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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Latiner

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Latiner.

ein Zweig des indogermanischen Volksstammes und demnach aus dem Ursitz desselben eingewandert. In der ältesten Zeit sollen sie auf ein enges Gebiet von etwa 1500 qkm um das Albanergebirge herum eingeschränkt gewesen sein und einen Bund von 30 Städten mit dem Vorort Albalonga gebildet haben, während die übrigen Teile des nachmaligen Latium von Sabinern, Äquern, Hernikern und Volskern besetzt waren. Und wahrscheinlich würden sie von diesen andrängenden Völkern unterdrückt worden sein, wäre nicht aus ihrer Mitte die Stadt Rom hervorgegangen, welche bekanntlich 753 v. Chr. von Albalonga aus gegründet wurde. Rom nahm von seiner Gründung an eine selbständige Stellung gegen die benachbarten Völker, auch gegen die L., ein, führte in der Zeit der Könige (753-510) erst wiederholt Kriege mit den Latinern, schloß dann ein Bündnis mit ihnen, geriet nach der Vertreibung der Könige wieder mit ihnen in Krieg, stellte aber durch den Sieg am See Regillus (496) das alte Bundesverhältnis wieder her und verwandelte hierauf nach mehrfachen Zwischenfällen, weil die L. Aufnahme in den römischen Staat und völlige Gleichberechtigung mit den Römern forderten, durch den letzten Latinischen Krieg (340-338) dieses Bundesverhältnis in eine völlige Unterthänigkeit, jedoch in der Weise, daß die L. im ganzen vor den übrigen unterworfenen Völkern bevorzugt und die einzelnen Städte, um für die Folge eine Vereinigung derselben zu gemeinsamem Widerstand gegen Rom zu verhindern, untereinander in ein verschiedenes Verhältnis zu der herrschenden Hauptstadt gesetzt wurden. Es wurden demnach nur wenige Städte, wie Tibur und Präneste, in dem Bundesverhältnis belassen, aber auch diese nur dem Namen nach und mit wesentlicher Beschränkung ihrer Unabhängigkeit; die übrigen wurden Municipia, d. h. sie erhielten das römische Bürgerrecht, jedoch ohne Stimmrecht und mit einer verschieden abgestuften Beschränkung ihrer Selbstregierung; allen aber wurde das Commercium und Connubium, d. h. der gegenseitige Handelsverkehr und das Recht, untereinander gültige Ehen abzuschließen, wenigstens auf die nächste Folgezeit entzogen. Auf der andern Seite aber erhielten die sämtlichen L. das Recht, wenn sie in ihrer Heimat ein jährliches Amt bekleidet, oder auch, wenn sie einen leiblichen Nachkommen daselbst zurückließen, nach Rom überzusiedeln und daselbst in das volle römische Bürgerrecht einzutreten. Diese Anordnungen hatten die Folge, daß die L. von nun an den Römern eine unverbrüchliche Treue bewahrten, die selbst in den bedrängtesten Zeiten des römischen Staats, wie nach den großen Siegen Hannibals im zweiten Punischen Krieg, nicht wankend gemacht werden konnte, so daß die Römer fortan nicht nur ihren Legionen immer eine wenigstens gleiche Zahl latinischer Hilfstruppen hinzufügen, sondern auch durch Anlegung latinischer Kolonien in neu unterworfenen Gebieten ihre Herrschaft sichern konnten. In diesem Verhältnis blieben die L., Socii nominis latini oder Nomen latinum genannt, bis durch die Lex Julia und die Lex Plautia Papiria im Jahr 90 die sämtlichen freien Bewohner Mittel- und Unteritaliens und dann 49 durch Julius Cäsar auch die Bewohner Oberitaliens das volle römische Bürgerrecht erhielten. Nachdem aber auf diese Art das latinische Recht (jus Latii) für Italien gegenstandslos geworden, wurde es unter den Kaisern allmählich auf zahlreiche Städte in den Provinzen übertragen. Allein auch dies hörte auf, als 212 n. Chr. durch Verfügung des Kaisers Caracalla das römische Bürgerrecht allen freien Bewohnern des römischen Reichs verliehen wurde. Nach dieser Zeit gab es nur noch einzelne L., die sogen. Latini Juniani, d. h. die Nachkommen von Sklaven, welche von römischen Bürgern ohne Beobachtung der vorgeschriebenen Bedingungen freigelassen wurden. Erst durch den Kaiser Konstantin wurden alle Standesunterschiede unter den freien Bewohnern des römischen Reichs aufgehoben.

