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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Papst

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Papst (Geschichte des Papsttums bis 1073).

testen Herrschaft über die französische Kirche. Die Schwäche der letzten Karolinger gab der päpstlichen Politik eine treffliche Gelegenheit, sich bei allen wichtigern Angelegenheiten einflußreich zu beweisen; indes hatte dieselbe Schwäche der regierenden Häupter auch die Folge, daß in Italien, ja in Rom selbst, Bürgerkriege ausbrachen, in denen der P. mehrmals das Geschick der besiegten Partei teilen mußte. Römische Adelsfamilien, an ihrer Spitze Theodora und Marozia, konnten es versuchen, das Papsttum ganz zu einer nationalen Macht und zu einem weltlichen Besitztum umzugestalten. Mit Sergius III. begann die Zeit des sogen. Hurenregiments (Pornokratie), welchem erst das Einschreiten der deutschen Kaiser ein Ende machte; aber jetzt ruhte die Hand der Ottonen schwer auf den Italienern. Die völlige Unterordnung der päpstlichen unter die Kaisergewalt war nie entschiedener als unter diesen sächsischen Kaisern. Aber die Kaiser befreiten zugleich das Papsttum von der Herrschaft des römischen Adels und stellten seine moralische Autorität wieder her. Heinrich III. selbst beseitigte 1046 drei sich streitende Päpste und setzte fromme, kirchlich eifrige Männer in die päpstliche Würde ein. Daher nahm das Papsttum im 11. Jahrh. gleichzeitig mit der Zunahme streng religiösen Eifers in der Christenheit einen mächtigen Aufschwung. Die Pseudo-Isidorischen Dekretalen kamen jetzt zu vollster Geltung, und der P. erntete für die Handhabung der ihm darin übertragenen Macht den Dank der Mitwelt. Überall war er der Unterstützung des Volkes gewiß, wenn er unwürdige Geistliche absetzte und auf Synoden ziemlich willkürlich verfuhr. Es galt ja der Regeneration der Kirche, und in Betracht des allgemeinen Wohls fragte man nicht nach der Quelle, aus welcher Rom seine reformatorische Befugnis ableitete. Selbst seine während der Pornokratie verloren gegangene lokale Unabhängigkeit und Würde gewann der päpstliche Stuhl zurück durch das von Nikolaus II. auf Betrieb Hildebrands 1059 erlassene Dekret über die Papstwahl. Dasselbe übertrug letztere dem Kardinalkollegium, brach dadurch den Einfluß, den das römische Volk und der Adel darauf geübt hatten, und hob das Recht der Bestätigung auf, welches bisher dem Kaiser zustand. Seitdem nimmt der P. in dem allgemeinen Bewußtsein der westeuropäischen Christenheit den höchsten Rang ein. Die Kaiser mußten sich damit begnügen, die Lehnsherrlichkeit der Päpste abzulehnen; sie waren zu schwach, um noch die Staatshoheit über die Päpste geltend machen zu können. Gleichfalls auf Hildebrand läuft die enge Verkettung der Ordensgeistlichen mit den päpstlichen Interessen zurück. Die neuen Ordensstiftungen seit dem Anfang des 11. Jahrh., wodurch die alte Benediktinerregel stets geschärft ward, bis endlich die Bettelmönche im Anfang des 13. Jahrh. auftraten, verstärkten die Zahl ergebener Diener des päpstlichen Interesses; von Rom mußten sie ihre Anerkennung, die Bestätigung ihrer Regeln und Privilegien erbitten, und dafür waren sie die natürlichen Verbündeten des Papstes bei allem, was er gegen Volk, Weltgeistliche und Fürsten ins Werk setzte. Hierzu kam endlich die für Rom günstige Lösung des alten Streits mit dem Nebenbuhler in Konstantinopel; derselbe endigte zwar mit einem Schisma zwischen dem Orient und dem Occident (s. Griechische Kirche), allein Rom verlor dadurch keine einzige Provinz, in der es bis jetzt Rechte von Belang ausgeübt hatte, und stand nun im unbestrittenen Primat an der Spitze des gesamten Abendlandes. Die Päpste dieser Periode (im Katalog der Päpste die Zahlen 109-162 umfassend) sind:

^[Liste]

