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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Kolonien

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Kolonien (Geschichtliches).

Unterscheidungs- oder Differentialzölle (s. Zölle) verdrängt, man ließ fremde Schiffe gegen das gleiche Zugeständnis von der andern Seite (Reciprozität) zu etc. So begann man in England 1822 mit umfassendern Reformen: der Verkehr mit amerikanischen K. wird 1825 freigegeben, die Häfen von Ostindien werden mit Ausnahme der Küstenschiffahrt gegen Zoll- und Flaggenzuschläge geöffnet, 1848 werden diese Zuschläge aufgegeben, 1849 werden die letzten Reste der Navigationsakte beseitigt, und 1850 wird auch die Küstenschiffahrt freigegeben. Länger behielt Frankreich das Absperrungssystem bei; dasselbe wurde, nachdem noch 1835 die Schiffahrt zwischen Algerien und Frankreich der französischen Flagge vorbehalten worden war, erst 1861 aufgegeben. Allerdings wurden nicht alle Zollbegünstigungen beseitigt, wie denn auch Spanien und Holland an Unterscheidungszöllen und Flaggenzuschlagen bis in die neueste Zeit festgehalten haben.

Unter allen Völkern besaßen die Spanier einst die größten und reichsten Besitzungen. Dieselben wurden in echt büreaukratisch-merkantilistischem Geist von eignen Vizekönigen und Generalkapitänen verwaltet. Religiöse Unduldsamkeit, Bevorzugung der Spanier vor Einheimischen und Kreolen sowie die Sucht, die K. bei strengem Absperrungssystem in einseitiger Weise für Spanien auszubeuten, hatten zur Folge, daß die Länder des amerikanischen Festlandes, welche unter spanischer Herrschaft standen, die letztere Anfang des 19. Jahrh. abschüttelten.

Portugal war einst eine Kolonialmacht allerersten Ranges. Beherrschte es doch die Küsten von Marokko bis China mit seinen Flotten, und in Südamerika besaß es Ländereien von über 2 Mill. qkm Flächengehalt. Doch wurde Brasilien 1822 vom Mutterland losgelöst, nachdem schon früher wichtige K. von den Spaniern, Niederländern und Engländern weggenommen worden waren.

Die Niederlande nehmen heute als Kolonialstaat unbestritten die zweite Stelle ein, und doch haben sie von ihrem frühern ausgedehnten Besitz viel eingebüßt. Vor dem Ende des 17. Jahrh. zählte Holland zu seinen Besitzungen: New York und Nordbrasilien, Ceylon, das Kapland, Guayana, mehrere Antillen, fünf verschiedene Regentschaften unter einer Handelsgesellschaft im Indischen Archipel, Faktoreien an den Küsten von Koromandel und Malabar, in China und Japan. Hatten die Niederländer früher viele ihrer K. den Portugiesen und Spaniern abgenommen, so gingen sie später eines großen Teils derselben im Kampf gegen England verlustig. Doch ist ihnen immerhin noch ein bedeutender Besitz verblieben. Als besonders bemerkenswert ist das 1830 durch den Generalgouverneur van den Bosch auf Java eingeführte "Kulturstelsel" zu erwähnen. Grund und Boden wird als Eigentum des Herrschers betrachtet und zwangsweise bewirtschaftet. Die Javaner haben außer den ihnen zum Hauptunterhalt gewährten Reisfeldern eine gewisse Anzahl Kronländereien mit Kolonialpflanzen: Kaffee, Zucker, Indigo, Gewürzen, nach Vorschrift zu bebauen und den Ertrag gegen ein bestimmtes Entgelt an die Regierung abzuliefern. Dieser Kulturzwang hat, trotzdem er einen großen Aufwand für Verwaltung und bewaffnete Macht erfordert, der Staatskasse bedeutende Reineinnahmen abgeworfen. In neuerer Zeit wird er von den Liberalen bekämpft, welche meinen, daß auch die Javaner die Lust zu freithätiger Arbeit gewinnen würden, sobald ihnen die Früchte derselben sichergestellt seien. Dagegen behaupten die Konservativen, daß nur durch Zwang die Kultur in Java aufrecht erhalten werde, weil die sich selbst überlassenen Eingebornen ihre Thätigkeit sehr bald auf die Deckung des notwendigsten Lebensbedarfs beschränken würden.

