Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Schwarzburg

692

Schwarzburg (Geschichte des Hauses S.).

Glasfabrikation (17 Betriebe) den ersten Platz ein. Für jene kommen besonders Großbreitenbach, Plaue und Gehren, für letztere Altenfeld und Ölze in Betracht. Ferner sind von Bedeutung die Fabrikation von Maschinen und Farben, Gerberei und Schuhmacherei (Arnstadt). Leinweberei und Handschuhfabrikation (Hauptsitze Arnstadt und Großbreitenbach) werden teils in Fabriken, hauptsächlich aber als Hausindustrie betrieben. Endlich gibt es 2 Rübenzuckerfabriken. Über die Gegenstände der Ausfuhr s. Schwarzburg-Rudolstadt. Wollmärkte werden zu Arnstadt und Greußen abgehalten. Die Oberherrschaft wird von den Bahnlinien Neudietendorf-Ilmenau und Ritschenhausen, Ilmenau-Großbreitenbach, Arnstadt-Ichtershausen, die Unterherrschaft von den Linien Erfurt-Nordhausen und Hohenebra-Ebeleben durchzogen. In Sondershausen hat die schwarzburgische Landesbank ihren Sitz, eine Filiale in Arnstadt. Im Fürstentum waren 1886: 6 Sparkassen mit 2,232,515 Mk. Einlagen.

Das Fürstentum hat durch Gesetz vom 8. Juli 1857 eine konstitutionell-monarchische Verfassung erhalten. Das Wahlgesetz vom 14. Jan. 1856 ist 13. April 1881 abgeändert worden. Seit 17. Juli 1880 herrscht als Fürst Karl Günther (geb. 7. Aug. 1830). Die fürstliche Familie bekennt sich zur evangelisch-lutherischen Kirche. Der Landtag ist aus 5 lebenslänglichen, vom Fürsten ernannten Mitgliedern, aus 5 Abgeordneten der Höchstbesteuerten und aus 5 aus allgemeinen Wahlen hervorgegangenen Abgeordneten zusammengesetzt; die letztern werden auf vier Jahre gewählt. Nach dem Gesetz vom 17. März 1850 ist das Ministerium oberste Behörde für alle Zweige der Staatsverwaltung, und zwar zerfällt dasselbe in fünf Abteilungen: 1) für die Angelegenheiten des fürstlichen Hauses, das Auswärtige etc., 2) für das Innere, 3) für die Finanzen, 4) für Kirchen- und Schulsachen, 5) für die Justiz. Dem Ganzen ist ein Staatsminister vorgesetzt. Die untern Verwaltungsbehörden sind die Landräte der drei Verwaltungsbezirke Sondershausen, Arnstadt und Gehren. Das Fürstentum hat fünf Amtsgerichte, welche dem Landgericht zu Erfurt unterstellt sind. Der für die Finanzperiode 1888-91 aufgestellte Staatshaushaltsetat weist an jährlichen Einnahmen und Ausgaben 2,462,449 Mk. auf; darunter betragen die Matrikularbeiträge für 1888-89: 330,009 Mk. Die Verwaltung und Nutzung des Kammerguts (mit Ausschluß der zur unmittelbaren Benutzung des fürstlichen Hauses bestimmten Bestandteile) ist gegen den Bezug einer festen Domänenrente (1888: 515,034 Mk.) der Landesfinanzverwaltung überlassen. Die Staatsschuld betrug 1. Jan. 1888: 1,531,396 Mk., die Kammerschuld 2,154,986 Mk. Das Kontingent des Fürstentums gehört zum 3. thüringischen Infanterieregiment Nr. 71 (Erfurt), von dem ein Bataillon in Sondershausen steht. Im deutschen Bundesrat führt S. eine Stimme und sendet einen Abgeordneten in den deutschen Reichstag. Residenz ist Sondershausen. Wappen, Landesfarben und Orden sind dieselben wie in Schwarzburg-Rudolstadt (s. d.). S. Karte "Sächsische Herzogtümer".

Geschichte des Hauses Schwarzburg.

