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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Klosett; Kloß; Kloster

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Klosett - Kloster.

laß herausgegeben (Halberst. 1810, 2 Bde.); Döring, Klopstocks Leben (Weim. 1825); Gruber, Biographie Klopstocks, in dessen Ausgabe der Oden (Leipz. 1831); Pfeiffer, Goethe und K. (das. 1842); Mörikofer, K. in Zürich (das. 1851; neue Bearbeitung in "Die schweizerische Litteratur des 18. Jahrhunderts", das. 1861); Strauß, Klopstocks Jugendgerichte und K. und der Markgraf Karl Friedrich von Baden (Separatausgabe aus den "Kleinen Schriften", Bonn 1878); Lappenberg, Briefe von und an K. (Braunschw. 1867); Erich Schmidt, Beiträge zur Kenntnis der Klopstockschen Jugendlyrik (Straßb. 1880); Pawel, Klopstocks Oden (Wien 1880); Muncker, Lessings persönliches u. litterarisches Verhältnis zu K. (Frankf. 1880); Lyon, Goethes Verhältnis zu K. (Leipz. 1882); Düntzer, Erläuterungen zu Klopstocks Oden (2. Aufl., das. 1878). Eine neue umfassende Biographie Klopstocks bearbeitet Fr. Muncker in München, auch eine historisch-kritische Gesamtausgabe der Werke ist in Aussicht genommen.

Klosett (engl. closet), s. Abtritt.

Kloß, Georg Franz Burkhard, namhafter freimaurerischer Geschichtsforscher, geb. 31. Juli 1787 zu Frankfurt a. M., widmete sich dem Studium der Medizin und lebte als praktischer Arzt in seiner Vaterstadt, wo er mit dem Titel eines altenburgischen Medizinalrats 10. Febr. 1854 starb. Er schrieb, gestützt auf die reichhaltigste und seltenste freimaurerische Bibliothek: "Bibliographie der Freimaurerei" (Frankf. a. M. 1844); "Die Freimaurerei in ihrer wahren Bedeutung" (das. 1846); "Geschichte der Freimaurerei in England und Schottland" (das. 1848); "Geschichte der Freimaurerei in Frankreich" (das. 1852-53, 2 Bde.). Die zuletzt genannten Werke sowie seine "Annalen der Loge zur Einigkeit in Frankfurt", die Früchte quellenmäßiger Forschung und nüchterner Kritik der Urkunden, wirkten bahnbrechend für die Begründung einer wahren Geschichte der Freimaurerei.

Kloster (v. lat. Claustrum, "nach außen abgeschlossener Ort", auch Monasterium, Coenobium), die gemeinsame Wohnung einer Anzahl Mönche oder Nonnen, welche nach bestimmten Ordensregeln leben. Von den christlichen Konfessionen haben nur die römisch-katholische, die griechisch-katholische und die armenische Klöster; die protestantische verwirft dieses ganze Institut. Zwar hat jeder Orden seine bestimmten Statuten und Observanzen, aber alle Mönche und Klosterfrauen legen die drei Klostergelübde ab, nämlich die des Gehorsams, der Keuschheit und der Armut. Die katholische Kirche unterscheidet eine hohe, höhere und höchste Armut. Die erste besteht darin, daß ein K. nur so viel liegende Gründe besitzen darf, als zu seiner Erhaltung nötig sind; die zweite, daß es gar keinen Grundbesitz, wohl aber Mobilien etc. besitzen darf; die dritte gestattet keinerlei Eigentum. Die hohe Armut geloben z. B. die Karmeliter und Augustiner, die höhere die Dominikaner, die höchste die Franziskaner, namentlich die Kapuziner. Als ausschließlichen oder doch wenigstens hauptsächlichsten Zweck des Klosterlebens bezeichnen die Ordensregeln ein religiös-kontemplatives Leben, oft aber auch in wesentlicher Verbindung mit Leistungen in den Gebieten der Seelsorge, des Missionswesens, der Erziehung, Armen- und Krankenunterstützung.

