Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Sachsen, Königreich'
                Anmerkung: Fortsetzung von [Geschichte. Kursachsen bis zur Teilung.]
                    (gest. 1316), Dresden ab. Als Heinrich 1288 starb, fiel die Mark Meißen an Dietrichs
                    Sohn Friedrich Tutta von Landsberg, und nach
                    dessen Tod (1291) nahmen Albrechts Söhne
                    Friedrich der Freidige und
                    Diezmann seine Länder in Besitz. Allein König
                    Adolf von Nassau, dem Albrecht aus Haß gegen seine Söhne die Landgrafschaft
                    Thüringen verkauft hatte, und der die Mark Meißen als ein durch Friedrich Tuttas
                    Tod erledigtes Reichslehen ansah, bemächtigte sich mit Gewalt beider Länder. Auch
                    Adolfs Nachfolger, König Albrecht I., hielt den Anspruch auf diese Länder aufrecht;
                    jedoch ein glückliches Gefecht bei Lucka (31. März 1307) und des Königs Ermordung
                    retteten Friedrich und Diezmann den Besitz ihrer Erblande, deren Herrschaft Friedrich
                    nach Diezmanns Ermordung (1307) und Albrechts des Entarteten Tod (1314) allein antrat;
                    nur die Niederlausitz war 1304 an Brandenburg verkauft worden. Friedrichs des Freidigen
                    Sohn Friedrich der Ernsthafte (1324-47) war der letzte
                    Alleinbesitzer der Wettinschen Lande. Ihm folgten seine drei Söhne
                    Friedrich der Strenge,
                    Balthasar und Wilhelm I.,
                    welche gemeinschaftlich regierten. Nach Friedrichs Tod jedoch (1381) teilten dessen
                    Söhne Friedrich der Streitbare,
                    Wilhelm II. (gest. 1425) und
                    Georg (gest. 1402) mit ihren beiden Oheimen
                    die Lande 13. Nov. 1382 so, daß jene das Osterland und Landsberg,
                    Wilhelm I. Meißen und Balthasar Thüringen erhielten. Nach Wilhelms I.
                    kinderlosem Tod (1407) wurde Meißen zwischen der thüringischen und osterländischen Linie geteilt.
                
                
                    Durch die Belehnung des Markgrafen Friedrich des Streitbaren
                    mit dem Kurfürstentum S. 1423
                    (s. Sachsen, S. 125), das zwar an Areal nicht sehr
                    bedeutend, aber wegen der mit der Kurwürde verbundenen Vorrechte von Wichtigkeit war,
                    gelangte das Haus Wettin zu größerer Bedeutung im Reich. Nicht bloß jene Vorrechte,
                    sondern auch der Name S. gingen seitdem allmählich auf die gesamten Wettinschen Lande
                    über. Friedrich hatte die sächsische Kur zur Belohnung für seine eifrige Teilnahme am
                    Kampf gegen die Hussiten erhalten, welchen er fortsetzte, doch so unglücklich, daß
                    sein Heer 1425 bei Brüx und 1426 bei Aussig geschlagen wurde und sein Land von
                    den Einfällen der Hussiten viel zu leiden hatte. Nachdem Friedrich noch die
                    Burggrafschaft Meißen erworben, hinterließ er seine Lande zu gemeinschaftlicher
                    Regierung Friedrich II., dem
                    Sanftmütigen, der Kurfürst wurde (1428-64),
                    Wilhelm III., Heinrich und
                    Siegmund. Doch 1435 starb Heinrich, Siegmund
                    trat 1437 in den geistlichen Stand, und 1440 fiel durch Friedrichs des
                    Friedfertigen kinderlosen Tod Thüringen an die osterländische Linie zurück.
                    Friedrich der Sanftmütige und Wilhelm teilten nun 1445 zu Altenburg so,
                    daß Friedrich Meißen, Wilhelm Thüringen erhielt, das Osterland geteilt
                    wurde, die Bergwerke gemeinschaftlich blieben. Doch hatte diese Teilung,
                    bei der sich der von eigennützigen Räten aufgereizte Herzog Wilhelm
                    benachteiligt glaubte, den verheerenden sächsischen Bruderkrieg
                    zur Folge, der erst 1451 zu Pforta beigelegt wurde; ein Nachspiel desselben
                    bildete der 
                    Sächsische Prinzenraub (s. d.).
                    Friedrichs des Sanftmütigen Söhne, Kurfürst Ernst
                    (1464-86) und Herzog Albrecht der Beherzte,
                    folgten 1464 ihrem Vater gemeinschaftlich, erbten 1482 auch Wilhelms III.
                    Lande und verstanden es, die Macht ihres Hauses nach allen Seiten hin
                    auszubreiten. Zwei von Ernsts Söhnen erlangten die erzbischöfliche Würde,
                    Albrecht zu Mainz, Ernst zu Magdeburg; Albrecht, dessen Sohn Friedrich ↔ 
                    1498 Hochmeister des Deutschen Ordens wurde erwarb im Dienste des Hauses
                    Habsburg Ehren und Vorteile, so 1483 die Eventualbelehnung mit Jülich und
                    Berg und später die Erbstatthalterschaft von Friesland. Im Innern nahm der
                    Bergbau auf Silber einen großartigen Aufschwung, vermehrte den Wohlstand und
                    die Einwohnerzahl des Gebirges und förderte Handel und Verkehr. Durch kaiserliche
                    Privilegien wurden die Leipziger Märkte zu Messen erhoben. Während die Städte ihre
                    Verfassung ausbildeten und vom Landesherrn die eigne Gerichtsbarkeit erkauften,
                    ward auch die Territorialgesetzgebung entwickelt und in Thüringen 1446, in Meißen
                    1482 eine Landesordnung erlassen; das kurfürstliche Hofgericht erhielt 1483 seinen
                    bleibenden Sitz in Leipzig. Eine landständische Verfassung bildete sich, seitdem
                    1438 zuerst zu Leipzig eine Versammlung von Prälaten, Grafen, Rittern und Städten
                    zusammentrat; diese bald regelmäßig berufenen Landtage bewilligten neue Abgaben,
                    Steuern und Anleihen, übertrugen die Verwaltung der neuen Steuern einem ständischen
                    Ausschuß u. beanspruchten, auch von den Landesherren bei wichtigen Angelegenheiten
                    zu Rate gezogen zu werden.
                
