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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Kredit

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Kredit.

bemessene, kürzere oder längere sein (kurzfristiger, langfristiger K.). Sie ist unbestimmt bei durch den Gläubiger nicht kündbaren Anlehen, bei welchen der Schuldner (Staat) an eine bestimmte Tilgungsart sich nicht gebunden hat, dann bei dem durch den Gläubiger stets kündbaren K. (stets fällige Depositen, einlösbare Banknoten). Je nach der Person des Schuldners oder auch der Bedeutung des Kredits unterscheidet man zwischen öffentlichem und Privatkredit; ersterer ist der K. der Personen mit öffentlich-rechtlicher Stellung (Staat, Gemeinde) oder auch der durch öffentliche Kreditanstalten vermittelte K. Der K. kann in der Form von Darlehen und Stundungen des Kaufpreises oder auch in der Art gewährt werden, daß Gegenstände leihweise überlassen werden (Pacht, Miete), und zwar kann er gegen Entgelt (verzinslicher K.) oder auch ohne solches (unverzinslicher K., z. B. bei der Ausgabe von Banknoten) gewährt werden. Er heißt Konsumtivkredit, wenn für Zwecke des Konsums, Produktivkredit, wenn für Zwecke der Produktion geliehen wird. Zwischen beiden gibt es keine scharfe Grenze (Leihen für Zwecke der technischen Ausbildung, für Zwecke der Lohnzahlung oder des eignen Unterhalts). Auf niedern Kulturstufen mit unentwickeltem Verkehr und wenig ausgedehnter Arbeitsteilung kommt fast ausschließlich der Konsumtivkredit vor, auf höherer Stufe tritt der Produktivkredit mehr in den Vordergrund. Grundlagen des Kredits sind zunächst wirtschaftliche und moralische Kraft des Kreditnehmers; dieselben können aber auch noch durch andre Umstände, wie Bürgschaftsleistung, Einräumung von Rechten, insbesondere dinglichen Rechten (Hypothek, Faustpfand), äußern Zwang rein sozialer (gesellschaftliche Achtung etc.) oder staatlicher Natur (Rechtspflege, Kreditgesetze, Art der Exekutive), gestützt und gestärkt werden. Steht dem Gläubiger nur ein einfaches Forderungsrecht zu, indem der gewährte K. lediglich auf seinem Vertrauen zur Person des Schuldners und ihrer allgemeinen Vermögenslage beruht, so heißt der K. Personalkredit. Derselbe kann gewährt werden, ohne daß eine schriftliche Aufzeichnung stattfindet (unverbriefter K.), oder es erfolgt eine solche und zwar entweder durch den Kreditgeber (Buchkredit) oder durch den Kreditnehmer (mittels einfachen Handscheins [Chirographarkredit] oder in besonders verbindlicher Form [Wechselkredit]). Der K. ist dagegen Realkredit, wenn die Sicherheit des Gläubigers durch ein dingliches Recht an einer Sache noch besonders derart geschützt wird, daß dessen Ansprüche unberührt durch Konkurs und persönliche Forderungen sowie mehr oder weniger unabhängig von persönlichen Verhältnissen des Schuldners überhaupt bleiben. Die Sicherheit für den Gläubiger hängt dann vorzüglich von der Art des Gegenstandes (Verderblichkeit, Preisschwankungen) und von der Beleihungsgrenze ab, d. h. von dem Prozent des taxierten Wertes, bis zu welchem das Pfand beliehen wird. Ist der Gegenstand, an welchem ein Pfandrecht eingeräumt wird, ein Immobil (Haus, Grundstück), so heißt der K. Hypothekarkredit oder Immobiliarkredit. Auch wird als Immobiliarkredit oder Bodenkredit schlechthin der zur Forderung der Bodenwirtschaft, bez. zur Beschaffung von Anlage- und Meliorationskapital genommene K. bezeichnet. Dem Hypothekarkredit, bei welchem das Pfand im Besitz des Schuldners bleibt, steht der Faustpfandkredit gegenüber, bei welchem der verpfändete Gegenstand beweglich ist und in den Gewahrsam des Gläubigers übergeht. Eine Mittelstellung zwischen beiden nimmt der auf Lagerscheine (s. d.) gewährte K. ein, bei welchem das bewegliche Pfand der Verfügung des Eigentümers entzogen ist. Der Faustpfandkredit (auf Waren, Effekten, Edelmetalle [vgl. Lombard]) ist Mobiliarkredit. Letzterer dient vorzüglich zur Beschaffung von Betriebskapital, insbesondere bei Handelsgeschäften. Bei den meisten Kreditierungen, insbesondere des Geschäfts- und Handelsverkehrs (Handelskredit), steht die Person und ihre wirtschaftliche Lage im Vordergrund, während die übrigen Stützmittel des Kredits nicht in Anwendung kommen. Nun ist aber eine zutreffende Beurteilung von Kreditsuchern und ihrer zukünftigen Leistungsfähigkeit nicht allein schwierig, sondern oft unmöglich. In solchen Fällen sucht man sich Kreditauskünfte durch Dritte zu beschaffen. Solche Auskünfte können begehrt und erteilt werden von Geschäftsfreunden, von öffentlichen Stellen, wie Vorständen von Schutzgemeinschaften, Handelskammern, Konsulaten und in möglichst umfassender Weise von besonders für diesen Zweck errichteten Anstalten, den Auskunftsbüreaus (s. d.).

