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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Impfung

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Impfung (im Gartenbau).

steckung unabsichtlich entstandenen Pocken. Die Inder kannten diese Thatsache schon früh, und auch in China, Arabien, Georgien, Persien und andern Ländern ward die Einimpfung der Menschenblattern auf verschiedene Art ausgeübt. Zu Anfang des 18. Jahrh. wandte sich in Europa die Aufmerksamkeit der Laien und Ärzte bestimmter der I. der Menschenpocken zu. Lady Montague, deren Gemahl Gesandter in Konstantinopel war, ward in Griechenland darauf aufmerksam, ließ 1717 ihren Sohn impfen und wußte nach ihrer Rückkehr nach England dieser Schutzmaßregel allgemeinen Eingang zu verschaffen. Indessen traten viele Gegner dieser prophylaktischen Methode auf, und sie kam im Lauf des Jahrhunderts so ziemlich in Vergessenheit. Im J. 1791 impfte der Schullehrer Plett im Holsteinischen, in der Nähe von Kiel, drei Kinder mit günstigem Erfolg, ohne seine Entdeckung weiter zu verfolgen. Dagegen benutzte Eduard Jenner (s. d.), Arzt zu Berkeley in Gloucestershire, die bisherigen Erfahrungen zu zahlreichen und fortgesetzten Versuchen, die zur Feststellung der Thatsache von der Schutzkraft der Kuhpocken gegen die Menschenpocken führten. 1799 ward in London eine öffentliche Impfanstalt errichtet, in der noch in demselben Jahr 6000 Menschen geimpft wurden. 1799 impften de Carro zu Wien, Junker zu Halle, Ballhorn und Stromeyer zu Hannover, bald danach Heim, Hufeland u. a. In Frankreich verbreitete Aubert, in Italien Sacco die I.; 1800 schickte de Carro Lymphe nach Konstantinopel, von wo sie nach dem Orient gelangte. Nach Amerika sandte Jenner selbst die erste Kuhpockenlymphe.

