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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Hessen-Kassel

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Hessen-Kassel (Geschichte bis 1848).

Anklage gegen den Minister Hassenpflug wegen Entlassung der Stände ohne Abschied führten, welche jedoch 6. April 1836 vom Oberappellationsgericht ebenfalls zurückgewiesen wurde. Da aber Hassenpflug fortfuhr, die verfassungsmäßigen Rechte auf jede Weise zu schmälern und die Stände geflissentlich mit möglichster Geringschätzung behandelte, auch die Eingriffe der Regierung in die Wahlen, die Epurationen der Gerichte, die Verfolgungen Mißliebiger nach wie vor fortdauerten, so ward die Mißstimmung im Volk immer größer und der Riß zwischen Regierung und Ständen immer tiefer. Der Landtag für die dritte Finanzperiode, von 1837 bis 1839, ward noch unter dem Ministerium Hassenpflug zweimal, 11. März und, nachdem er 13. April wieder berufen worden, 1. Juli 1837, vertagt und nach Hassenpflugs Austritt aus dem Staatsdienst und der Wiedereinberufung der Stände 5. Okt. 1837, unmittelbar nachdem der Beschluß durchgegangen war, daß die Einnahmen der Rotenburger Quart dem Staat zufallen sollten, 10. März 1838 aufgelöst. Hassenpflugs Nachfolger v. Hanstein trat ganz in die Fußstapfen seines Vorgängers. Als der Landtag für die vierte Finanzperiode (von 1840 bis 1842) 25. Nov. 1839 eröffnet wurde, hatte die Regierung es durch Aufbietung aller nur möglichen Mittel, worunter namentlich der berüchtigte Prozeß gegen Jordan (s. d.) zu nennen ist, dahin gebracht, daß die Opposition ermüdet war; dessenungeachtet gelang es der Regierung auch jetzt nicht, in den streitigen Finanzfragen die Zustimmung des Landtags zu erhalten.

Schon zu Ende des Jahrs 1841 hatte Koch die Leitung des Ministeriums des Innern übernommen, und damit war ein milderes Element in die oberste Verwaltung gekommen. Die Wahlen zu dem Landtag der fünften Finanzperiode, der im Dezember 1842 vom Kurprinz-Mitregenten in Person eröffnet ward, hatten für die Regierung ein günstigeres Resultat ergeben, so daß sie bei einiger Mäßigung auf eine Majorität rechnen durfte. In der That setzte sie die finanziellen Anforderungen, namentlich die Erhöhung des Militäretats, leicht durch, stieß jedoch auch bei dieser sonst gefügigern Kammer auf Widerstand, als sie mißliebige Gesetzentwürfe gegen den ausgesprochenen Willen der Majorität durchzusetzen und allgemein gewünschte Reformen zu hindern Miene machte. So verging diese Landtagsperiode völlig fruchtlos, und die folgende, 1845-48, nahm denselben Verlauf. Nach einer neuen, vom Landtagskommissar Scheffer mit heftigen Invektiven gegen die Kammer verkündeten Auflösung (17. Nov. 1846) erlangte die Regierung, da man bei den neuen Wahlen kein Mittel unversucht ließ, um die Wahl Mißliebiger zu hintertreiben, in der That eine Majorität; gleichwohl ward auch der im Mai 1847 eröffnete Landtag bald abermals vertagt. Scheffer, ein Anhänger des Hassenpflugschen Systems, ward an Kochs Stelle Minister.

Der Verfassungskampf.