Bevor jemand das Klostergelübde wirklich ablegt, muß er als Novize eine Zeitlang, gewöhnlich ein Jahr (Noviziat, Probejahr, Klosterjahr), im K. zubringen, nach dessen Beendigung es ihm freisteht, entweder das K. wieder zu verlassen, oder "Profeß zu thun", d. h. an Eides Statt das Versprechen zu geben, den Regeln, Statuten und Observanzen des Ordens getreu leben zu wollen. Diese Gelübde werden feierliche (votum solenne) genannt, wenn sie auf Lebenszeit, einfache, wenn sie nur auf eine bestimmte Reihe von Jahren oder für unbestimmte Zeit abgelegt werden. Die Klostergenossen hießen früher Brüder (fratres); später nannte man diejenigen, welche die Priesterweihe erhalten hatten, Väter (patres). Mit der Zeit bildeten sich in den Klöstern bestimmte Ämter aus, deren Verwaltung einzelnen Mönchen (Klosteroffizialen) anvertraut wird; diese sind gewöhnlich der Bibliothekar, Lektor, Ökonom, Kellermeister, Pförtner und Circator; letzterer hat die Verpflichtung, als Aufseher die Arbeits- und Schlafsäle regelmäßig zu begehen, die Bruder zum Gebet zu rufen etc. Sämtliche in einem K. lebende Personen stehen unter einem Vorgesetzten, der entweder von dem Kapitel des Klosters gewählt, oder vom Bischof oder auf andre Weise eingesetzt wird. Er führt in größern Klöstern den Titel Abt (Äbtissin), in kleinern Propst (Pröpstin), in noch andern Prior; Superior, Guardian (Priorin, Domina), Rektor. Große Klöster haben bisweilen außer dem Abt noch einen Propst und mehrere Prioren; der General führt die Aussicht über alle Klöster seines Ordens. Gewöhnlich umschließt eine Mauer den ganzen Klosterraum und bildet die Klausur, welche kein Mönch und keine Nonne ohne besondere Erlaubnis überschreiten darf. Die Klostergebäude selbst bilden ein Viereck und umschließen einen Hof, um welchen ein nach demselben offener Bogengang (Klostergang, Kreuzgang) läuft. Auf einer Seite stößt an dieses Viereck die Klosterkirche, in welcher die Bewohner des Klosters ihren Gottesdienst halten, zu dessen Besorgung ein besonderer Klostergeistlicher angestellt ist. Im untern Stock des Klosters befindet sich meist das Refektorium (Cönakel), der Speisesaal, der gewöhnlich auch den Konventsaal (Kapitel) bildet, wo die Mönche täglich zusammenkommen und ihnen ein Kapitel ihrer Regel vorgelesen wird, und wo die wichtigern Klosterangelegenheiten verhandelt werden. In den obern Stockwerken befinden sich die Zellen der Mönche, die gewöhnlich nur ein Fenster, eine Lagerstätte, einen Tisch und einen Stuhl haben. Nur die Obern haben geräumigere Zimmer. Eins der vorzüglichsten Beispiele der Klosteranlagen des Mittelalters ist diejenige des Klosters zu St. Gallen, dessen Bauriß von Keller (Zürich 1844) beschrieben wurde. Näheres darüber in den Werken über kirchliche Kunst von H. Otte, Lübke u. a.

Dem Mönchswesen Ähnliches findet sich schon in der vorchristlichen Zeit bei den Völkern des Orients, deren Sinn sich von Natur zur Ruhe und Kontemplation neigt. In der christlichen Kirche ging Ägypten mit dem Beispiel voran. In den Niederungen Oberägyptens lebten bereits im 3. Jahrh. einzelne Weltmüde als Einsiedler. Im 4. Jahrh. kündigten sich die Todeszuckungen des römischen Weltreichs in einem allgemein verspürbaren Gefühl an, daß der Weltlauf altere und es sich nicht mehr lohne, zu leben. Man floh die Welt, um in stetiger Todesbereitschaft der reinen Anschauung Gottes teilhaftig zu werden. Als Mittel dazu galt Verzicht auf alle Güter, Ehre und Vermögen, Weib und Kind, selbst die kirchliche Gemeinschaft. Hatte die Kirche doch selbst sich zur Aufstellung eines höchsten Lebensideals verstiegen, welches im Grund nicht in ihr, sondern nur neben ihr zu realisieren war: Negation alles Menschlichen