Als tüchtiges Kolonialvolk haben sich die Engländer erwiesen. Sie hatten frühzeitig erkannt, daß dem fruchtbaren Boden weit wichtigere Reichtümer abzugewinnen sind als den Gold- und Silberminen, welchen Spanier und Portugiesen nachjagten. Allerdings war die englische Kolonialpolitik im 17. Jahrh. eine ebenso monopolistisch-engherzige wie die der übrigen Kolonialstaaten, und war derselben auch im wesentlichen der Abfall der nordamerikanischen Freistaaten zu verdanken; doch hat England diese Politik am frühsten aufgegeben. Für den Verlust von Nordamerika fand es Ersatz im Süden von Afrika, von Asien und in Australien. Die heutigen britischen K. und Besitzungen in allen fünf Erdteilen lassen sich in drei Gruppen unterbringen. Zu der ersten gehören die eigentlichen K. (Ackerbaukolonien), deren Gedeihen auf europäischer Einwanderung, auf Ackerbau, Viehzucht, Bergbau, den Anfängen der Industrie beruht, und die mit dem Mutterland einen lebhaften Austausch von Produkten betreiben. Solche K. sind: Britisch-Amerika, Australien und Neuseeland, die Kapkolonie mit Natal und die Südafrikanische Republik (Transvaal). Die zweite Gruppe bilden die K. (Plantagenkolonien), in denen unter der Leitung von Europäern und durch die Arbeit untergeordneter, an das Klima besser angepaßter Rassen tropische Kulturen, wie Zucker- und Kaffeebau, betrieben werden. Dahin müssen gerechnet werden: Indien, Ceylon, Mauritius, die meisten westindischen Inseln, die Besitzungen in Zentral- und Südamerika, die Fidschigruppe. In dritter Linie folgen die rein militärischen oder maritimen Stationen, welche teils den lokalen Handel, teils die großen Welthandelsstraßen sichern sollten, um eine Verbindung zwischen Mutterland und K. stets offen zu halten. Solche Stationen sind: die Bermudasinseln, Gibraltar, Malta, Cypern, Perim und Aden, Pinang und Singapur, Hongkong, Ascension und St. Helena, die Besitzungen an der westafrikanischen Küste, die Falklandinseln und Helgoland. Zur Hebung und teilweisen Reorganisation der britischen K., besonders hinsichtlich ihrer Verwaltung, ihrer Stellung zum Mutterland und zu fremden Mächten etc., trat im April 1887 eine Kolonialkonferenz in London zusammen. Vgl. Vogel, Das britische Kolonialreich, geographisch, geschichtlich und statistisch beschrieben (Berl. 1886); Bonwick, The British colonies and their resources (Lond. 1886), und den offiziellen "Statistical abstract for the several colonial and other possessions of the United Kingdom" (zuletzt 1886).

Auch die Franzosen besaßen im 17. Jahrh. in Asien und Amerika bedeutende Besitzungen, und die von ihnen gegründeten Städte, wie Quebec, New Orleans und St. Louis, bekunden noch jetzt, daß die Annahme, den Franzosen gehe jedes Kolonisationstalent ab, eine übertriebene ist. Besonders zur Zeit Ludwigs XIV. waren sie eifrig bestrebt, ihren Kolonialbesitz immer weiter auszudehnen. Später verloren sie infolge politischer und kriegerischer Verwickelungen in Europa (Revolution, Kaiserreich) einen großen Teil derselben an die Engländer. Nach den Verlusten des letzten Kriegs ist jedoch Frankreich eifrig bestrebt, seine auswärtigen Besitzungen auf dem Weg des Vertrags (Afrika) oder auf dem der Eroberung (Anam, Madagaskar, Tongking) zu erweitern. Vgl. Vignon, Les colonies françaises (Par. 1885); Rambaud, La France coloniale (2. Aufl.,