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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Schwarzburg; Schwarzburg-Sondershausen

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Schwarzburg (S.-Sondershausen).

und Holzwaren, Schiefer, Porzellan, Glas, Farbewaren, Bleiweiß, Droguen, Eisen, Garn und Gewebe, Leder, Wolle, Schlachtvieh, Getreide etc. Wollmärkte werden zu Rudolstadt und Frankenhausen abgehalten. Wie in Schwarzburg-Sondershausen, steht die Unterherrschaft unter preußischer Zollverwaltung, während die Oberherrschaft zum Thüringer Zollverein gehört. Letztere wird von der Saaleisenbahn durchzogen. Die Zahl der Sparkassen betrug 1886 elf, in denen 7,4 Mill. Mk. hinterlegt waren.

Das Fürstentum hat eine konstitutionell-monarchische Verfassung, die auf dem Grundgesetz vom 21. März 1854 und dem Gesetz vom 16. Nov. 1870 beruht. Seit 26. Nov. 1869 regiert Fürst Georg (geb. 23. Nov. 1838). Bei Ausübung des Gesetzgebungs- und Besteuerungsrechts ist der Fürst an die Mitwirkung des Landtags gebunden, der aus 16 Abgeordneten besteht, von denen 4 von den Höchstbesteuerten, 12 von den übrigen wahlberechtigten Staatsangehörigen in geheimer Abstimmung gewählt werden. Die Wahlperiode dauert drei Jahre; im Fall einer Auflösung muß die Einberufung des neuen Landtags binnen sechs Monaten erfolgen. Der Landtag wählt einen Präsidenten aus seiner Mitte und wird für die Zeit, in der er nicht versammelt ist, durch einen ständigen Ausschuß vertreten. Die Staatsverwaltung ist durch Gesetz vom 7. Febr. 1868 neu organisiert worden. Danach hat die oberste Leitung der Regierungsgeschäfte das Ministerium, an dessen Spitze ein dem Landtag verantwortlicher Minister steht, und dem mehrere dem Landtag gleichfalls verantwortliche Abteilungsvorstände beigeordnet sind. Unmittelbar unter dem Ministerium stehen die drei Landratsämter Rudolstadt, Königsee und Frankenhausen. Oberste Gerichtsinstanz ist das Oberlandesgericht zu Jena, die zweite Instanz repräsentiert das Landgericht zu Rudolstadt, dem im Fürstentum sieben Amtsgerichte unterstellt sind. Dasselbe fungiert auch für den Saalfelder Kreis von Sachsen-Meiningen und den preußischen Kreis Ziegenrück. Der Staatshaushaltsetat für die Finanzperiode 1888-90 weist eine jährliche Einnahme und Ausgabe von 2,234,200 Mk. auf; einer Staatsschuld von 4,271,200 Mk. stehen Aktiva im Betrag von 2,337,100 Mk. gegenüber. Die Matrikularbeiträge für 1888-89 sind auf 377,640 Mk. veranschlagt. Die Einkünfte des Domanialvermögens werden zunächst zur Deckung des Aufwandes der fürstlichen Familie verwendet (nach dem Budget für 1888 bis 1890 jährlich 291,817 Mk.). In militärischer Hinsicht bildet das Kontingent des Fürstentums mit den Truppen von Sachsen-Altenburg und der beiden Reuß das 7. thüringische Infanterieregiment Nr. 96, von dem ein Bataillon in Rudolstadt liegt. Im deutschen Bundesrat führt das Fürstentum eine Stimme und sendet einen Abgeordneten in den deutschen Reichstag. Residenz ist Rudolstadt. Das Wappen von S. ist dem von Schwarzburg-Sondershausen gleich (s. Tafel "Wappen"); das kleine zeigt den deutschen Reichsadler in Gold (zum Andenken an die vom Grafen Günther XIX. 1349 bekleidete deutsche Königswürde), das größere enthält die Zeichen der Landesteile, das erwähnte kleine Wappen und das Zeichen von Schwarzburg (goldener Löwe in Blau) und wird von sechs gekrönten Helmen bedeckt sowie von einem wilden Mann und einem wilden Weib gehalten. Die Landesfarben sind Weiß und Blau. Zur Belohnung treuer Dienste in Anerkennung ausgezeichneter Leistungen ist 1858 von den Fürsten von S. und Schwarzburg-Sondershausen ein gemeinsames Ehrenkreuz in vier Klassen gestiftet worden, dem eine Ehrenmedaille in zwei Abteilungen hinzugefügt ist; daneben werden noch Militärdienstauszeichnungen u. Militärmedaillen verliehen. S. Karte "Sächsische Herzogtümer". Geschichte s. unten (S. 692).

