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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Schaumkalk; Schaumkraut; Schaumünze; Schaumwein; Schauspiel; Schauspielkunst

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Schaumkalk - Schauspielkunst.

1613 als Apanage die Ämter Lipperode und Alverdissen und erbte 1640 von seiner Schwester Elisabeth, der Mutter des letzten Grafen von Schaumburg, Otto VII., einen Teil der Grafschaft Schaumburg (s. d. 1), nämlich die Ämter Stadthagen, Bückeburg, Arensburg und Hagenburg. Dies Territorium führte von nun an den Namen Grafschaft S. Philipp führte 1668 das Erstgeburtsrecht ein und starb 1681. Sein ältester Sohn, Friedrich Christian, folgte ihm in der Bückeburgischen Linie und starb 1728; ein zweiter Sohn, Philipp Ernst, stiftete die Alverdissensche Nebenlinie. Nach dem Aussterben der Brakeschen Linie 1709 entstand ein Streit mit Lippe-Detmold, der 1748 so geschlichtet wurde, daß Blomberg an Detmold, Schieder aber an Bückeburg fiel. Mit dem Enkel Friedrich Christians, dem portugiesischen Feldmarschall Grafen Friedrich Wilhelm Ernst, der das Fort Wilhelmsburg im Steinhuder Meer erbaute und eine berühmte Kriegsschule errichtete, erlosch 1777 die ältere Linie Bückeburg im Mannesstamm, worauf die Alverdissensche Linie mit dem Grafen Philipp Ernst, einem Enkel von Philipp Ernst, dem Stifter dieser Nebenlinie, die Regierung von Bückeburg antrat. Nach langwierigen Streitigkeiten mit dem Landgrafen von Hessen-Kassel und dem Grafen von Lippe behauptete sich Philipp Ernst gegen Abtretung des Amtes Schieder im Besitz von Schaumburg-Bückeburg u. nannte sich nun Graf von Schaumburg-Lippe-Bückeburg. Nach seinem Tod (13. Febr. 1787) folgte sein Sohn Georg Wilhelm (s. Georg 23), erst unter der Vormundschaft seiner Mutter, der Prinzessin Juliane von Hessen-Philippsthal, und des Grafen Johann Ludwig von Wallmoden-Gimborn, bis er 18. April 1807 selbst die Regierung übernahm. Er trat noch in demselben Jahr dem Rheinbund bei, nahm darauf den Fürstentitel an und gab 15. Januar 1816 dem Land eine ständische Verfassung. 1837 schloß sich S. dem braunschweigisch-oldenburgischen Zoll- und Steuerverband an, und 25. Sept. 1851 trat es dem zwischen Preußen und Hannover vereinbarten Vertrag über Vereinigung des Zoll- und des Steuervereins und infolgedessen 1. Jan. 1854 dem Zollverein bei. 1848 fanden auch hier, doch nur kurze Zeit, Bewegungen statt; dem sich kundgebenden Verlangen, daß die Domänen für Staatsgut erklärt würden, trat der Fürst mit Entschiedenheit entgegen. Zwar ließ er sich zur Vereinbarung eines neuen Wahlgesetzes und eines Gesetzes über die Verantwortlichkeit der Regierung bewegen, lenkte aber 1849 in reaktionäre Bahnen ein und gab weder eine neue Verfassung, noch setzte er die alte in Wirksamkeit. Nach dem Tod Georg Wilhelms, 21. Nov. 1860, folgte sein Sohn, Fürst Adolf Georg, geb. 1. Aug. 1817. S. stimmte 14. Juni 1866 mit der 16. Kurie für die von Österreich beantragte Mobilisierung gegen Preußen und sandte sein Kontingent dem Bundesbefehl gemäß nach Mainz, trat aber 18. Aug. dem Norddeutschen Bund und 1871 dem Deutschen Reich bei. Eine Militärkonvention ward 1. Okt. 1867 mit Preußen geschlossen. Nach längern Verhandlungen ward 17. Nov. 1868 eine neue ständische Verfassung mit der Landesversammlung vereinbart und damit der langjährige Konflikt beendet.

Schaumkalk, Mineral, s. v. w. Aragonit, vermutlich pseudomorph nach Gips (vgl. Kalkspat); auch ein dem Wellenkalk eingelagerter Kalkstein (vgl. Triasformation).

