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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 1008,
von Gefedertbis Geffcken |
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durch Feder und Nute verbunden sind.
Gefege, s. Bast (Jägersprache).
Gefell, Stadt im preuß. Regierungsbezirk Erfurt, Kreis Ziegenrück, in einer Enklave im Reußischen, 463 m ü. M., mit Pfarrkirche, Weberei und Strumpfwirkerei, Eisenerzgruben
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0806,
von Einkornbis Einlage |
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die beizutragenden Ge-
genstände nur der Nutzung nach gemeinschaftlich
werden sollen. Über die E. bei der Aktiengesellschaft
f. Aktie und Aktiengesellschaft, bei der Gesellschaft
mit beschränkter Haftung f. d. Bei der Stillen Gefell-
fchaft (s. d
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0755,
von Gemeinnützigbis Gemeinschaft |
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Sachen, die In-
haberin der Forderungen u. s. w. ist, während, so-
lange die Gesellschaft besteht, dem einzelnen Gefell-
schafter nur ein Guthaben an die Gesellschaft, ein
Nutzungsrecht an dem gemeinsamen Gut zusteht.
Diese Auffassung
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0810,
von Geographische Breitebis Geographische Gesellschaften |
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Berlin" (Bd. 1-30, ebd. 1866-95),
mit der Beilage: "Verhandlungen der Gefell-
schaft für Erdkunde zu Berlin". Die von H. Varth
gegründete Karl-Ritter-Stiftung besaß 1894 ein
Kapital von 54400 M., dessen jährliche Zinsen
Reisenden zum Zwecke
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0933,
von Gesellschaft (Photographische)bis Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
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Errichtung der Gefell-
schaft mehrere Stammcinlagen übernehmen.
Die Geschäftsanteile sind veräußerlich und
vererblicb. Erwirbt ein Gesellschafter zu seinem ur-
sprünglichen Geschäftsanteile weitere Geschäftsan-
teile, so behalten dieselben
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0114,
von Göckingkbis Godeffroy |
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zu Dreur, war der Vetter Conrarts und
beteiligte sich eifrig an der Conrartfchen Gefell-
schaft und war daher einer der ersten Akademiker.
Im Hotel de Rambouillet genoß er einen großen
Ruf, er war das Orakel des gelehrten Zirkels und
erhielt
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0780,
von Handwerkervereinebis Handzeichnungen |
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für Gefellen und fchärfere Bestim-
mungen für Kontraktbrnch; umfassendere Ausdeh-
nung der Unfallversicherung; Abänderung der den
Zuschlag bei Submissionen betreffenden Bestimmun-
gen; Maßregeln gegen die Konsumvereine, gegen die
Mißbrauche des
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0250,
Hoffmann (Ernst Theod. Amadeus) |
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), "Unfere volkstümlichen
Lieder" (3. Aufl., Lpz. 1869), "Die deutfchen Gefell-
schaftslieder des 16. und 17. Jahrh." (2. Aufl., 2 Tle.,
ebd. 1860), "Lieder der Landsknechte unter Frunds-
berg" (Hannov. 1868). H.s eigene Dichtungen
schließen sich aufs
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0192,
von Saintes Mariesbis Saint Flour |
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,
zogen ihm Haft in der Vastille zu, und um sich einer
spätern Verhaftung (1661) zu entziehen, flüchtete
er nach Holland, darauf nach England, wo er am
üppigen Hofe Karls II. und in den gefelligen Krei-
fen der Hauptstadt sich sehr beliebt machte
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0204,
von Saint-Saënsbis Saint-Simon (Claude Henri, Graf) |
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der Welt auszuführen
fei, und daß es Zweck der Religion sei, die Gefell-
fchaft möglichst rasch zur Verbesserung der Lage der
ärmsten und zahlreichsten Klasse zu führen. S. starb
19. Mai 1825 in Paris.
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Schimperbis Schindler |
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, entsprang und gesellte sich zu Fink dem
Rotbart, Anführer einer Diebesbande. Mehrmals
ergriffen, entkam er wieder und kehrte zu feinen alten
Gefellen zurück. Schließlich bildete er eine große
Bande, die bald alles in Schrecken versetzte
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0913,
von Scharfenbergbis Schelten |
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Handwerks. Der Name des unehrlichen
Handwerkers, der sich gegen die Zunftordnung oder
Verfügungen der Zunftbehörden verging, wurde ans
dem "Schwarzen Brett" bekannt gegeben. Beim ge-
scholtenen Meister durfte kein Gefelle mehr arbeiten,
derselbe
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