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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Ludwig

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Ludwig (Hessen-Darmstadt).

Am 9. Aug. erklärte der Herzog die Annahme der Krone unter dem Titel eines Königs der Franzosen und leistete den konstitutionellen Eid. Die auswärtigen Mächte erkannten ihn an, nachdem er sich zu den Verträgen von 1814 und 1815 verpflichtet hatte. Seine Stellung war eine schwierige, denn er besaß die Krone weder auf Grund der Legitimität noch der Volkssouveränität, sondern auf Grund eines Kompromisses der Parteien: er war bloß König auf Wohlverhalten. Seine frühern Schicksale gewährten ihm wenigstens den Vorteil, lange einer vom Volke gewesen zu sein und die Verhältnisse Europas als einfacher Passagier, wie er selbst sagte, beobachtet zu haben; er glaubte also sein Volk und die Welt zu kennen. Und doch täuschte er darin sich und andre. Zwar erwarb er durch eine bürgerliche Einfachheit eine Zeitlang eine gewisse Popularität: mit dem Regenschirm unter dem Arm ging er in den Straßen spazieren und redete mit leutseliger Herablassung Begegnende an. In der hohen Politik wollte er die extremen Parteien durch Begünstigung des wohlhabenden Mittelstandes, der Bourgeoisie, aus der er seine Minister nahm, im Gleichgewicht halten, das Juste-milieu beobachten. Bald aber entwickelte sich daraus eine Parteiregierung, welche sich nicht scheute, durch schamlose Beeinflussung der Wahlen sich die Majorität in der Kammer zu sichern. L. Philipp wurde daher von allen übrigen Parteien, den Republikanern, den Legitimisten und den Bonapartisten, aufs heftigste angefeindet. Es kam zu Unruhen und Attentaten auf L. Philipp, wie namentlich dem der Höllenmaschine Fieschis 28. Juli 1835, welche strenge Repressivmaßregeln zur Folge hatten. Die vielen wohlthätigen Gesetze und Einrichtungen, welche L. Philipps Regierung Frankreich brachte, namentlich seine Fürsorge für die geistigen Interessen, wurden nicht gewürdigt. Besonders seine auswärtige Politik, die mehrmals einen Anlauf zu großen Aktionen nahm, wie besonders 1840, im ganzen aber, die Expeditionen nach Italien und Belgien ausgenommen, eine friedliche war, erregte den Unwillen der Nation, der von der bonapartistischen Partei künstlich genährt wurde; gegen diese benahm sich L. Philipp schwächlich, indem er den Prinzen Ludwig Napoleon nach beiden Handstreichen, 1836 und 1840, schonte und in letzterm Jahr die Asche Napoleons I. feierlich aus St. Helena abholen und im Invalidendom beisetzen ließ. Die Erfolge seiner Regierung in Algerien und im Stillen Ozean kamen nicht in Betracht. Als seine bürgerliche Fürsorge für seine Familie sich auf Kosten des Staats durch Dotationsforderungen für seine Söhne allzusehr bemerklich machte, als er die widerwärtigen Umtriebe wegen der spanischen Heiraten in Szene setzte, um seinem Sohn Montpensier die spanische Krone zu verschaffen, beschuldigte ihn die öffentliche Meinung gerade so des Eigennutzes wie die korrumpierte Kammer. Man identifizierte ihn mit dem Ministerium Guizot; der Widerstand gegen dieses in der Wahlreformfrage richtete sich auch gegen ihn, und als derselbe 24. Febr. 1848 zum Ausbruch kam, genügten weder die Nachgiebigkeit gegen die Wünsche des Volkes noch die Abdankung zu gunsten des Grafen von Paris zur Beschwichtigung der Revolution. In Zivilkleidern und einer Mietkutsche verließ L. Philipp mit seiner Gemahlin Paris und schiffte sich zu Honfleur 2. März nach England ein. Hier lebte er unter dem Namen eines Grafen von Neuilly in Claremont bei Windsor, wo er 26. Aug. 1850 starb. Seine Leiche ward in der katholischen Kapelle von Weybridge beigesetzt und 1876 nach Dreux in Frankreich gebracht. Er hatte acht Kinder: Ferdinand Philipp, Herzog von Orléans, der, 1810 geboren, 13. Juli 1842 verunglückte und aus seiner Ehe mit Helene von Mecklenburg den Grafen von Paris und den Herzog von Chartres hinterließ; Luise, Gemahlin des Königs der Belgier (gest. 1850); Marie, Gemahlin des Prinzen Alexander von Württemberg (gest. 1839); Ludwig Karl, Herzog von Nemours; Klementine, Herzogin von Koburg-Kohary; Franz Ferdinand, Prinz von Joinville; Heinrich Eugen, Herzog von Aumale; Anton Philipp, Herzog von Montpensier. Vgl. Birch, L. Philipp I., König der Franzosen (3. Aufl., Stuttg. 1851, 3 Bde.); Montalivet, Le roi Louis-Philippe (2. Aufl., Par. 1851); Lemoine, Abdication du roi Louis-Philippe, racontée par lui-même (1851); Crétineau-Joly, Histoire de Louis-Philippe d'Orléans (das. 1862, 2 Bde.); Alex. Dumas, Histoire de la vie politique et privée de Louis-Philippe (1852, 2 Bde.; auch mehrfach deutsch); Nouvion, Histoire du règne de Louis-Philippe (1861, 4 Bde.); Billault de Gerainville, Histoire de Louis-Philippe (1870-76, 3 Bde.); Hillebrand, Geschichte Frankreichs von der Thronbesteigung L. Philipps etc. (Gotha 1877-79, Bd. 1 u. 2).

