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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Handwerksbursche - Hänel.

einen allgemeinen deutschen Handwerkertag nach Magdeburg, auf welchem der Grundstein zu dem 1883 in Hannover ins Leben gerufenen Allgemeinen deutschen Handwerkerbund gelegt wurde. Der bisherige Berliner Zentralvorstand trat die Leitung des neuen Bundes an Köln ab, später wurde der Sitz desselben nach München verlegt. Der Handwerkerbund will alle deutschen Handwerker zur gesetzlichen Wahrnehmung ihrer Standesinteressen organisieren, um so die Grundlage zur Einführung der obligatorischen Innung zu legen. Insbesondere erstrebt er die Einführung von Arbeitsbüchern für jeden Gesellen, ausreichende Beschränkung des Hausierhandels, Beseitigung der Wanderlager, Wanderauktionen mit Handwerkserzeugnissen, der Konsumvereine, soweit dieselben mit Handwerkserzeugnissen Handel treiben oder sich der Herstellung derselben widmen, etc. Von den Innungsverbänden unterscheidet sich der Allgemeine deutsche Handwerkerbund dadurch, daß die Thätigkeit jener durch Gesetz genau bestimmt ist und hauptsächlich in der Regelung und Vertretung der Fachinteressen gipfelt, und daß für jene Verbände jede agitatorische Thätigkeit ausgeschlossen ist, während das Programm des Allgemeinen deutschen Handwerkerbundes einen mehr agitatorischen Charakter an sich trägt. Organ des Handwerkerbundes ist die "Allgemeine Handwerkerzeitung" (Münch.), früher: "Allgemeines Gewerbeblatt" (Berl., seit 1874). Dieselbe ist auch gleichzeitig Organ des Badischen Handwerkerverbandes und des Bayrischen Handwerkerbundes. S. Handwerkertag.

Handwerksbursche, früher s. v. w. Geselle, daher reisender H., der auf der Wanderschaft begriffene Geselle. Hiernach wird heute noch in manchen Gegenden der in kräftigerm Alter stehende bettelnde Fremde als reisender H. bezeichnet.

Handwerksgeselle, s. Geselle und Zunftwesen.

Handwerkslehrling, s. Lehrling.

Handwerksmeister, s. v. w. Meister (s. Handwerk und Zunftwesen); auch s. v. w. Handwerksältester, Altmeister.

Handwerksstätten, früher Etablissements, jetzt Artilleriewerkstätten (s. d.), in denen die für die Artillerie erforderlichen Lafetten, Fahrzeuge, Geschirre etc. durch die Handwerkerkompanien (s. d.) angefertigt wurden. Die den Bekleidungskommissionen (s. d.) unterstellten H. der Regimenter beschäftigen die zum "Dienst ohne Waffe" ausgehobenen Handwerker.

Handzeichen, das Zeichen, welches jemand, der des Schreibens unkundig ist, unter einen schriftlichen Aufsatz oder eine Urkunde statt seiner Namensunterschrift setzt, und zwar gewöhnlich ein oder drei Kreuze. Das H. hat, wenn es amtlich beglaubigt (attestiert) ist, ebendieselbe rechtliche Bedeutung wie eine wirkliche Unterschrift. Im Mittelalter kommen H. der Notare vor; sie bestanden gewöhnlich aus willkürlichen Figuren, die wahrscheinlich auch den Namen anzeigten. Jetzt sind an die Stelle dieser H. die Siegel getreten. Vgl. Monogramm und Hausmarke.