Im Lauf der Zeit hat sich die Überzeugung von der Schutzkraft der Kuhpockenimpfung gegen die mit Recht so gefürchteten Menschenpocken an der Hand zahlloser Erfahrungen und auf Grund eines überreichen statistischen Materials bei Ärzten und Laien eingebürgert, und bei sorgfältiger Ausführung ist sie auch völlig gefahrlos. Sofern man die I. mit reiner Kuhlymphe vornimmt, ist ein übles Ereignis niemals zu gewärtigen; impft man dagegen mit humanisierter, d. h. auf menschlicher Haut entstandener, Lymphe, so ist die Gefahr der gleichzeitigen Übertragung andrer schädlicher Stoffe nicht ganz ausgeschlossen. Es ist nicht zu leugnen, daß auf diesem Weg nicht nur die Wundrose oder eiterige Hautentzündungen, sondern auch die Tuberkulose und Syphilis unter Umständen übertragen werden können, und daß z. B. die Syphilis in vereinzelten Fällen wirklich übertragen worden ist. Da sich aber bei gehöriger Umsicht von seiten des Arztes diese Gefahr vermeiden läßt, so kann daraus kein Einwand gegen die Vornahme der Schutzpockenimpfung als einer allgemeinen Maßregel der öffentlichen Gesundheitspflege hergeleitet werden. Von andern Krankheiten aber als der Syphilis ist die Übertragbarkeit durch die Schutzpockenimpfung nicht zu erweisen gewesen. Um aber auch dieser Möglichkeit einer Übertragung der Syphilis vorzubeugen, sind in neuerer Zeit in großem Umfang Impfungen nicht vom Menschen auf den Menschen (d. h. mit humanisierter Lymphe), sondern vom Kalb auf den Menschen (animalische Lymphe) angestellt worden, welche die von den Impfgegnern so stark übertriebenen Gefahren absolut ausschließen. Nach einer Statistik (1882) von Pissin (Berlin), welcher sich große Verdienste um die Einführung der animalischen I. erworben hat, wurde mit frischer wie konservierter Lymphe vom Kalb (die Dauer der Konservierung währte bis acht Wochen) bei 98,1 Proz. der zuerst Beimpften und bei 91,3 Proz. der Wiedergeimpften ein günstiger Erfolg erzielt, so daß die Impfpocken aufgingen. Bei der ungeheueren Anzahl derer, welche in frühern Zeiten, vor Einführung der Schutzpockenimpfung, an Menschenpocken gestorben oder dauernd an ihrer Gesundheit geschädigt worden sind, ist es begreiflich, daß der Staat sich der Schutzpockenimpfung annahm und sie zu einem stehenden Institut der öffentlichen Gesundheitspflege machte. Der ganze hohe Wert dieser Schutzmaßregel kann sich aber nur dann ergeben, wenn die Schutzpockenimpfung eine allgemeine, sämtliche Individuen umfassende ist, und wenn sie an jedermann in entsprechenden Zeitabschnitten wiederholt wird. Bei der lebhaften Agitation, welche von verschiedenen Seiten gegen die I. ins Werk gesetzt worden ist, und bei der Gleichgültigkeit vieler, namentlich ungebildeter Menschen gegen alles, was mit der öffentlichen Gesundheit zusammenhängt, kann die I. nur durch staatlichen Zwang zu einer allgemeinen Einrichtung werden. Die ganze Angelegenheit der I. und des Impfzwanges hat für das Deutsche Reich ihre definitive Regelung durch das Impfgesetz vom 8. April 1874 gefunden. Dieses Gesetz beruht auf dem Prinzip der allgemeinen zwangsweisen I. und Wiederimpfung. Im allgemeinen ist die erste I. bis spätestens zum Schluß des zweiten Lebensjahrs, die Revaccination aber im zwölften Lebensjahr vorzunehmen (weil man in diesem Alter durch Vermittelung des Schulbesuchs einen Überblick über sämtliche Impfpflichtige hat). Weiterhin wird in der deutschen Armee jeder neu eingestellte Soldat der Revaccination unterworfen. Vgl. Kußmaul, Zwanzig Briefe über Menschenpocken- und Kuhpockenimpfung (Freiburg 1870); Jacobi, Das Reichsimpfgesetz vom 8. April 1874 etc. (Berl. 1875); Bohn, Handbuch der Vaccination (Leipz. 1875); Bollinger, Über animale Vaccination (das. 1879); Lotz, Pocken und Vaccination (2. Aufl., Basel 1880); Warlomont, Traité de la vaccine et de la vaccination humaine et animale (Par. 1883); Wernher, Zur Impffrage, Resultate der Vaccination und Revaccination (Mainz 1883); Pfeiffer, Die Vaccination, ihre experimentellen und erfahrungsmäßigen Grundlagen und ihre Technik (Tübing. 1884).

Bei den Haustieren wird die I. als Schutzmittel gegenüber der Schafpockenseuche, der Maul- und Klauenseuche, der Lungenseuche und dem Rauschbrand der Rinder mit Erfolg angewandt. Sie ist beim Ausbruch der Schafpocken gesetzlich vorgeschrieben, um die schnelle Durchseuchung der erkrankten und bedrohten Herden künstlich herbeizuführen. Die Rinderpest wurde im vorigen Jahrhundert vergeblich mit der I. zu bekämpfen versucht. Auch beim Milzbrand und bei der Rotlaufseuche der Schweine ist die I. für die Tiere gefährlich und deshalb nicht allgemein zur Anwendung gekommen. Vgl. Kitt, Über Wert und Unwert der Schutzimpfungen gegen Tierseuchen (Berl. 1886).

Impfung (lat. Inokulation), im Gartenbau s. v. w. Veredelung, besteht in der möglichst innigen Vereinigung eines Teils eines abgeschnittenen Zweigs oder eines Auges des zu vermehrenden Baums (der, auf natürlichem Weg fortgepflanzt, die Eigenschaften der Varietät verliert, welche ihm Wert verleihen) mit einer bereits herangezogenen Unterlage (dem Subjekt) verwandter Art. Aber die botanische Verwandtschaft ist hier nicht maßgebend, wie namentlich beim Obstbau hervortritt; denn der Birnzweig dauert nicht auf der Apfelunterlage, obwohl beide zum Geschlecht Pirus gehören, wohl aber wachsen Birnzweige auf der Quittenunterlage (Cydonia); Süßkirschen ge-^[folgende Seite]