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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Konklavist; Konkludieren; Konklusion; Konkomitánz; Konkordanz; Konkordāt

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Konklavist - Konkordat.

und eingeschlossen bleiben, bis sie die Wahl eines neuen Papstes vollzogen haben; dann auch die Versammlung selbst zu diesem Geschäft. Auch wird der Ausdruck zuweilen auf andre geheime Zusammenkünfte übertragen. Das eigentliche K. besteht erst seit dem Konzil zu Lyon (1274). Die Verordnungen, welche hier Gregor X. und zur Ergänzung derselben mit der Zeit noch mehrere seiner Nachfolger, schließlich Gregor XV. 15. Nov. 1621, gaben, kommen auf folgende noch heute geltende Bestimmungen hinaus. In einer besondern Sitzung des Kardinalkollegiums, welch letzterm die Papstwahl zusteht, wird der Fischerring des letzten Papstes mit dessen übrigen Siegeln vom Kardinal Camerlengo (s. d.) zerbrochen. Am zehnten Tag nach dem Tode des Papstes versammelt sich das Kardinalkollegium in der Peterskirche, um die Messe "De spiritu sancto" zu hören und die feierliche Prozession in die Kapelle Sixtus' IV. zu veranstalten, wo die Kardinäle die Befolgung der für die Wahl bestehenden Gesetze beschwören. Hiernächst ziehen sich die Wähler in die im Vatikan für sie in Einer Reihe eingerichteten Zellen zurück, deren so viele sind, als das heilige Kollegium Mitglieder zählt. Die Wände bestehen aus Wollzeug, daher man in der einen Zelle jedes in der angrenzenden laut gesprochene Wort vernehmen kann. Für gehörige Bedienung der im K. versammelten Kardinäle ist durch Zeremonienmeister und Diener (ebenfalls Konklavisten genannt) hinlänglich gesorgt. Alle Zugänge werden vermauert, die Thüren mit doppelten Schlössern versehen; kurz, alles ist darauf berechnet, die versammelten Wähler von der Außenwelt und ihren Einflüssen zu isolieren. Erst nach geendigter Wahl dürfen die Kardinäle das K. verlassen; jeder schriftliche oder mündliche Verkehr mit den im K. eingeschlossenen Kardinälen ist untersagt. Nach dem Gebrauch der neuern Zeit beginnt die eigentliche Wahl erst am dritten Tag, vom feierlichen Einzug in das K. an gerechnet. Zwei Drittel der Stimmen sind für die Wahl ausreichend. Das Skrutinium beginnt Tag für Tag auf das von dem Zeremonienmeister gegebene Zeichen und geschieht schriftlich in der dazu hergerichteten Sixtinischen Kapelle, in welche sich die Kardinäle morgens um 7 Uhr aus ihren Zellen begeben. Eine Zeit lang wird gewissermaßen nur experimentiert, bis sich die Parteien gegenseitig erkannt, abgegrenzt und verständigt haben. Endlich naht die Hauptwahl. Hat niemand am Morgen die nötige Stimmenzahl erreicht, so kommt es am Nachmittag zur Acceßwahl, d. h. es kann jene auch dadurch erreicht werden, daß mehrere Kardinäle, die bereits für einen Kandidaten gestimmt haben, nachträglich einer andern Partei beitreten (accedo steht auf dem Wahlzettel statt eligo). Aber es sind auch noch andre Schwierigkeiten mit der Wahl verbunden. Drei europäische Mächte: Frankreich, Österreich und Spanien, haben das Recht, gegen die bevorstehende Wahl eines ihnen mißliebigen Kardinals zu protestieren (sententia exclusiva), und jeder dieser Staaten beauftragt, meist insgeheim, einen Kardinal mit dieser Verwerfung. Die Exklusion muß indes erhoben werden, bevor die Stimmenmehrheit von zwei Dritteln auf einen Kardinal sich vereinigt hat; es darf aber auch von jeder der genannten Mächte nur einmal protestiert werden. Zugleich mit der Annahme der Wahl gibt der neue Papst den Namen an, den er als solcher zu führen gesonnen ist, vertauscht sodann in der Sakristei die Kardinalstracht mit der päpstlichen und erhält vor dem Altar der Wahlkapelle von seiten der Kardinäle die erste Adoration: den Fuß- und Handkuß, wofür der Papst den Friedenskuß auf beide Wangen reicht. Hierauf zeigt sich der Neugewählte dem Volk vom großen Balkon (loggia della benedizione). Nach kurzer Zeit, und nachdem der Papst die Inful angelegt hat, erfolgt die zweite Adoration in der Sixtinischen Kapelle; daran schließt sich die Prozession nach der Peterskirche, wobei der Papst auf seinem Sessel unter einem großen Baldachin getragen wird. Vor dem Hochaltar empfängt er die dritte Adoration, zu der auch die fremden Gesandten sich einfinden; er selbst aber erteilt dem Volk den apostolischen Segen. Auf die Papstwahl folgt entweder an demselben Tag oder bald darauf die feierliche Konsekration und Krönung oder Inthronisation des neuen Papstes. Von diesem Moment an datiert er seine Regierungszeit. S. Papst.

