Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Schaumburger Diamanten; Schaumburger Öfen; Schaumburg-Lippe

412

Schaumburger Diamanten - Schaumburg-Lippe.

Gemahlin des Fürsten Adolf von Nassau-Dillenburg, vererbt. Nachdem diese Linie Nassau-S. schon mit ihrem Stifter 1676 erloschen war, ging die Grafschaft S. nebst der Grafschaft Holzappel an Anhalt-Bernburg über. So entstand die Nebenlinie Anhalt-Bernburg-Hoym-S., die 24. Dez. 1812 mit dem Fürsten Friedrich Ludwig Adolf im Mannesstamm erlosch, worauf die anhaltischen Güter an Anhalt-Bernburg zurückfielen, die Grafschaften S. und Holzappel aber durch die älteste Tochter ihrem Gemahl, dem Erzherzog Joseph von Österreich, Palatin von Ungarn (gest. 1847), zugebracht und auf ihren Sohn, den Erzherzog Stephan, vererbt wurden, der davon den Titel Fürst von S. annahm und 1850 das Schloß S. auf einem Berg im SW. von Dietz erbaute. Nach dessen Tod (1867) fielen beide Grafschaften an den Prinzen Georg Ludwig von Oldenburg, der ein Enkel einer jüngern Tochter des Fürsten Friedrich Ludwig Adolf ist. Doch strengte der Fürst von Waldeck dagegen einen Prozeß an, welcher 1887 zu seinen gunsten entschieden wurde.

3) Grafschaft im Erzherzogtum Österreich ob der Enns, früher ebenfalls reichsunmittelbar, seit 1361 und definitiv seit 1548 unter österreichischer Lehnshoheit, gehörte bis 1559 einem besondern Grafengeschlecht. Anna, die Schwester des letzten Grafen, Wolfgang, wußte einen Teil derselben (Efferding, Mistelbach etc.) ihrem Gatten Erasmus von Starhemberg zu retten.

Schaumburger Diamanten, s. Quarz.

Schaumburger Öfen, s. Koks, S. 927.

