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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Lagerbücher; Lagerfrist; Lagerfrucht; Lagergeld; Lagerhaus; Lagerhöhe; Lagerholz; Lagerhütten; Lagermetall

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Lagerbücher - Lagermetall.

gefäße zuzulassen. Ist das Lagergerüst nicht auf eine horizontale, sondern auf eine vertikale Fläche geschraubt, so nennt man es Seiten- oder Wandlager (Fig. 3) und, ist nur die Grundplatte seitlich befestigt, welche aber ein Normallager mit der obern, horizontal gerichteten Fläche trägt, Konsollager. Letztere Arten benutzt man für die Transmissionswellen der Fabriken, welche meist an den Mauern oder einer Säulenreihe entlang geführt werden. An der Decke befestigte L. heißen Hängelager (Deckenlager, Fig. 4). In neuerer Zeit finden die Sellersschen L. (Fig. 5 u. 6) eine immer größere Verbreitung zur Lagerung von Transmissionswellen. Die Schalen dieser L. bestehen aus Gußeisen und sind mit einem Kugelgelenk im Lagerkörper drehbar, so daß bei dem unvermeidlichen Durchbiegen der Wellen sich die Schalen genau einstellen können. Es ist deshalb gestattet, hier beliebig lange Schalen anzuwenden, ohne der Gefahr eines Zwängens oder Eckens der Welle ausgesetzt zu sein. Durch die Verlängerung der Schalen und die daraus erwachsende Vergrößerung der Zapfenauflagerfläche wird der Druck auf die Flächeneinheit so gering, daß sich bei hinreichender Ölung die Metallflächen überhaupt nicht mehr berühren, sondern gleichsam der Zapfen von der zwischen ihm und der Schale befindlichen Ölschicht frei getragen wird. Eine Eigentümlichkeit der Sellerslager sind zwei große Talglöcher an den Enden der obern Schale. Der in dieselben hineingedrückte Talg soll als Schmiermittel für den Fall dienen, daß die Schmierung mit Öl vom Arbeiter vernachlässigt worden ist, so daß beim Warmwerden der Welle der Talg in die Schalen hineinschmilzt und einer weitern Erhitzung vorbeugt. Für die Unterstützung solcher Wellen, welche ihren Hauptdruck in der Richtung ihrer Längsachse ausüben, verwendet man, wenn die Welle in einem Stützzapfen (Spurzapfen) endigt, dessen Endfläche den Druck aufnimmt, entweder einfache Vertiefungen in einem Metallkörper (Spuren) oder ein Fußlager (Fig. 7). Dieses kommt unter anderm bei allen vertikal stehenden Wellen (Königswellen) vor, und die Lagerschalen a werden hier noch durch eine eingelegte Platte (Spurplatte) P aus Hartbronze oder Stahl vervollständigt, auf welcher die Drehung stattfindet. Bei den Schraubenwellen der Dampfschiffe, bei vielen Turbinen etc., wo man kein Fußlager anwenden kann oder des großen Druckes halber anwenden will, benutzt man Kammlager, bei denen der Zapfen mit 4-8 Ringen (Kämmen) in die Schalen greift, welche erst ihrerseits mit dem Lagergerüst gegen die Längsverschiebung gesichert sind. Bei allen Lagern ist auf die Abnutzung Bedacht zu nehmen. Der Zapfendruck soll daher nicht in die Fuge der Schalen, sondern senkrecht darauf gerichtet sein, damit eine stattgefundene Abnutzung durch Anziehen der Deckelschrauben zu beheben ist. Geht dies nicht an, so werden Stelllager verwendet, wobei die meist mehrteiligen Schalen einzeln durch Stellschrauben oder Keile immer wieder an den Zapfen angedrückt werden können. Ein einfaches Nachstellen kann man durch Unterlegen von dünnen Papier- oder Blechstreifen zwischen Schale und Lagerkörper bewirken, sonst muß es aber auch durch Auswechseln der abgenutzten Schalen geschehen, wie schon oben bemerkt wurde. Vgl. Reuleaux, Der Konstrukteur (4. Aufl., Braunschw. 1882); v. Reiche, Die Maschinenfabrikation (2. Aufl., Leipz. 1876).

Im kaufmännischen Sinn ist L. der vorhandene Warenvorrat, daher auf L. arbeiten als Gegensatz zur Produktion auf Bestellung. Zur Aufnahme der L. dienen die Lagerräume, Speicher, Niederlagen oder Entrepots. Vgl. Zollniederlagen.

^[Abb.: Sellerssches Deckenlager.]

^[Abb.: Fig. 5. Vorderansicht]

^[Abb.: Fig. 6. Längsschnitt]

^[Abb.: Fig. 7. Fußlager.]

Lagerbücher, s. Grundbücher.

Lagerfrist, Zeit, während der eine Ware in öffentlichen Lagerhäusern, Packhöfen und sonstigen Niederlagen unverzollt oder an Bahnhöfen ohne Vergütung oder Strafmiete liegen bleiben darf.

Lagerfrucht, jede nach starken Regengüssen zu Boden gedrückte Feldkreszenz, besonders dann, wenn sie sich nicht wieder erheben kann. Abgesehen von der beschwerlichen Aberntung (Nichtanwendbarkeit der Mähmaschinen), bringt das Lagern besonders noch den Nachteil, daß die Frucht ungleich reift, die Körner leicht auswachsen, der Halm die Festigkeit verliert, der Bast beim Flachs brüchig und das Futter beschmutzt wird. Früher suchte man den Grund des Lagerns in mangelhafter Zuführung von Kieselsäure zu dem Halm und empfahl deshalb das Wasserglas (kieselsaures Alkali) zur Beseitigung der Gefahr. Jedenfalls begünstigt unrichtige Ernährung (Überschuß von organischen und Mangel an anorganischen Stoffen) das Lagern; aber in viel höherm Grad ist abnorme Entwickelung des Halms infolge von Luft- und Lichtmangel als Ursache zu betrachten, und deshalb erscheint dünne Saat in Reihen als das wirksamste Mittel, dem Lagern vorzubeugen (s. Schröpfen); auch neigen verschiedene Sorten der Cerealien mehr oder weniger zum Lagern.

Lagergeld heißt die gesetzlich zu entrichtende Vergütung für Aufbewahrung einer Ware in den Lagerräumen eines andern; es kann von Kommissionären, Spediteuren, öffentlichen Lagerhäusern und Bahnhofsverwaltungen beansprucht werden. Nach Art. 290 des Handelsgesetzbuchs kann das L. ohne vorherige Verabredung zu den ortsüblichen Sätzen verlangt werden.

Lagerhaus, ein Gebäude zur Aufbewahrung von Waren, insbesondere eine Anstalt, deren Eigentümer die Aufbewahrung für Dritte gegen Entgelt übernimmt. S. Lagerscheine und Zollniederlagen.

Lagerhöhe, s. Lafette.

Lagerholz, Stämme, die vor Alter umgefallen sind.

Lagerhütten, s. Hütten.

Lagermetall, Legierungen, aus welchen die Lager (s. d.) für Wellen u. dgl. an Maschinen dargestellt werden, dann auch ähnlich zusammengesetzte Legierungen zu andern Zwecken. Die Lagermetalle müssen