Handzeichnungen, alle Zeichnungen, die mit Bleistift, Kreide oder Rotstift oder mit der Feder ausgeführt sind. Sie sind entweder ausgeführte Kunstwerke oder bloß Skizzen und vorläufige Entwürfe. Die H. großer Meister sind sehr geschätzt und gesucht, weil sie die ursprüngliche Intention des Künstlers frei von allen Beeinflussungen durch die Schwierigkeiten einer andern Technik zur Anschauung bringen und zugleich über das Entstehen eines Kunstwerkes Aufschluß geben. Daher knüpft die Kritik bei den Schöpfungen eines Raffael, Michelangelo, Dürer und andrer großer Meister jetzt vorzugsweise an ihre ersten Entwürfe an. Berühmt ist Claude Lorrains "Liber veritatis", welches alle Bilder, zu welchen er sich als Urheber bekannte, in Sepiazeichnung enthält. Bedeutende Schätze von H. berühmter Künstler besitzen das Louvre zu Paris, die Sammlung in Oxford (Raffael) und diejenige in Lille (Italiener); am reichhaltigsten ist die Sammlung der Uffizien in Florenz; auch die Museen zu Wien, besonders die unter dem Namen "Albertina" bekannte Sammlung des Erzherzogs Albrecht, zu Berlin, Dresden etc. enthalten vieles Treffliche, namentlich von Dürer und andern deutschen Meistern und von Niederländern. Neuerlich sind zahlreiche H. auf photographischem Weg, am besten durch A. Braun in Dornach, meist in den Farbentönen der Originale, vervielfältigt worden.

Haneberg, Daniel, kathol. Gelehrter, geb. 17. Juni 1816 zu Tanne bei Kempten, studierte in Kempten und ward 1839 zum Priester geweiht, 1840 Privatdozent, 1844 ordentlicher Professor an der Münchener Hochschule und 1848 Mitglied der Akademie. 1854 zum Abt des Benediktinerklosters bei St. Bonifacius erwählt, reiste er zum Zweck der Errichtung eines Missionshauses 1861 nach Algerien und Tunis sowie 1864 über Konstantinopel nach Palästina. Obwohl H. 1864 die Wahl zum Bischof von Trier abgelehnt hatte, nahm er, nachdem er sich im August 1870 aus Rücksicht auf das fromme Volk dem Infallibilitätsdogma unterworfen und darüber mit seinem alten Freund Döllinger veruneinigt hatte, eine 25. Aug. 1872 auf ihn gefallene Wahl an, die ihn auf den Bischofsitz von Speier berief, wo er seitdem in entschieden ultramontanem Sinn wirkte. Besonders die Altkatholiken feindete er aufs heftigste an. Als Bischof Ketteler von Mainz bei einem Fest in dem zu seiner Diözese gehörigen Oggersheim 3. Okt. 1875 predigen wollte, wagte er das nicht zu verhindern, obwohl die Regierung die Erlaubnis dazu verweigert hatte, u. erhielt deshalb vom König einen scharfen Verweis. H. starb 31. Mai 1876 in Speier. Unter seinen schriftstellerischen Arbeiten verdienen Erwähnung: "Geschichte der biblischen Offenbarung" (Regensburg 1850, 4. Aufl. 1876); "Die religiösen Altertümer der Bibel" (2. Aufl., Münch. 1869); "Beleuchtung von Renans Leben Jesu" (Regensb. 1864). Aus seinem Nachlaß erschien: "Evangelium nach Johannes, übersetzt und erklärt" (Münch. 1878-80, 2 Bde.). Vgl. Schegg, Erinnerungen an H. (Münch. 1877).

Hanefiten (Hanafiten), die erste orthodoxe Sekte der sunnitischen Mohammedaner, gestiftet von Hanife, eigentlich Ebn Hanifeth ul Kiufy Roman Ebn Sabith, geb. 699 n. Chr. zu Kufa, 766 vergiftet. Die H., welche besonders in Irak mächtig waren und jetzt bei Türken und Tataren in hohem Ansehen stehen, gelten bei den Mohammedanern als Rationalisten. Ihr Ritus ist der herrschende im türkischen Reich, in Indien, Afghanistan, Turkistan und unter den Steppenbewohnern und zeichnet sich gegenüber dem Ritus der Malefiten, Schafi'iten und Hunbaliten durch Gedankenkühnheit aus.

Hänel, 1) Gustav Friedrich, gewöhnlich bloß Gustav zum Unterschied von seinem gleichnamigen Vetter, namhafter Romanist und Handschriftenkenner, geb. 5. Okt. 1792 zu Leipzig, habilitierte sich 1817 daselbst und erhielt 1821 eine außerordentliche Professur. Noch in demselben Jahr unternahm er eine siebenjährige Reise durch Italien, die Schweiz, Frankreich, Spanien, Portugal, England und die Niederlande, um die Bibliotheken dieser Länder nach handschriftlichen Schätzen, namentlich in Bezug auf