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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Musterung; Musterwirtschaften; Musterzeichenschulen; Musteschar; Mustĭe; Mustoxydis; Musune; Musŭros

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Musterung - Musuros.

Frankreich unbegrenzt; sie beträgt in Nordamerika höchstens 14, in Rußland 10 und in Österreich höchstens 3 Jahre. In England begründet die Eintragung für die Dauer von fünf Jahren das ausschließliche Recht zur Anwendung des Musters in den Warenklassen, für welche es eingetragen ist. In England und in Österreich wird nur die wissentliche und betrügerische Nachahmung gestraft, während Frankreich auch ohne solche Verschuldung die Konfiskation eintreten läßt. Eine gegenseitige Anerkennung des in einem Staat erworbenen Musterrechts, wie solche durch die Litterarkonventionen zwischen den wichtigern Kulturstaaten für das Urheberrecht an Schriften und Kunstwerken gesichert ist, findet nicht statt. Dagegen sichern die zwischen Deutschland, Frankreich, England, Österreich und Belgien abgeschlossenen Handelsverträge den Bürgern dieser Staaten das Recht, in jedem einzelnen Staate den M. unter denselben Bedingungen wie die Inländer zu erwerben. Vgl. Klostermann, Das Urheberrecht an Schrift- und Kunstwerken, Mustern und Modellen (Berl. 1876); Derselbe, Die Patentgesetzgebung aller Länder nebst den Gesetzen über M. und Markenschutz (2. Aufl., das. 1876); Dambach, Das Musterschutzgesetz vom 11. Jan. 1876 erläutert (das. 1876); Landgraf, Musterrecht und M. (Leipz. 1875).

Musterung, s. Ersatzwesen und Revue. Die ökonomische M. der Truppen, in Deutschland meist durch die Brigadekommandeure in Gemeinschaft mit einem Intendanturbeamten abgehalten, soll das Vorhandensein der vorschriftsmäßigen Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände nach den hierfür geltenden Etats für Kriegs- und Friedensstärke in den Händen der Leute und auf den Montierungskammern nachweisen.

Musterwirtschaften, solche Wirtschaften, die durch ihre Einrichtung und Führung andern Wirtschaften zum Muster dienen sollen. Zu der Zeit, als es bei uns noch an Gelegenheit zur Erlernung richtigen landwirtschaftlichen Betriebs fehlte, waren die gut geführten Wirtschaften einzelner Privaten die von den Standesgenossen eifrig besuchten Orte, um sich durch Augenschein von dem Bessern belehren zu lassen (so z. B. Thaers Wirtschaft in Celle, s. Landwirtschaft, S. 477). Dadurch veranlaßt, errichteten dann die Regierungen solche M. und zwar da, wo sie glaubten, am meisten Nutzen damit zu stiften, nämlich in Verbindung mit den Lehranstalten für Landwirte (s. Landwirtschaftliche Lehranstalten). So entstand die Akademie mit Musterbetrieb und so die Meinung, daß eine Lehranstalt ohne diese Zugabe wirkungslos bleibe. Man vergaß aber dabei leider, den Besuchern auch Einsicht in die verwendeten Mittel zu gewähren, und als es dann bald nicht mehr an einer genügenden Zahl von gut geführten Wirtschaften fehlte und diese selbstverständlich größern Vertrauens sich erfreuten als jene, welche aus dem großen Staatsfonds unterhalten wurden, verloren allmählich die M. an Interesse. Gegenwärtig errichtet man sie staatlicherseits nur noch da, wo es unter den Privaten an Musterbetrieb fehlt, oder man unterstützt einzelne Private in ihrem Thun. Notwendig ist aber, wenn die Musterwirtschaft belehrend für andre wirken soll, daß sie im ganzen Betrieb offen vor jedermann daliege und in allem sich auszeichne. Sie muß nicht Fremdes, sondern das für die lokalen Verhältnisse Beste darstellen, richtig organisiert und dirigiert werden und ihre Resultate auf Grund exaktester Buchführung veröffentlichen. Vgl. Schwarz, Die bäuerlichen M., Berl. 1851).