                
                    Mißhelligkeiten zwischen den beiden Brüdern Ernst und Albrecht führten zur
                    Länderteilung zu Leipzig (26. Aug. 1485),
                    bei welcher der ältere Bruder teilte, der jüngere wählte. Ernst erhielt
                    außer den Kurlanden Thüringen mit den fränkischen und vogtländischen und
                    den einen Teil des Oster- und Pleißnerlandes, Albrecht den andern Teil
                    desselben und Meißen. Die Teilung, welche 24. Febr. 1486 von Kaiser
                    Friedrich III. bestätigt und 25. Juni durch den
                    Naumburger Schied berichtigt wurde, trennte
                    das Haus Wettin für immer in zwei Linien, die
                    Ernestinische und die
                    Albertinische.
                
                
                    Sachsen in der Zeit der Reformation und des Dreißigjährigen Kriegs.
                
                
                    
                    In der ältern Linie folgte nach dem Tode des Kurfürsten Ernst (1486) sein älterer Sohn,
                    Friedrich III., der Weise,
                    welcher an den Bestrebungen für eine Reichsreform hervorragenden Anteil hatte,
                    aber 1519 die ihm angebotene Kaiserkrone ablehnte. Von der von ihm 1502 gegründeten
                    Universität Wittenberg ging die Reformation aus, deren
                    Entwickelung vom Kurfürsten beschützt wurde. Nachdem derselbe mitten in den
                    Schrecken des Bauernkriegs gestorben (5. Mai 1525), folgte ihm sein Bruder
                    Johann der Beständige (1525-32), welcher ein
                    entschiedener Anhänger der neuen Lehre war und nach dem Torgauer Bündnis
                    und nach dem ersten Reichstag von Speier (1526) durch Luther die Reform in S.
                    durchführen ließ. Auf den Reichstagen von Speier (1529) und Augsburg war er
                    das Haupt der protestantischen Partei und trat an die Spitze des
                    Schmalkaldischen Bundes. Ein noch gläubigerer Bekenner der evangelischen Lehre
                    war sein Sohn und Nachfolger Johann Friedrich der Großmütige
                    (1532-47), der daher auch unter dem Einfluß der Theologen stand. In den
                    Albertinischen Landen war auf Albrecht den Beherzten 1500 sein älterer Sohn,
                    Georg der Bärtige, gefolgt, der 1515 Friesland
                    an Karl von Österreich abtrat. Derselbe war entschiedener Gegner Luthers,
                    dessen Lehre sich trotzdem in seinem Gebiet ausbreitete und unter Georgs Bruder
                    und Nachfolger Heinrich dem Frommen
                    (seit 1539) auch eingeführt wurde. Auch Heinrichs Sohn
                    Moritz (1541-53) war der evangelischen Lehre zugethan,
                    vermählte sich mit einer Tochter Philipps von Hessen und stiftete aus dem
                    Vermögen der eingezogenen Klöster die Fürstenschulen Pforta, Meißen und Grimma.
                
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 135.
                Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 135.