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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Mako; Makó; Makololo; Maków; Makowiec; Makrēle; Makrelen; Makro...; Makrobĭer; Makrobiōtik

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Mako - Makrobiotik.

Geschäft aufzukommen. Er ist zur Ausstellung eines Schlußscheins auf dem vorher abgestempelten vorschriftsmäßigen Formular verpflichtet. Diesen Pflichten steht ein Vorrecht gegenüber, welches der vereidigte M. dem freien M. gegenüber hat: das Recht, bei der amtlichen Notierung der Kurse mitzuwirken. In denjenigen Geschäftszweigen dagegen, in welchen Kurse überhaupt nicht notiert werden, hat der vereidigte M. vor dem freien keinen Vorzug, und das Institut der vereidigten M. stirbt hier von selbst langsam aus, weil niemand ein Interesse hat, seine Vereidigung nachzusuchen. Ob im übrigen die Aufrechterhaltung des Instituts wünschenswert sei, ist in letzter Zeit vielfach in Zweifel gezogen worden, da die ausnahmslose Innehaltung des Eides, Geschäfte niemals, auch nicht für die kürzeste Zeit, auf die eignen Schultern zu nehmen, fast unmöglich ist. Der deutsche Juristentag hat sich wiederholt für die Beseitigung des Instituts ausgesprochen. Das deutsche Strafgesetzbuch (§ 266, Ziff. 3) bedroht den verpflichteten M., welcher sich einer Untreue schuldig macht, d. h. absichtlich denjenigen benachteiligt, dessen Geschäft er besorgt, mit Gefängnis bis zu fünf Jahren. Daneben kann auf Geldstrafe bis 3000 Mk. erkannt werden. Die Anstellung der M. erfolgt in Preußen an den Orten, für welche kaufmännische Korporationen oder Handelskammern bestehen, durch diese unter Bestätigung von seiten der Regierung, an andern Orten durch die letztere. In Österreich werden die Warenmakler durch die Handelskammer des betreffenden Bezirks nach Maßgabe des Bedarfs unter Bestätigung von seiten der politischen Landesstelle ernannt; in Bayern erfolgt ihre Ernennung auf Vorschlag der Kaufmannschaft durch den König. In den meisten andern Staaten wirken bei ihrer Anstellung die Kaufmannschaft und die Obrigkeit zusammen. Für seine Bemühung ist der M. berechtigt, nach Abschluß des ihm übertragenen Geschäfts eine angemessene Vergütung, den sogen. Maklerlohn, Sensarie, Kourtage, Maklergebühr (franz. Courtage, engl. brokerage, ital. senseria), zu fordern, welche in Prozenten oder pro Mille vom Geldbelauf der Einzelgeschäfte berechnet wird. Beim Kaufgeschäft in Fonds und Aktien versteht sich die Kourtage an manchen Plätzen vom Kaufbetrag (Kurswert), so in London, Wien, Leipzig, Hamburg, an andern vom Nennwert der Papiere (so in Berlin, Frankfurt a. M., Amsterdam, Paris). An den einzelnen Orten sind für die verschiedenen Geschäftsgattungen gewisse feste Kourtagesätze üblich geworden, die zwischen 1/10 und 2 Proz. schwanken. Die Wechsel- oder Fondskourtage ist stets niedriger als der sonstige Maklerlohn, meist 1/10 Proz. (1 pro Mille) oder 1/8 Proz. An den größern Handelsplätzen bestehen zumeist besondere Maklerordnungen. In Frankreich und Rußland haben die M., ähnlich den Notaren, eine privilegierte Stellung und infolgedessen sehr hohe Einnahmen. Thatsächlich sind dort die Stellen verkäuflich. Vgl. außer den Hand- und Lehrbüchern des Handelsrechts das deutsche Handelsgesetzbuch, Art. 66-84; österreichisches Gesetz vom 4. April 1875; französisches Gesetz vom 18. Juli 1866; Code de commerce, Art. 74-90, abgeändert durch Gesetz vom 2. Juli 1862; englisches Gesetz vom 9. Aug. 1870; italienisches Handelsgesetzbuch, I, Tit. 3, Hauptstück 2, Satz 32-67; Grünhut, Börsen- und Maklerrecht (Wien 1875). Über die Geschichte des Instituts der M. vgl. Ehrenberg in der "Zeitschrift für Handelsrecht" (Bd. 30, Stuttg. 1885).