Konklavist (neulat.), der Teilnehmer an einem Konklave (s. d.); insbesondere der Begleiter (Gesellschafter, Diener) eines Kardinals, welcher sich in das Konklave begibt.

Konkludieren (lat.), schließen.

Konklusion (lat.), in der Logik bald das Schließen, bald der Schluß, bald der Schlußsatz (vgl. Schluß); konklusiv, schließend, folgernd. Vgl. Conclusio.

Konkomitánz (lat., "Begleitung, Ungetrenntheit"), in der katholischen Kirche der Lehrsatz, daß in dem Brot oder Leib Christi zugleich auch das Blut mit enthalten, also die Communio sub utraque überflüssig sei. Vgl. Abendmahl.

Konkordanz (lat., "Übereinstimmung"), ein Buch, in welchem Stellen eines oder mehrerer Bücher zusammengetragen sind, die in Worten übereinstimmen (Verbalkonkordanz) oder übereinstimmende Gedanken enthalten (Realkonkordanz). So bearbeitete Flügel eine K. über den Koran (Leipz. 1842), Cowden Clarke eine K. über Shakespeare (neue Ausg., Lond. 1881), Lomler eine solche über Luthers Schriften (Darmst. 1827-29). Unter biblischer K. versteht man die in alphabetische Ordnung gebrachte Sammlung aller in der Heiligen Schrift vorkommenden Worte, gleichlautenden Redensarten und Ausdrücke, mit Angabe der Stellen, wo dieselben zu finden sind. Die ersten Anregungen zu diesen für die gelehrte Bibelforschung unentbehrlichen Sammlungen gingen von den Pariser Dominikanern aus; eine berühmte K. zur Vulgata schrieb der Kardinal Hugo de Sancto Caro (gest. 1262). Erst im 16. Jahrh. erschienen griechische Konkordanzen über die Septuaginta und über das Neue Testament. In letzterer Beziehung leistete das Beste Erasmus Schmid (1638), dessen Werk noch jetzt in den Bearbeitungen von Bruder (neuester Abdruck 1880) und Schmoller (im Auszug, Stuttg. 1869) gebraucht wird. Eine hebräische K. schrieb zuerst um 1438 Rabbi Isaak Nathan; die neuesten sind von Julius Fürst (Leipz. 1840) und Bernhard Bär (Stett. 1861). Fast über alle Bibelübersetzungen in lebenden Sprachen sind Konkordanzen vorhanden; über die Luthersche ist die von Friedrich Lankisch (Leipz. 1677) noch immer die gebrauchteste. Ihr tritt zum Behuf homiletischen Gebrauchs die K. von G. Büchner (17. Aufl., Braunschw. 1885) zur Seite. Vgl. Bindseil in den "Theologischen Studien und Kritiken" 1870 und W. Grimm ebendaselbst 1875.

Konkordāt (lat.), "Vereinbarung" zwischen Staat und Kirche über Verhältnisse der letztern innerhalb des Gebiets des erstern. Früher, besonders solange die Bischöfe selbst Landesherren waren, wurden vielfach Konkordate zwischen den Bischöfen und den weltlichen Landesherren abgeschlossen; heute wird die Be-^[folgende Seite]