Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Herzog

459

Herzog (Personenname).

tümer, nämlich Sachsen, Franken, Bayern, Kärnten, Schwaben, Ober- und Niederlothringen. Da nun während des aufreibenden Kampfes der Kaiser mit dem Papsttum auch die übrigen Fürsten dieselben Rechte und eine gleiche Unabhängigkeit, teilweise (in Österreich) auch den Namen der Herzöge erlangten, schwand die bevorrechtete Stellung der Herzöge. In Franken und Schwaben ging das Herzogtum nach Erlöschen des hohenstaufischen Hauses ganz ein, und die bisherigen herzoglichen Gebiete wurden zerstückelt; in Sachsen aber war schon vorher bei dem Sturz Heinrichs des Löwen die herzogliche Würde teils auf Westfalen (das dem Stift Köln gehörte), teils auf das Gebiet der mittlern Elbe übergegangen, während aus dem alten Herzogtum Sachsen, insoweit es welfisches Allodialgut war, ein neues Herzogtum, Braunschweig, erwuchs. Da zuletzt auch Oberlothringen in eine französische Provinz verwandelt wurde, so hat sich von den ursprünglichen Herzogtümern nur eins, nämlich das jetzige Königreich Bayern unter den Wittelsbachern, erhalten. Dagegen sind durch Erbteilungen herzoglicher Häuser sowie durch Erhebung von Fürsten zu Herzögen neue Herzogtümer entstanden, welche mit der Zeit und nach der Auflösung des Deutschen Reichs die volle Souveränität erlangten, während in den nicht germanischen Ländern Europas aus dem Kampf mit dem Königtum ein entgegengesetztes Ergebnis - die Umbildung der Herzogswürde in einen bald erblichen, bald bloß persönlichen Titel (in Frankreich duc, in Italien duca, in Spanien duque) mit den Vorrechten des hohen Adels - hervorgegangen ist. Auch in Deutschland führen gegenwärtig die Brüder, Söhne und Enkel etc. der Souveräne von Bayern und Württemberg den Herzogstitel ohne Landbesitz. Das Haus Österreich hat für seine Prinzen und Prinzessinnen den Titel Erzherzog und Erzherzogin beibehalten. Mehreren ältern Herzogtümern Deutschlands ist durch die Restauration von 1814 der bereits von Napoleon I. verliehene Name Großherzogtum mit königlichen Ehren für deren Landesfürsten teils bestätigt, teils neu gewährt worden. Gegenwärtig führen den Titel H. in Deutschland Anhalt und die sächsischen Herzogtümer Ernestinischer Linie mit Ausnahme von Weimar, welches die Großherzogswürde hat. Dazu kommt noch das Herzogtum Braunschweig, seit 1885 unter einem Regenten stehend. Der Titel der souveränen Herzöge in Deutschland ist seit 1844 Hoheit (früher Durchlaucht), der der mediatisierten und Titularherzöge Durchlaucht. Das Wappen der Herzöge war früher zur Bezeichnung ihrer Würde mit einem Fürstenhut versehen, später aber haben die souveränen Herzöge Königskronen über ihren Wappen angenommen.

Herzog, 1) Johann Jakob, reform. Theolog, geb. 12. Sept. 1805 zu Basel, studierte 1823-29 daselbst und in Berlin, ward 1830 Professor zu Lausanne, 1847 zu Halle, 1854 zu Erlangen, wo er, seit 1877 quiesziert, 30. Sept. 1882 starb. Unter seinen zahlreichen Schriften sind hervorzuheben: "Joh. Calvin" (Basel 1843); "Das Leben Öcolampadius' und die Reformation der Kirche zu Basel" (das. 1843, 2 Bde.); "Die romanischen Waldenser" (Halle 1853); "Abriß der gesamten Kirchengeschichte" (Erlang. 1876-82, 3 Bde.). Seit 1854 gab H. die "Realencyklopädie für protestantische Theologie und Kirche" (Gotha 1853-68, 22 Bde.) heraus, die er seit 1877 gemeinsam mit Plitt und nach dessen Tod mit Hauck einer neuen Bearbeitung unterzog.