Kreditgewährungen kommen auf jeder gesellschaftlichen Entwickelungsstufe vor. Dies beruht darauf, daß oft Leistung und Gegenleistung überhaupt nicht Zug um Zug erfolgen können (längere Produktions- oder Genußdauer, Versendungen auf größere Entfernungen etc.). Dann wird der K. noch dadurch zu einer wirtschaftlichen Notwendigkeit, daß Bedürfnisse und wirtschaftliche Kraft nicht immer einander decken. Dieser Umstand zwingt selbst bei sozialistischer Verfassung der Gesellschaft zu Güterübertragungen, welche dem Wesen der Sache nach als Kreditierungen anzusehen sind (Erziehung, Krankheit, Naturgefahren etc.). Diesen natürlichen Entstehungsursachen des Kredits können Rechtsordnung, soziale Einrichtung und Kultur noch andre hinzufügen, indem der Produktivkredit in verstärktem Maß auftreten muß, weil Fähigkeiten und ihnen entsprechende Mittel nicht immer in Einer Hand sich vereinigt finden, die Ausführung vieler großer Unternehmungen ohne Vereinigung voll Kräften und Kapitalien unmöglich wäre und häufiger Schwankungen in Bedarf und Einnahmen durch räumliche und persönliche und damit auch zeitliche Übertragungen zu begegnen ist. Doch der K. wird auch zur Notwendigkeit durch die Vorteile, welche er den zunächst Beteiligten und der Gesellschaft bietet. Er gestattet, Defizits und Überschüsse in Raum und Zeit zu begleichen, Kräfte, Kapitalien und Befriedigungsmittel in angemessener Weise zeitlich zu verteilen und damit einen planvollen Zusammenhang aller wirtschaftlichen Maßregeln zu erzielen. Wesentliche Bedingung eines geordneten, ununterbrochenen Tauschverkehrs, fördert er eine bessere Ausnutzung vorhandener Kräfte und Mittel, indem er Konzentrierungen kleiner Kapitalteile ermöglicht und das Kapital in fähigere Hände überführt. Während er zum Sparen anregt und die Bildung arbeitsfreien Einkommens erleichtert, erweitert er den Spielraum der Spekulation, mindert die Schwierigkeiten, Form und Umfang der Unternehmungen dem jeweiligen Bedarf anzupassen, und gestattet erhebliche Ersparungen an Arbeit (z. B. bei Abrechnungen) und Kapital (Münzwesen). Infolge dieser Umstände bildet sich mit Entwickelung der wirtschaftlichen Kultur auch die sogen. Kreditwirtschaft aus, d. h. der Zustand der Volkswirtschaft, bei welchem verhältnismäßig viel Kreditierungen vorkommen und insbesondere der Warenumsatz ohne direkte Vermittelung des Metallgeldes durch Abrechnung und Überweisung etc. erfolgt.