Das Geschlecht der Grafen von Schwarzburg leitet sich von einem thüringischen Grafen, Günther, ab, der von Bonifacius zum Christentum bekehrt wurde. Um 1118 erscheint ein Graf Sizzo IV., der sich nach der Schwarzburg benennt; Günther III. fügt den Titel "Graf von Käfernburg" 1169 hinzu. Seine Söhne Heinrich IV. (gestorben um 1230) und Günther V. (gest. 1220) begründen 1196 jener die Linie Schwarzburg, dieser die von Käfernburg. Diese starb 1385 aus, worauf ihre Besitzungen an Thüringen fielen. Von der schwarzburgischen Linie zweigte sich 1275 mit Heinrich VII. die ältere blankenburgische ab. Günther X. von Schwarzburg erwarb 1306 Arnstadt, Ilmenau, Wachsenburg und Schwarzwald. Seine Nachkommen teilten sich in die Linien Schwarzburg, Wachsenburg und Leutenberg, welche sämtlich bis 1564 ausstarben. Der blankenburgischen Linie verlieh hauptsächlich Günther XIX. (nach andrer Zählung XXI.) Glanz, der 1349 zum deutschen König gewählt ward, aber schon 18. Juni zu Frankfurt a. M. starb. Von Karl IV. wurde den schwarzburgischen Grafen das Erbjägermeisteramt verliehen, welches sie bis 1708 besaßen; außerdem bekleideten sie das Reichserbstallmeisteramt. Günthers Sohn Heinrich XIII. starb 1357 ohne Erben, und seine Lande fielen an seine Vettern Heinrich XIV. und Günther XXIII. Nachdem Günther XXIII. 1368 gestorben, führte Graf Heinrich mit dessen Nachkommen Heinrich XXII. und Günther XXVII. die Regierung gemeinschaftlich fort. Nach Heinrichs 1373 erfolgtem Tod nahmen dessen beide Söhne Heinrich XX. und Günther XXVI. mit ihren bereits erwähnten Vettern eine Teilung vor. Bei der Teilung der sächsischen Lande 1445 kamen die sämtlichen schwarzburgischen Lande unter die Oberhoheit des Herzogs Wilhelm; bei der zweiten sächsischen Teilung 1485 wurde auch die Oberhoheit über Schwarzburg geteilt, und zwar so, daß dieselbe vom kurfürstlichen Haus über die obere, vom herzoglichen über die untere Grafschaft geführt wurde. Heinrich XXVIII. (1444-88) begründete die jüngere blankenburgische Linie und brachte die Besitzungen der Linie Käfernburg an sein Haus; von seinen sieben Söhnen hatten nur zwei männliche Nachkommen, nämlich Günther XXXVI. und Günther XXXVII.; der erste starb noch vor dem Tod seines Vaters (1484), der zweite 1531. Nun folgte des letztern Sohn Heinrich XXXIV., ein eifriger Beförderer der Reformation, seit 1524 vermählt mit der Gräfin Katharina von Henneberg (s. Katharina 8), welche sich nach dem 1538 erfolgten Tod ihres Gemahls durch ihren dem Herzog von Alba gegenüber auf dem Schloß zu Rudolstadt bewiesenen Mut einen Namen machte. Die Länder Heinrichs XXXIV. fielen darauf an den Sohn seines Vetters Heinrich XXXIII., Günther XXXVIII. (mit dem fetten Maul), der seine jüngern Brüder überlebt hatte. Er führte zwar die Lehre Luthers in Sondershausen ein, stand aber im Schmalkaldischen Krieg auf seiten des Kaisers, der ihn auch, als er von dem Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen verjagt worden war, wieder in seine Länder einsetzte. Nach seinem Tod (1552) folgte ihm sein ältester Sohn, Günther XXXIX., ein Feldherr Maximilians II. Da er 1583 ohne Nachkommen starb, so teilten seine beiden Brüder Johann Günther und Albrecht die schwarzburgischen Lande und bildeten von 1584 an die beiden Hauptlinien Schwarzburg-Arnstadt, später Sondershausen, und Schwarzburg-Rudolstadt.

Die Hauptlinie Schwarzburg-Arnstadt (Sondershausen) wurde gestiftet von Johann Günther. Dieser erhielt in der Teilung 2/3 der untern Grafschaft, enthaltend die Ämter Sondershausen, Ebeleben, Bodungen, Keula und Scherenberg, die Vogtei Hasleben und die Städte Sondershausen, Greußen und Ehrich, dann noch 1/3 der obern Herrschaft, darin die Herrschaft Arnstadt, die Ämter Käfernburg und Gehren. Johann Günther hinterließ bei seinem Tod 1586 vier minderjährige Söhne, welche gemeinschaft-^[folgende Seite]