Mako, ägyptische Baumwolle (s. d., S. 521).

Makó, Markt im ungar. Komitat Csanád, an der Maros, mit (1881) 30,063 ungarischen, meist reform. Einwohnern, Getreide-, Hanf- und Weinbau, Fabrikation von landwirtschaftlichen Maschinen, Holz- und Produktenhandel. M. ist Sitz des Komitats, hat ein Bezirksgericht, Steuerinspektorat, Untergymnasium, Spital und eine Kaserne.

Makololo, Betschuanenstamm im südöstlichen Afrika, zwischen Nyassa und Sambesi, ein aus Basuto, Makalaka, Barutse u. a. bestehendes Völkeraggregat, das unter dem kräftigen Herrscher Sebituane seine Herrschaft weit ausbreitete, nach dem Tod von jenes Nachfolger Sekeletu aber gänzlich zerfiel und, teils durch Malariafieber geschwächt, teils durch die unterworfenen Barutse vernichtet, zu einem unbedeutenden Bruchteil zusammengeschmolzen ist.

Maków, Kreisstadt im russisch-poln. Gouvernement Lomsha, mit (1880) 6527 Einw., meist Juden.

Makowiec, Flecken, s. v. w. Maciejowice.

Makrēle (Scomber Cuv.), Gattung aus der Ordnung der Stachelflosser und der Familie der Makrelen (Scomberoidei), Fische mit langgestrecktem, mehr oder minder zusammengedrücktem, gegen den Schwanz hin stark verdünntem und mit kleinen Schuppen bedecktem Körper, glatten Kiemendeckeln ohne Stacheln, kleinen Zähnen, zwei voneinander getrennten Rückenflossen, an der Brust stehenden Bauchflossen und 5-6 falschen Flossen hinter Rücken- und Afterflosse. Die Makrele (S. Scombrus L.), 50 cm lang und 1 kg schwer, oben lebhaft blau, goldig glänzend, mit dunkeln Querstreifen, unten silberweiß, bewohnt die Tiefe der Nord- und Ostsee, des Atlantischen Ozeans und Mittelmeers und kommt im Frühling oder Sommer, wie der Hering, an die Küsten, um zu laichen. Sie nährt sich von Fischen, ist äußerst gefräßig, und die Jungen wachsen dem entsprechend sehr schnell. Das Weibchen liefert etwa eine halbe Million Eier. Die M. wird in großer Zahl an den norwegischen, englischen, holländischen und französischen Küsten gefangen und im Norden frisch verspeist, im Süden gesalzen. Das frische Fleisch ist sehr schmackhaft, aber wenig haltbar. Die Römer ließen es faulen und bereiteten daraus mit Gewürzen eine ihrer scharfen Fischsaucen.

Makrelen (Scomberoidei), Familie der Knochenfische aus der Unterabteilung der Stachelflosser (Acanthopteri, s. Fische). Sie leben meist im Meer und vielfach von Fleischnahrung; manche unter ihnen schwimmen vortrefflich. Ihr Körper ist langgestreckt, die Haut teils nackt, teils mit Schuppen oder Knochenplatten bedeckt. Die Bauchflossen sind sehr weit nach vorn, sogar bis zur Kehle gerückt, fehlen aber bei einzelnen Arten gänzlich. Bei manchen M. sind die hintern Strahlen in der Rücken- und Afterflosse als sogen. falsche Flossen selbständig. Wichtig (und daher in besondern Artikeln besprochen) sind die Gattungen: Goldmakrele (Coryphaena), Sonnenfisch (Zeus), Schiffshalter (Echineis), Pilot (Naucrates), Thunfisch (Thynnus) und Makrele (Scomber). Fossil kennt man M. aus der Kreide und den tertiären Schichten.

Makro..., (griech.), groß, lang (häufig in Zusammensetzungen vorkommend).

Makrobĭer ("Langlebende"), ein mythisches Volk, von den Griechen ins südliche Äthiopien versetzt.

Makrobiōtik (griech.), die Kunst, das menschliche Leben auf die höchste Dauer zu bringen, deren es vermöge der allgemein menschlichen wie der individuellen Anlage fähig ist, also der Inbegriff aller derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten, welche zum