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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Sachwalter; Sacile; Sack; Sackbaum; Sackbohrer; Sacken

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Sachwalter - Sacken.

nicht, wie z. B. die Gerichtsärzte, im allgemeinen für die Erstattung von Gutachten der betreffenden Art vereidigt sind, haben den besondern Sachverständigeneid dahin abzuleisten, daß sie das von ihnen geforderte Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstatten werden. Die wissentlich falsche Abgabe eines Gutachtens seitens eines vereidigten Sachverständigen wird als Meineid, die fahrlässige als fahrlässiger Falscheid bestraft. Die Gebühren, welche S. in den vor die ordentlichen Gerichte gehörigen Rechtssachen, auf welche die deutsche Zivilprozeßordnung, die Strafprozeßordnung oder die Konkursordnung Anwendung findet, zu beanspruchen haben, sind durch die Gebührenordnung vom 30. Juni 1878 normiert. Aber nicht nur von den Gerichten, sondern auch von andern Behörden werden, wenn es sich um Fragen handelt, zu deren Beantwortung besondere Fachkenntnisse gehören, S. zugezogen; wie denn überhaupt im geschäftlichen Leben, namentlich wenn es sich um Wertschätzungen handelt, vielfach das Gutachten von Sachverständigen in Anspruch genommen wird. Zur Beantwortung von kaufmännischen Fragen und zur Abgabe von handelsrechtlichen Gutachten (Parere) bestehen zuweilen besondere Kollegien von Sachverständigen, wie z. B. das Kollegium der Ältesten der Berliner Kaufmannschaft. So sollen auch nach dem Bundes- (Reichs-) Gesetz vom 11. Juni 1870, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken, Abbildungen, musikalischen Kompositionen und dramatischen Werken, besondere litterarische und musikalische Sachverständigenvereine gebildet werden, die auf Erfordern der Gerichte Gutachten über technische Fragen abzugeben haben, welche den Thatbestand des Nachdrucks von Schriftwerken, Abbildungen und musikalischen Kompositionen oder den Thatbestand unerlaubter Aufführungen dramatischer oder musikalischer Werke oder den Betrag des dadurch verursachten Schadens, bez. der Bereicherung betreffen. Spätere Reichsgesetze vom 9., 10. und 11. Jan. 1876 haben diese Bestimmung auch auf die unbefugte Nachbildung von Werken der bildenden Kunst, von photographischen Werken und von Mustern und Modellen ausgedehnt. Vgl. Instruktion vom 12. Dez. 1870 über die Zusammensetzung und den Geschäftsbetrieb der Sachverständigenvereine (Bundesgesetzblatt, S. 621 ff.); Deutsche Zivilprozeßordnung, § 367-379; Strafprozeßordnung, § 72-93; Deutsches Strafgesetzbuch, § 154 ff.; Obermeyer, Lehre von den Sachverständigen im Zivilprozeß (Münch. 1880).

Sachwalter, s. v. w. Rechtsanwalt.

Sacile (spr. ssatschile), Distriktshauptstadt in der ital. Provinz Udine, an der Livenza und der Eisenbahn Udine-Venedig, hat alte Ringmauern, Schloßruinen, ein Theater, eine Eisenquelle und (1881) 2025 Einw., welche Weinbau, Industrie und Handel betreiben.

Sack, 1) holländ. Getreidemaß, = 1 hl; 2) noch gebräuchliches englisches Wollgewicht, = 1/12 Last = 3¼ engl. Ztr. = 364 engl. Handelspfund à 453,5926 g.

Sack, 1) Friedrich Samuel Gottfried, protest. Theolog, geb. 1738 zu Magdeburg, ward 1769 Prediger daselbst, 1777 Hof- und Domprediger zu Berlin, 1786 Oberkonsistorialrat und 1816 zum Bischof ernannt. Er starb 2. Okt. 1817. Durch seine Schrift "Über die Vereinigung der beiden protestantischen Kirchenparteien in der preußischen Monarchie" (Berl. 1812, 2. Bearbeitung 1818) begründete er die spätere Union zwischen Lutheranern und Reformierten.