38) L. Napoleon, Kaiser der Franzosen, s. Napoleon III.

[Hessen-Darmstadt.] 39) L. I., Großherzog von Hessen-Darmstadt, geb. 14. Juni 1753 zu Prenzlau in der Ukermark, wo damals sein Vater, der nachmalige Landgraf Ludwig IX. (1768-90), der Gemahl der "großen Landgräfin" (s. Karoline), als preußischer Generalmajor in Garnison stand, bezog 1769 die Universität zu Leiden, trat 1773 auf kurze Zeit in russische Kriegsdienste und beschäftigte sich sodann in Darmstadt mit Wissenschaften und Kunst, bis ihn 1790 der Tod seines Vaters unter dem Namen L. X. zur Regierung berief. In den französischen Revolutionskriegen kämpften seine Truppen am Rhein, im Elsaß und in den Niederlanden; L. selbst wohnte der Belagerung von Mainz bei. Endlich sah er sich genötigt, seine Residenz zu verlassen und sich nach Sachsen zu begeben, bis es im März 1799 zu einem Separatfrieden zwischen Hessen-Darmstadt und Frankreich kam. Für den Verlust seiner Besitzungen auf dem linken Rheinufer wurde er im Reichsdeputationshauptschluß 1803 durch mainzische Besitzungen und das Herzogtum Westfalen entschädigt. Im August 1806 trat er dem Rheinbund bei und wurde souveräner Großherzog, als welcher er sich nun L. I. nannte. Erst im November 1813 schloß er sich den Verbündeten an und erwarb sich auf dem Wiener Kongreß für Westfalen Rheinhessen. Am 17. Aug. 1820 gab er seinem Land eine konstitutionelle Verfassung. Er starb 6. April 1830. Vermählt war er mit Prinzessin Luise Karoline Henriette, Tochter des Landgrafen Georg Wilhelm von Hessen-Darmstadt. L. huldigte freisinnigen Ansichten und förderte die Wissenschaften und Künste, namentlich das Theater. 1844 wurde ihm in Darmstadt ein Denkmal errichtet. Vgl. Steiner, L. I. (Offenb. 1842).

40) L. II., Großherzog, Sohn des vorigen, geb. 26. Dez. 1777, lebte bis zu seinem Regierungsantritt (6. April 1830) meist zurückgezogen in Darmstadt. An eigentlichen Regierungsgeschäften durfte er keinen Anteil nehmen, nur beteiligte er sich an den Sitzungen der Ersten Kammer und war von 1823 an Mitglied des Staatsrats. Seine Forderung der Übernahme seiner ansehnlichen Schulden auf die Staatsschuldentilgungskasse brachte ihn sofort nach