Schaumkraut, s. Cardamine.

Schaumünze, s. v. w. Denkmünze.

Schaumwein, moussierender Wein, im allgemeinen s. v. w. Champagner; dann speziell zum Unterschied von der französischen Ware in neuerer Zeit beliebte Bezeichnung des deutschen moussierenden Weins, auch moussierender Obstwein.

Schauspiel, im weitern Sinn s. v. w. Drama überhaupt; im engern Mittelgattung zwischen Tragödie und Lustspiel, die, ohne sich zur Höhe des Tragischen zu erheben, sich doch durch Ernst der Handlung vom Lustspiel unterscheidet und dieselbe zu einer freudigen Entwickelung führt. S. Drama.

Schauspielkunst, die Kunst, einen dramatischen Vorgang, eine künstlerisch geordnete Handlung zu voller sinnlicher Anschauung zu bringen. Sie ist die einzige, bei welcher der Künstler mit der vollen Wirklichkeit seiner Persönlichkeit eintritt und diese zum Darstellungsmittel macht, zugleich auch die einzige, welche sich sowohl an den Gesichts- als an den Gehörssinn wendet. Sie erscheint hierdurch als die realste und umfassendste aller Künste, zumal da sie auch noch die übrigen, besonders die Malerei, zu ihrer Unterstützung herbeiziehen kann, ist aber ihrem Wesen nach nicht selbst schöpferisch, sondern an das Wort des Dichters gebunden, also reproduzierend. Die Mitwirkung der Malerei bei der S. ist deshalb möglich, weil jede Handlung einen Schauplatz voraussetzt und die volle sinnliche Vergegenwärtigung derselben auch dessen sinnliche Anschauung fordert. Die Szenographie oder das, was wir heute szenische Ausstattung nennen, bildet daher einen Teil dieser Kunst. Sie gehört ausschließlich der sichtbaren Seite derselben an, hat aber zu verschiedenen Zeiten eine verschiedene Ausbildung gefunden, wie man von ihr sogar zeitweilig so gut wie völlig abzusehen vermochte. Weiteres s. bei Theater. - Im engern Sinn versteht man unter S. nur die Kunst des dramatischen Darstellers. Die letztere zerfällt ebenfalls in einen dem Gehörssinn und in einen dem Gesichtssinn zugewendeten Teil. Jener umfaßt den rednerischen Vortrag, bei welchem man den gedanklichen Teil der Sprache von dem Empfindungsausdruck mit seinen verschiedenen Tonstärken und Klangfarben, mit seinen Accenten, Rhythmen, Zeitmaßen und Intervallen zu unterscheiden hat; dieser die Mimik (das Mienen- und Gebärdenspiel) und die Maske, d. h. die charakteristische Erscheinungsform der darzustellenden Individualität, zu welcher auch das Kostüm gehört. Der schauspielerische Vortrag ist ebenso sehr von dem des Redners und Lehrers verschieden wie der dramatische von dem epischen und lyrischen. Der Schauspieler spricht und spielt vor dem Publikum, dieses soll ihn hören und sehen; er wendet sich dabei aber nicht unmittelbar an dasselbe, sondern an seine Mitspieler. Er soll den Zuschauer nicht unmittelbar zu etwas überreden oder bestimmen, noch ihn unmittelbar unterrichten, er soll ihm nur einen Vorgang sinnlich vergegenwärtigen und zwar einen Vorgang, welcher auf Handlung beruht. Die Schöpfung des Darstellers setzt diejenige einer andern Kunst voraus, wobei es keinen Unterschied macht, ob er selbst die Worte improvisiert, oder ob sie ihm von Dichtern geboten werden. Während also nach dieser Richtung seine Kunst keine ganz selbständige und freie ist, hat sie in dem auf das Auge berechneten Teil, von welchem der Dichter bei seiner Darstellung absehen muß, eine eigne schöpferische Thätigkeit zu entfalten. Bei der Mimik des Schauspielers sind diejenigen Bewegungen, welche die Rede begleiten, von denjenigen zu unterscheiden, welche von ihr unabhängig sind. Zu letztern gehört auch das stumme Spiel sowohl der an der Handlung unmittelbar beteiligten Per-^[folgende Seite]