Schaumburg-Lippe, souveränes, zum Deutschen Reiche gehöriges Fürstentum, zwischen 51° 53'-52° 30' nördl. Br. und 8° 59'-9° 20' östl. L. v. Gr., wird von dem preußischen (vormals hessischen) Teil der Grafschaft Schaumburg den preuß. Regierungsbezirken Hannover und Minden begrenzt und besteht aus dem westlichen Teil der ehemal. Grafschaft Schaumburg. Außerdem besitzt der Fürst von S. das paragiale Oberamt Blomberg unter Hoheit des Fürsten von Lippe-Detmold. Das Fürstentum liegt am nördlichsten Zweig des Wesergebirges und besteht zum größern Teil aus Tiefland, zum kleinern aus wellenförmigem Hügelland. Im SO. liegen die bewaldeten und kohlenreichen Bückeberge (330 m), im N. ein fischreicher Landsee, das Steinhuder Meer (s. d.), mit der kleinen Festung Wilhelmsstein auf einer künstlichen Insel. Mineralquellen sind bei Stadthagen und Eilsen. Das Klima ist gemäßigt und gesund, wenn auch vorherrschend feucht und kühl. Der Flächeninhalt beträgt 339,71 qkm (6 QM.). Die Bevölkerung, welche (1885) 37,204 Seelen beträgt, gehört dem westfälischen Stamm an und bekennt sich, mit Ausnahme von etwa 3700 Reformierten, 596 Katholiken und 303 Israeliten, zur evangelisch-lutherischen Kirche. Die Bevölkerung wohnt in 2 Städten (Bückeburg und Stadthagen), 2 Flecken und 88 Ortschaften. Für die geistige Kultur ist hinreichend gesorgt. Von Lehranstalten bestehen: ein Gymnasium, ein Schullehrerseminar und 35 Landschulen. Was die physische Kultur anlangt, so ist der wichtigste Nahrungszweig die Landwirtschaft, welche nicht nur den Bedarf der Bevölkerung deckt, sondern auch verschiedene Artikel zur Ausfuhr liefert. Auf Acker- und Gartenland entfallen 44,9 Proz., auf Wiesen 10,9, auf Weiden 9,1, auf Waldungen 22,4, auf Wasserstücke 8,9, auf Hofstellen 1,1, auf Wege und fließende Gewässer 2,7 Proz. des Areals. Die Waldungen bestehen meist aus Laubholz, namentlich prächtigen Eichen- und Buchenbeständen; 93 Proz. der ganzen Waldfläche gehören der Landesherrschaft. Der Bergbau betrifft bloß Steinkohlen, die in den mit Preußen gemeinschaftlichen Staatsbergwerken zu Tage gefördert werden. Auch hat das Land treffliche Quader- und Bruchsteine sowie Torf. Die technische Kultur ist von geringem Belang. Auch der Handel ist wegen der Kleinheit des Ländchens unbedeutend. Das Fürstentum gehört zum Deutschen Zollverein und steht unter preußischer Zollverwaltung. Für Straßenbau ist viel geschehen, 24 km der Hannover-Mindener Bahn liegen innerhalb des Fürstentums. Als Grundgesetz gilt das Landesverfassungsgesetz vom 17. Nov. 1868. Der Fürst ist im Besitz der ungeteilten Staatsgewalt. Er bekennt sich zur reformierten Kirche und wird mit zurückgelegtem 21. Lebensjahr großjährig. Die Landstände bestehen aus zwei durch landesherrliches Vertrauen für die jedesmalige Legislaturperiode berufenen Vertretern des Domanialgrundbesitzes, einem gewählten Vertreter der Ritterschaft, einem von den vozierten Predigern des Landes gewählten Vertreter, einem von den eine amtliche Stellung einnehmenden Juristen, Medizinern, studierten Lehrern (einschließlich der zur Praxis zugelassenen Anwalte, Ärzte und examinierten Privatlehrer) gewählten Vertreter, drei gewählten Vertretern der Städte und sieben gewählten Vertretern der Ämter. Es wird jährlich ein Landtag gehalten. Oberste Staatsbehörde für die gesamte innere Landesverwaltung und für die auswärtigen Angelegenheiten ist die fürstliche Landesregierung zu Bückeburg. Für die Rechtspflege besteht ein Landgericht in Bückeburg mit zwei Amtsgerichten zu Bückeburg und Stadthagen; die oberste Instanz bildet das gemeinschaftliche Oberlandesgericht zu Oldenburg. Geistliche Oberbehörde für die Reformierten ist die Landesregierung, für die Lutheraner das Konsistorium. Die Katholiken gehören zur Diözese des Bischofs von Osnabrück als Provikars der Nordischen Mission. Den Gemeinden steht die selbständige Verwaltung ihrer Angelegenheiten unter Aufsicht der Staatsregierung zu. Das Landesbudget wird alljährlich mit dem Landtag vereinbart; für 1888/89 belief sich dasselbe in der Einnahme auf 720,868 Mk., in der Ausgabe auf 685,659 Mk., einschließlich 213,000 Mk. Einnahmen aus den Zoll- und Steuerüberschüssen des Reichs und 163,990 Mk. Ausgaben an die Reichskasse. Die Staatsschuld beträgt 510,000 Mk. In militärischer Hinsicht gehört das Fürstentum zum 7. Armeekorps (Generalkommando in Münster). Das Wappen ist quadriert und enthält die Zeichen von Lippe, Schwalenberg und in einem Mittelschild von Schaumburg (in Rot ein silbernes Nesselblatt, in drei Teile zerschnitten, an den Seiten eines dreieckigen, von Silber über Rot quer geteilten kleinen Schildes, worin drei silberne Nägel in Form eines Schächerkreuzes sich befinden); Schildhalter sind zwei weiß gekleidete Engel. Die Landesfarben sind Blau, Rot, Weiß. Als Ehrenzeichen bestehen: das mit dem Fürstentum Lippe gemeinsame vierklassige Ehrenkreuz, das goldene und silberne Verdienstkreuz, die Medaille für Militärverdienste im Felde, die Militärdenkmünze, das Gedenkkreuz, das Kreuz für treue Dienste 1870/71 und das Dienstauszeichnungskreuz für 25jährigen aktiven Dienst. Im Bundesrat ist S. durch einen Bundesbevollmächtigten, im Reichstag durch einen Abgeordneten vertreten. Fürstliche Residenz ist Bückeburg. S. Karte "Braunschweig etc."

Geschichte. Die Linie Schaumburg oder auch Bückeburg des Hauses Lippe (s. d., S. 819) ward vom Grafen Philipp, dem jüngsten Sohn des Grafen Simon VI. von der Lippe, gestiftet. Derselbe erhielt