2) Hans, General und Oberbefehlshaber der eidgenössischen Armee, geb. 1819, wurde für das Handelsfach bestimmt, konditionierte nach dem Besuch der Genfer Akademie in Triest, Mailand und Havre, zugleich mit Vorliebe militärischen Studien obliegend. 1839 trat er in die Schweizer Artillerie ein, diente 1846 als Volontär in der württembergischen Artillerie und war später häufig bei den Manövern deutscher Armeen zugegen. Nach 21 Dienstjahren in der Miliz ward er 1860 zum Inspektor der eidgenössischen Artillerie, beim Ausbruch des deutsch-französischen Kriegs 1870 aber zum Oberbefehlshaber der zum Schutz der Grenze aufgestellten Armee von 37,000 Mann ernannt. H. bildete mit derselben eine Kette, welche in den Jurathälern um Delsberg und Pruntrut begann und an den Ufern der Birs, der Ergolz und des Rheins an Stärke zunahm. Als im August die Entlassung des größten Teils der Armee verfügt ward, reichte H. über die von ihm im Heer gefundenen, durch die Nachlässigkeit einzelner Kantone verschuldeten Übelstände einen ungeschminkten Bericht ein und forderte zugleich seine Entlassung. Die Umstände bewogen ihn jedoch, 20. Jan. 1871 das Kommando wieder zu übernehmen und mit 21,000 Mann von neuem die Westgrenze zu besetzen. Am 1. Febr. schloß er eine Konvention mit dem französischen General Clinchant über die Internierung der Bourbakischen Armee (88,000 Mann, 11,000 Pferde) in der Schweiz ab und leitete mit anerkennenswerter Umsicht die Überführung dieser großen militärischen Massen in die eidgenössischen Kantone. Gegenwärtig bekleidet H. die Stelle eines eidgenössischen Waffenchefs der Artillerie und ist Vorsitzender der vom Bundesrat mit den Vorstudien zur Landesbefestigung betrauten Kommission.

3) Robert, Fürstbischof von Breslau, geb. 17. Febr. 1823 zu Schönwalde bei Frankenstein i. Schl., studierte zu Breslau katholische Theologie, ward 1848 zum Priester geweiht, 1851 Kaplan in Berlin, 1857 in Breslau, 1863 Pfarrer zu Brieg und 1870 Propst zu St. Hedwig in Berlin. Wegen seiner gemäßigten Gesinnung ward er als der erste Bischof seit dem Kulturkampf 1882 von der preußischen Regierung zum Bischof von Breslau ernannt und rechtfertigte meist das in ihn gesetzte Vertrauen, wenn er sich auch genötigt sah, den ultramontanen Forderungen hinsichtlich der gemischten Ehen und der Staatspfarrer nachzugeben. Er starb 26. Dez. 1886 in Breslau.

4) Karl Joseph Benjamin, deutscher Staatsmann, geb. 1827 zu Brieg in Schlesien, studierte zu Breslau die Rechte, trat, seit 1852 dem Justizdienst angehörend, 1856 als Justitiar bei der Finanzabteilung der königlichen Regierung in Breslau in das Verwaltungsfach über und ward zugleich zum Oberpräsidialrat in Handels- und Gewerbeangelegenheiten ernannt. 1859 wurde er als Hilfsarbeiter in die Abteilung für Handel und Gewerbe im Handelsministerium berufen und 1864 zum vortragenden Rat befördert. 1867 vertrat er den Norddeutschen Bund als Kommissar bei der Ausstellung in Paris und bei der internationalen Münzkonferenz, 1868-70 Preußen bei der Rheinschiffahrtskommission. 1870-71 führte er den Vorsitz in der vom Bundesrat berufenen Kommission für die weitere Ausbildung der Statistik des Zollvereins. Im September 1871 erfolgte seine Ernennung zum Wirklichen Geheimen Oberregierungsrat und Direktor der neugebildeten Abteilung für Elsaß-Lothringen im Reichskanzleramt und, als 1876 nach Delbrücks Abgang ein besonderes Reichsamt für Elsaß-Lothringen gebildet wurde, zum Unterstaatssekretär desselben und zum Mitglied