Schwarzburg-Sondershausen, deutsches Fürstentum, dessen Gebiet aus zwei getrennten Teilen, nämlich der am Thüringer Wald gelegenen Oberherrschaft und aus der von der preußischen Provinz Sachsen umschlossenen Unterherrschaft, besteht. Letztere bildet ein zusammenhängendes, von Schwarzburg-Rudolstadt, Preußen und dem sachsen-gothaischen Amte Tonna begrenztes Ganze und umfaßt den Verwaltungsbezirk Sondershausen. Die Oberherrschaft setzt sich aus den beiden Verwaltungsbezirken Arnstadt und Gehren, die durch sachsen- weimarische, sachsen-gothaische und schwarzburg-rudolstädtische Gebietsteile voneinander getrennt sind, und drei kleinen Parzellen zusammen; im übrigen bilden hier Sachsen-Meiningen und Preußen die Grenzen. Der nördliche Teil der Oberherrschaft (Arnstadt) ist thüringisches Hügelland, der südliche (Amt Gehren) wird vom Thüringer Wald durchzogen, in dem der Rehberg unweit Großbreitenbach 875 m Höhe erreicht; in der Unterherrschaft ragt die Hainleite im Possen zu 461 m empor. An Flüssen sind hier die Helbe und Wipper mit der Bebra zu bemerken, die auf preußischem Gebiet in die Unstrut münden. In der Oberherrschaft ist die Gera mit der Spring und Wipfra der bedeutendste Fluß. Eine Saline befindet sich in Arnshall, und Arnstadt ist als Solbad mehr und mehr in Aufnahme gekommen. Über das Klima s. Schwarzburg-Rudolstadt.

Das Fürstentum hat einen Flächeninhalt von 862,11 qkm (15,66 QM.), wovon 519,34 qkm (9,43 QM.) auf die Unterherrschaft, 342,77 qkm (6,23 QM.) auf die Oberherrschaft entfallen. Von der Gesamtbevölkerung, welche 1885: 73,606 Seelen betrug, gehören 51,6 Proz. der Unterherrschaft, 48,4 Proz. der Oberherrschaft an. Die Bevölkerung besteht fast ausschließlich aus Protestanten, man zählte nur 648 Römisch-Katholische und 237 Juden. An Wohnplätzen gibt es 9 Städte und 84 Landgemeinden. An öffentlichen Schulen sind 2 Gymnasien, 2 Realschulen, ein Lehrer- und ein Lehrerinnenseminar, 2 höhere Töchterschulen, eine kunstgewerbliche Zeichenschule und 100 Volksschulen zu nennen; ein Konservatorium der Musik ist eine Privatanstalt. In Sondershausen befinden sich Sammlungen von Gemälden, Kunstsachen und Naturalien. Die Unterherrschaft ist reich an fruchtbarem Ackerland, und hier bildet die Landwirtschaft die Hauptbeschäftigung der Bevölkerung. Im ganzen Fürstentum umfaßte das Acker- und Gartenland 1883: 50,306 Hektar (58,4 Proz.), die Wiesen 3864 (4,5 Proz.), die Weiden 1921 (2,2 Proz.), die Waldungen 25,978 Hektar (30,1 Proz.); der Rest (4,5 Proz.) bestand aus Wegen, Gewässern, Hofstellen und Unland. 22,859 Hektar (26,5 Proz. des Areals), darunter 65 Proz. der Waldungen, gehören zum Domanialbesitz. Die Forstwirtschaft wird mit großer Sorgfalt betrieben und liefert bedeutende Erträge (1888 der Reinertrag auf 551,181 Mk. veranschlagt). In der Nähe von Sondershausen befindet sich ein Wildpark, in welchem Rot- und Schwarzwild anzutreffen ist. In der Unterherrschaft und den flachern Rändern der Oberherrschaft (besonders um Arnstadt) blühen Obst- und Gemüsebau. Der Viehstand betrug 1883: 4233 Pferde, 21,205 Stück Rindvieh, 54,276 Schafe, 22,884 Schweine, 11,372 Ziegen; ferner gab es 3740 Bienenstöcke. In der Industrie nehmen die in der Oberherrschaft heimische Porzellan- (160 Betriebe) und die