Musterzeichenschulen, in früherer Bedeutung fast ausschließlich Schulen zur Ausbildung der Musterzeichner oder Dessinateure, wie sie an Orten mit ausgedehnter Textilindustrie, auch wohl in unmittelbarer Verbindung mit großen Fabriken für Stoffweberei, Gobelinsmanufakturen u. dgl. bestanden. In England existierte seit 1847 die School of design (London, Somerset House) als Zentralanstalt für Musterzeichner, um welche sich Zweigschulen in den Provinzen gruppieren sollten; 1851 gab es erst 20 dieser letztern, und ihr Wirken war ein ziemlich fruchtloses geblieben, weil sie der Grundlage eines allgemeinen rationellen Zeichenunterrichts ermangelten. Die seit der Ausstellung von 1851 durchgeführte Organisation der von den Gemeinden mit staatlicher Beihilfe unterhaltenen National training schools for art, welche 1863 bereits über das ganze Königreich verbreitet waren und 87,389 Schüler zählten, mit der Schule des Kensington-Museums als oberster und leitender Anstalt, ist nach und nach unter Berücksichtigung der Landesverhältnisse überall nachgeahmt worden. Aus den M. haben sich später in England wie auf dem ganzen Kontinent kunstgewerbliche Lehranstalten entwickelt, welche entweder alle Zweige der Kunstindustrie berücksichtigen, oder nur die in der betreffenden Gegend besonders gepflegten, oder nur den Zeichenunterricht kultivieren. Vgl. Kunstgewerbeschulen.

Musteschar (türk.), Titel des ersten Rats des Großwesirs in der Türkei, welcher gleichzeitig die Funktionen eines Ministers des Innern versieht und Mitglied des Geheimen Rats (Medschliß-i-Khâß) oder Diwans ist. Außerdem ist M. eine Rangbezeichnung und ein Titel für die Räte der ersten Rangklasse in den verschiedenen Ministerien.

Mustĭe, die Tochter eines Weißen und einer Mulattin.

Mustoxydis, Andreas, neugriech. Gelehrter, geb. 1785 auf Korfu, studierte in Pavia die Rechte, ward nach der Herausgabe seiner "Notizie per servire alla storia Corcirese dal tempi eroici al secolo XII" (Korfu 1804) von der Republik der Sieben Inseln zum Historiographen ernannt und machte dann eine wissenschaftliche Reise nach Italien, wo er seine "Illustrazioni Corciresi" (Mail. 1811-14, 2 Bde.) herausgab, und weiter nach Frankreich und Deutschland. Er erhielt von der russischen Regierung 1820 einen Gesandtschaftsposten in Turin, gab bald darauf zu Venedig seine "Considerazione sulla presente lingua dei Greci" (Vened. 1825) heraus und ward 1828 von Kapo d'Istrias zur Leitung des öffentlichen Unterrichts und zur Aufsicht über die Zentralanstalt zu Ägina berufen. Nach Kapo d'Istrias' Tod nach Korfu zurückgekehrt, wurde er zum Mitglied der Gesetzgebenden Versammlung der Ionischen Inseln ernannt, schrieb die "Renseignements sur la Grèce et sur l'administration du comte Capodistrias" (Par. 1833) und starb 29. Juli 1860 in Korfu. Außer durch die erwähnten Werke hat sich M. noch besonders durch seine italienische Übertragung altgriechischer Historiker und durch Sammlung bisher unbekannter mittelgriechischer Texte verdient gemacht.

Musune, marokkan. Münze, s. Mitskal.

Musŭros, Markos, gelehrter Grieche und Humanist, geboren um 1470 zu Retimo auf Kreta, ward Schüler des Laskaris, 1503 Lehrer zu Padua, 1509 zu Venedig, kam 1516 nach Rom, wo ihn Papst Leo X. zum Erzbischof von Monemvasia ernannte; starb 1517. Er war Korrektor und Mitherausgeber der Aldinen, namentlich der Scholien zu Aristophanes (1498), des