ältern Bruders und ebenfalls in Haarlem thätig, wo er im Mai 1656 starb. Er malte mit Vorliebe Genrebilder aus dem ausgelassenen Leben der mittlern Volksklassen, von Soldaten, lustigen Kavalieren und galanten Mädchen, mit breitem Pinsel, glänzendem, buntem Kolorit, lebendiger Charakteristik und geistreicher, eleganter Auffassung. Von solchen Gesellschaftsstücken sind etwa 100 nachweisbar, von denen sich die Mehrzahl in Privatbesitz befindet. In öffentlichen Museen sind vorhanden: die Zechbrüder (1627, Berlin, Museum), je zwei Konversationsstücke in Gotha und im Amalienstift zu Dessau, ein Gesellschaftsstück von 1628 (Wien, Akademie), die Dame am Klavier (Amsterdam, Reichsmuseum) und eine Gesellschaft von 1638 (Galerie zu Kopenhagen).

Halsband (franz. Collier), ein als Schmuck um den Hals getragenes, öfters mit Edelsteinen, Perlen etc. verziertes Band aus Gold, Silber, Bronze oder andern Metallen, aus Korallen, Perlen u. dgl., an welchem oft noch ein weiterer Zierat (Kreuz, Medaillon etc.) befestigt ist. Unzivilisierte Völkerschaften tragen auch Halsbänder von Tier- und Menschenzähnen, Knochen, Muscheln, Nüssen u. dgl. (vgl. Halsschmuck und die Tafel "Schmuck"). - Über H. in der Technik s. Hals.

Halsbandfink, s. Amadinen.

Halsbandgeschichte, ein berüchtigter Skandal vor der französischen Revolution, der den französischen Hof aufs äußerste kompromittierte und infolge des dadurch gesteigerten Argwohns der öffentlichen Meinung gegen das Königtum überhaupt die Autorität desselben mit untergraben half. Der Kardinal v. Rohan, Fürstbischof von Straßburg, aus einer der ersten Familien Frankreichs gebürtig, trotz seines geistlichen Standes von sittenlosestem Lebenswandel, war wegen Klatschereien bei Hof in Ungnade gefallen und von seinem Posten als Gesandter in Wien abberufen worden. Sein ganzes Streben ging nun dahin, die verlorne Gunst des Königspaars wieder zu erringen. Dies benutzte 1784 eine raffinierte Schwindlerin, die sogen. Gräfin Lamothe-Valois (s. d.). Sie versprach dem blindgläubigen Kardinal, ihm die Gnade Marie Antoinettes, ja noch mehr zu verschaffen, händigte ihm gefälschte Briefe der Königin ein und lieh von ihm in deren Namen Geld im Betrag von 120,000 Livres. Als die Juweliere Böhmer u. Bassenge damals Marie Antoinette ein kostbares Diamanthalsband für 1,600,000 Livres anboten, diese aber den zu teuern Kauf zurückwies, redeten die Lamothe und ihre Helfershelfer dem Kardinal ein, daß er das Herz der Königin endgültig erobern werde, wenn er ihr zur Erwerbung des Schmuckes verhelfe, und brachten es durch ein Billet mit der gefälschten Unterschrift derselben dahin, daß der Kardinal sich den Juwelieren für die Zahlung der Summe verbürgte, welche die Königin angeblich terminweise von ihren Ersparnissen abzutragen versprach. Als der Kardinal 1. Febr. 1785 das Halsband erhalten, lieferte er es der Lamothe aus, welche sofort die Diamanten ausbrach und durch ihren Mann in England verkaufen ließ. Rohan fiel es indes auf, daß die Königin das Halsband niemals trug und ihn auch mit der frühern Kälte behandelte. Auf seine Klage darüber erhielt er von der Lamothe gefälschte zärtliche Briefe und am Ende gar die Zusicherung eines Stelldicheins mit der Königin im Park zu Versailles. Eine der Königin an Gestalt ähnliche Dirne, Marie Leguay d'Oliva, wurde herausgeputzt und hatte mit dem Kardinal das nächtliche Rendezvous. Da aber die Zahlungen nicht an den versprochenen Terminen erfolgten, so wandten sich die Juweliere an die Königin und den König selbst. So wurde der Betrug entdeckt und Rohan 15. Aug. während einer großen Feierlichkeit in der Kirche verhaftet und dem Parlament zur Verurteilung überwiesen, das ihn jedoch 31. Mai 1786 freisprach und damit unter dem Beifall der Pariser die ungünstigen Gerüchte über die Königin bestätigte. Übrigens wurde Rohan durch eine lettre de cachet des Königs auf eine seiner Abteien verbannt. Die Lamothe wurde mittels Arrêts vom 31. Mai 1786 zum Staupbesen, zur Brandmarkung und lebenslänglicher Einsperrung, ihr Gemahl zu den Galeeren verurteilt, Retaux de Villette, ihr Gehilfe bei den Fälschungen, nur mit Verbannung bestraft. Der Hof gab den nachteiligen Gerüchten, welche der Prozeß hervorgerufen und die Freisprechung Rohans genährt hatte, dadurch eine scheinbare Bestätigung, daß er der Lamothe, damit der Skandal nicht noch vergrößert werde, ein Manuskript über die Sache abkaufte, welches ihr nach England entflohener Gatte nachher dort doch durch den Druck veröffentlichte. Marie Antoinette wurde von der gegen den Hof erbitterten, leichtgläubigen Menge allgemein für schuldig gehalten, durch eine Liebschaft mit Rohan das Halsband sich haben verschaffen zu wollen. Vgl. Campardon, Marie-Antoinette et le procès du collier (Par. 1863); L. Combes, Marie-Antoinette