Der Name für die Wohnsitze der L., Latium, wurde von dem oben erwähnten engern Gebiet aus allmählich durch die Eroberungen der Römer erst bis nach Circeji (Kap Circello), dann bis zum Liris (Garigliano) ausgedehnt und umfaßte daher die ganze im N. und O. durch den Tiber und die Zweige und Ausläufer des Apennin, im S. und W. durch das Tyrrhenische Meer und den Garigliano begrenzte Landschaft. Dieselbe hat, wie die Beschaffenheit des Gesteins und die noch mehrfach zu verfolgenden Lavaströme beweisen, zum großen Teil einen vulkanischen Ursprung und Charakter; sie ist daher als ursprünglich von dem bis zum Fuß des Apennin reichenden Meer überflutet zu denken, aus dem nur das jetzt etwa in der Mitte der Landschaft liegende Volskergebirge mit seinen das Meer bei Terracina und Gaeta erreichenden Ausläufern und das Vorgebirge von Circeji als Inseln hervorragten. Ebendeshalb ist sie auch meist eben, nur mit Ausnahme der eben genannten Höhen und außerdem des Albanergebirges, welches selbst vulkanischen Ursprungs ist, und von dem hauptsächlich die vulkanischen Einwirkungen ausgegangen sind, welche die Landschaft gebildet haben, so daß es, wie es der Sage nach der Ausgangspunkt der römischen Geschichte ist, auch als Grundstock von Latium angesehen werden kann. Es werden im Albanergebirge nicht weniger als sechs alte Krater gezählt, und auch außerdem gab es in Latium noch Seen, die aus eingestürzten Kratern entstanden waren, so im O. des Albanergebirges der Giulianellasee, im N. der Lacus Regillus, berühmt durch die Schlacht zwischen Römern und Latinern (496 v. Chr.), und der See von Gabii, beide jetzt ausgetrocknet, letzterer vollständig durch ein 1838 gegrabenes Emissarium. Die bedeutendsten unter den vulkanischen Seen sind aber die beiden im Albanergebirge selbst liegenden, rings von hohen Bergwänden eingeschlossenen Seen, der Lacus Albanus (jetzt Lago di Castello) und der Lacus Nemorensis (Lago di Nemi), aus welchen beiden der Überfluß des Wassers durch künstliche Emissarien nach der südlichen Ebene abgeleitet ist; das Emissar des Albanersees wurde 397 v. Chr. während des letzten Vejenterkriegs, angeblich auf Befehl des delphischen Orakels, in einer Länge von 6000 Fuß durch den vorliegenden hohen Lavawall gegraben und gehört zu den bewunderungswürdigsten Bauwerken des Altertums. Von Flüssen sind außer den beiden Grenzflüssen Tiber und Garigliano zu nennen: der Anio (Teverone), welcher, aus dem Apennin kommend, sich nicht weit oberhalb Roms in den Tiber ergießt, der Trerus (Sacco), welcher die Niederung zwischen dem Albaner- und Volskergebirge einerseits und dem Apennin anderseits durchfließt und sich in den Garigliano ergießt, und eine Anzahl kleinerer Flüsse und Bäche, welche, von dem Albaner- und Volskergebirge kommend, teils dem Anio und Tiber, teils dem Meer zufließen, wie die Ferentina (Marrana), der Albano, der bedeutendste unter den aus dem Albanersee durch das Emissar gespeisten Bächen, der Rio de Nemi (Numicus), der sein Wasser durch das Emissar des Sees von Nemi erhält, der Astura (Conca), der Ufens (Ufente) und der Amasenus (Amaseno), welche beiden letztgenannten Flüsse dadurch, daß sie kein Gefälle