Nikolaus I. (bis 867),

Hadrian II. (bis 872),

Johann VIII. (882),

Marinus I. (Martin II., 883 bis 884),

Hadrian III. (bis 885),

Stephan VI. (bis 891),

Formosus (bis 896),

Bonifacius VI. (896),

Stephan VII. (bis 897),

Romanus (897),

Theodorus III. (897),

Johann IX. (898-900),

Benedikt IV. (bis 903),

Leo V. (903),

Christoph (bis 904),

Sergius III. (bis 911),

Anastasius III. (bis 913),

Lando (bis 914),

Johann X. (bis 928),

Leo VI. (bis 929),

Stephan VIII. (bis 931),

Johann XI. (bis 936),

Leo VII. (bis 939),

Stephan IX. (bis 942),

Marinus II. (Martin III., bis 946),

Agapetus II. (bis 955),

Johann XII. (bis 963),

Benedikt V. (964),

Leo VIII. (bis 965),

Johann XIII. (bis 972),

Benedikt VI. (bis 974),

Benedikt VII. (bis 983),

Johann XIV. (bis 984),

Bonifacius VII. (bis 985),

Johann XV. (bis 996),

Gregor V. (bis 999),

Johann XVI. (Gegenpapst bis 998),

Silvester II. (bis 1003),

Johann XVII. (1003),

Johann XVIII. (bis 1009),

Sergius IV. (bis 1012),

Benedikt VIII. (bis 1024),

Johann XIX (bis 1033),

Benedikt IX. (bis 1045),

Gregor VI. (bis 1046),

Clemens II. (bis 1047),

Damasus II. (1048),

Leo IX. (bis 1054),

Viktor II. (bis 1057),

Stephan X. (bis 1058),

Benedikt X. (bis 1059),

Nikolaus II. (bis 1061),

Alexander II. (bis 1073).

Die fünfte Periode reicht von Gregor VII. bis zur Verlegung des päpstlichen Stuhls nach Avignon, vom Ende des 11. bis zum Anfang des 14. Jahrh., und zeigt uns das Papsttum, dessen weltlicher Besitz durch die Erbschaft der Gräfin Mathilde vermehrt ward, auf dem Gipfel seiner Macht und seines Glanzes. Jene neuorganisierte Papstwahl, welche Nikolaus II. unter bloß scheinbaren, auch nicht lange mehr gültigem Vorbehalt der kaiserlichen Rechte angeordnet hatte, sicherte der römischen Kirche den Besitz talentvoller Häupter und erleichterte die konsequente Durchführung eines und desselben Plans. Die Idee, welche sich Gregor VII. vom Papsttum gebildet hatte und die in vieler Beziehung auch schon von Pseudo-Isidor ausgesprochen worden war, hat eine doppelte Seite, eine politische und eine kirchliche. Nur die erstere ist fast ganz die Erfindung Gregors. Alle frühern Verherrlicher des Papsttums wollten den römischen Bischof nur zum Primas der Kirche erheben; nach Gregors Plan aber sollte derselbe als Repräsentant Gottes auf der Erde erscheinen, von dem nicht bloß die kirchlichen, sondern auch die weltlichen Gewalten abhängen, dem nicht bloß die bischöfliche Autorität, sondern auch die Majestät der Könige ihren Ursprung verdanke. Es ist die Idee einer alles umfassenden Theokratie, an deren Spitze der P. steht, eines großen Lehnsverbandes, der allen kirchlichen und weltlichen Besitz umschließt, und dieser Idee gemäß handelten Gregor VII. und seine Nachfolger, wenn sie Fürsten bannten und absetzten, über Kronen verfügten und Länder verschenkten. Den ersten Schritt zum Kampf gegen die weltliche Macht that Gregor in der Aufnahme des Investiturstreits. Es handelte sich um das wichtige Kronrecht, wonach der Landesherr dem neuerwählten Bischof die Temporalien seiner Pfründe durch Belohnung mit Ring und Stab zu verleihen hatte. Was Gregor hier freilich nur anbahnen konnte, das setzte Innocenz III. zuletzt siegreich durch, und statt der alten feudalen Belohnung blieb dem Kaiser nichts als ein Empfehlungsrecht. Der zweite Hauptzweck, die Unterwerfung des geistlichen Standes und aller kirchlichen Autoritäten unter die Alleingewalt des Papstes, wurde bereits von Gregor VII. vollständig erreicht. Die Geistlichkeit wurde durch den Glaubenseid, durch den Cölibat etc.