2) Karl Heinrich, protest. Theolog, Sohn des vorigen, geb. 17. Okt. 1790 zu Berlin, nahm 1813 als freiwilliger Jäger und 1815 als Brigadeprediger an den Feldzügen teil. Nachdem er sich 1817 in Berlin habilitiert hatte, ward er 1818 als außerordentlicher Professor nach Bonn versetzt, daselbst 1832 zum ordentlichen Professor der Theologie, 1847 zum Konsistorialrat und später zum Oberkonsistorialrat in Magdeburg ernannt. Emeritiert, starb er in Poppelsdorf 16. Okt. 1875, ein Vertreter der sogen. rechten Seite der Schule Schleiermachers. Von seinen Schriften sind hervorzuheben: "Christliche Apologetik" (Hamb. 1829, 2. Aufl. 1841); "Christliche Polemik" (das. 1838); "Die Kirche von Schottland" (Heidelb. 1844-45, 2 Bde.); "Die evangelische Kirche und die Union" (Brem. 1861); "Geschichte der Predigt von Mosheim bis Schleiermacher" (Heidelb. 1866); "Theologische Aufsätze" (Gotha 1871).

Sackbaum, s. Antiaris.

Sackbohrer, Vorrichtung zum Erbohren von Sand aus Brunnenschächten, besteht aus einer langen, unten mit einem halbkreisförmigen scharfrandigen Bügel und einer eisernen Spitze versehenen Stange. Um den Bügel herum ist ein Sack genäht, der sich beim Drehen der in den Schacht hinabgelassenen Stange mit dem von dem scharfen Rande des Bügels abgelösten Sand füllt, dann an der Stange emporgehoben und entleert wird.

Sacken, 1) Fabian Gottlieb, Fürst von der Osten-S., russ. Feldmarschall, geb. 1752 aus einem alten pommerschen, jetzt in den russischen Ostseeprovinzen angesessenen, in den drei Linien Bathen, Dondangen und Rothof blühenden Geschlecht, trat 1769 als Sergeant in die Armee ein, focht unter Suworow gegen die Türken, 1794 gegen die Polen, dann als Generalmajor in der Schweiz unter Korssakow, führte unter Bennigsen 1807 das 2. Korps, mit dem er sich besonders bei Pultusk und Eylau auszeichnete, und ward Generalleutnant. 1812 befehligte er das Armeekorps, welches gegen die Österreicher und Sachsen in Wolhynien kämpfte, und verlor 16. Nov. die Schlacht bei Wolkowysk. Im Feldzug von 1813 befand er sich mit seinem Korps beim schlesischen Heer unter Blücher und befehligte in der Schlacht an der Katzbach den rechten Flügel. Auch an der Schlacht bei Leipzig nahm er thätigen Anteil sowie 1814 an den Gefechten von Brienne, Montmirail, Château-Thierry und Craonne. Bei Laon befehligte S. den rechten Flügel des Blücherschen Heers; ebenso wirkte er mit seinem Korps bei der Erstürmung des Montmartre mit. Nach der Übergabe der Hauptstadt übertrug ihm der Kaiser die Stelle des Kriegsgouverneurs von Paris. 1815 befehligte er das 5. Armeekorps unter Barclay de Tolly. Nach dem Krieg ward er Feldmarschall, erhielt den Befehl über die erste Westarmee (Hauptquartier in Kiew) und wirkte dann zur Unterdrückung des polnischen Aufstandes 1831 besonders in Wolhynien und Podolien mit. 1832 in den Fürstenstand erhoben, starb er 19. April 1837 in Kiew.

2) Demetrius von der Osten-S., russ. General, geb. 1790, machte als Subalternoffizier den Krieg gegen Frankreich 1812-15 mit, wurde später Oberst und Generalmajor und erhielt 1825 das Kommando einer Ulanenbrigade. Als Stabschef Paskewitsch' zeichnete er sich 1827 in dem persischen Feldzug aus, eroberte 1828 die türkischen Festungen Achalkalaki und Gertwissy und kommandierte in der Schlacht bei Kainly 1. Juli 1829 den linken Flügel. Im polnischen Krieg von 1831 erwarb er sich den Generalleutnantsrang. 1835 mit dem Oberbefehl über das 3. Reservekavalleriekorps betraut, ward er 1843 zum