Am 20. Nov. 1847 starb in Frankfurt a. M. Kurfürst Wilhelm II. Der Nachfolger Friedrich Wilhelm I. war, obwohl er als Mitregent den von der Verfassung vorgeschriebenen Revers vollzogen und dadurch gelobt hatte, jene selbst aufrecht zu erhalten und ihr gemäß zu regieren, als Kurfürst von Anfang an bestrebt, die unbequeme Verfassung zu beseitigen, und setzte sofort eine Kommission ein, welche Abänderungen der Verfassungsurkunde vorschlagen sollte. Es ist begreiflich, daß unter diesen Verhältnissen die Nachricht von den Februarereignissen in Paris 1848 alsbald eine mächtige Erregung der Gemüter hervorrufen mußte. Die Regierung, ohne Vertrauen und ohne Mut, sah sich außer stande, die drohend heranrollenden Wogen zu dämmen. Besonders in den südlichern Teilen des Kurfürstentums ging man mit großer Entschiedenheit zu Werke. Schon 3. und 4. März trafen Deputationen von Hanau und Marburg in Kassel ein, und hier fand 5. März eine Bürgerversammlung statt, in welcher eine energische Petition an den Kurfürsten angenommen wurde; auch der Stadtrat beschloß eine Adresse, welcher der Bürgerausschuß beitrat. Die Wirkung dieser stürmischen Demonstrationen war Scheffers Entlassung und die Einberufung der Ständeversammlung auf 11. März. Am 7. März aber erschien eine landesherrliche Verkündigung, durch welche eine Reihe zeitgemäßer Reformen teils eingeführt, teils für die nächste Zeit in Aussicht gestellt und mehrere gemäßigte und beim Volk beliebte Männer, Schwedes, v. Trott, Oberstleutnant Weiß, ins Ministerium berufen wurden. Doch diese Zugeständnisse genügten schon nicht mehr, und die Hanauer sprachen ihr Mißtrauen gegen die Aufrichtigkeit derselben offen aus und drohten mit Anschluß an Hessen-Darmstadt, wenn der Kurfürst die Forderungen des Volkes verweigere. Verordnungen vom 11. März bewilligten nun eine allgemeine Amnestie, Religions- und Gewissensfreiheit, Aufhebung aller den Genuß verfassungsmäßiger Rechte, insbesondere des Petitions-, Einigungs- und Versammlungsrechts, beschränkenden Beschlüsse, Preßfreiheit u. a. Das Ministerium wurde durch die Führer der Opposition, Eberhard, Oberbürgermeister von Hanau, der zum Vorstand des Ministeriums des Innern ernannt wurde, und Wippermann als vortragenden Rat im Ministerium des Innern und landesherrlichen Kommissar bei der Ständeversammlung, ergänzt.

Bei dem guten Willen der Minister und der erzwungenen Zustimmung des Kurfürsten nahmen die Geschäfte einen gedeihlichen Verlauf. In der Landtagssession von 1848, die bis Ende Oktober währte, wurde eine große Zahl von Reformgesetzen glücklich durchgeführt, der Erlaß eines neuen Wahlgesetzes dem neuen, im November zusammentretenden Landtag vorbehalten. In der deutschen Frage hielt das Ministerium eine entschieden bundesstaatliche Richtung inne, von den elf Vertretern Kurhessens in der Nationalversammlung nachdrücklichst unterstützt. Das neue Wahlgesetz, mit allgemeiner direkter Wahl und gleicher Zahl von Vertretern, je 16 für Städte, Landgemeinden und die höchst besteuerten Grundbesitzer und Gewerbtreibenden, wurde von der seit 29. Nov. tagenden Kammer angenommen, die 27. Dez. 1848 als Reichsgesetz verkündeten deutschen Grundrechte wenige Tage darauf für Kurhessen publiziert, ebenso 30. April 1849 die Reichsverfassung und das Reichswahlgesetz. Das Scheitern dieser Verfassung und die Unruhen in verschiedenen Ländern veranlaßten das Ministerium, zur Wiederherstellung der Ruhe mehr und mehr der preußischen Politik sich anzuschließen. Am 6. Aug. ratifizierte der Kurfürst den Beitritt Kurhessens zum Dreikönigsbündnis. Der am 30. Sept. 1849 zwischen Österreich und Preußen abgeschlossenen Konvention über die Bildung einer neuen provisorischen Zentralgewalt trat die kurhessische Regierung 20. Nov. bei, jedoch unter der ausdrücklichen Voraussetzung, daß die Ausübung der neuen Zentralgewalt die Verfassungsverhältnisse des Kurstaats nicht berühre. Differenzen mit dem Ministerium über die Persönlichkeiten, die H. im Erfurter Staatenhaus vertreten sollten, gaben nun aber dem Kurfürsten Mitte