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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Solothurn

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Solothurn (Kanton und Stadt).

gebrochen und weithin versandt. Bohnerzlager finden sich bei Matzendorf (seit 1877 so gut wie erschöpft). Gerlafingen hat in neuerer Zeit Baumwollspinnerei (Derendingen) u. Papierfabrikation eingeführt. Sonst besitzt die Gegend von Olten-Schönenwerd eine rege Industrie: einen Eisendrahtzug, eine große Maschinenbauwerkstätte, Strumpffabrikation u. a. Die Bandweberei des Schwarzbubenlandes ist eine Dependenz von Basel (s. d., S. 418). Ferner bestehen Glashütten, Parkettfabriken etc. Wenn auch weder die Stadt S. noch Olten zu den Handelsplätzen gehört, sind beide doch bedeutsame Knotenpunkte im Schweizer Bahnnetz geworden. Im Kur- und Touristenverkehr nimmt S. keine hervorragende Stelle ein; nur der Weißenstein und Bad Lostorf sind stark besuchte Punkte. Die heutige Volksschule gliedert sich, wie in den meisten Kantonen, in eine allgemein verbindliche primäre und eine fakultative sekundäre Stufe. Von humanitären Anstalten besitzt der Kanton eine Irrenheilanstalt (Rosegg), die Dischersche Rettungsanstalt Hofmatt und eine von Schwendimann dotierte Blindenanstalt. Die öffentlichen Bibliotheken zählen ca. 85,000 Bände (die Stadtbibliothek Solothurns allein 40,000).

Die Verfassung des Kantons, 12. Dez. 1875 vom Volk angenommen, 23. Okt. 1887 revidiert, hat an die Stelle der Repräsentativdemokratie das Referendum gesetzt. Demgemäß unterliegen alle Gesetze und Staatsverträge sowie alle neuen Ausgaben von höherm Betrag und alle Staatsanleihen von mehr als einer halben Million dem obligatorischen Referendum. Das Recht der Initiative ist geregelt; ein Volksentscheid muß stattfinden, wenn eine Anregung von 2000 Votanten eingereicht ist. Das Volk kann sowohl Legislative als oberste Exekutive abberufen; eine Abstimmung entscheidet, sobald die Abberufung von 4000 Votanten verlangt wird. Der Kantonsrat, als gesetzgebende Behörde, wird vom Volk auf vier Jahre gewählt. Die Exekutive übt ein Regierungsrat von fünf Mitgliedern, welche das Volk auf vier Jahre erwählt. Der Präsident führt den Titel Landammann. Ein Obergericht, durch den Kantonsrat ebenfalls auf vier Jahre ernannt, besteht aus sieben Mitgliedern. Im übrigen garantiert die Verfassung alle in den Schweizer Kantonen üblichen Grundrechte. Der Kanton ist in fünf Amteien eingeteilt, jede mit Oberamtmann und Amtsgericht. Die Staatsrechnung für 1887 ergibt an Einnahmen 1,736,746 Frank, davon an Abgaben 611,581 Fr.; die Ausgaben belaufen sich auf 1,865,956 Fr., wovon 333,558 Fr. auf das Erziehungswesen entfallen. Zu Ende 1887 betrugen die Aktiva des Staatsvermögens 13,245,122 Fr., die Passiva 10,079,000 Fr., also reines Staatsvermögen 3,166,122 Fr.; dazu die Spezialfonds, 15 an Zahl, im Betrag von 3,685,089 Fr., zusammen 6,851,211 Fr.

Die gleichnamige Hauptstadt des Kantons, zu beiden Seiten der Aare, Knotenpunkt der Bahnlinien Herzogenbuchsee-Biel, Olten-Lyß und S.-Langnau, bietet außer dem Ursusmünster (1773 von Pisoni vollendet) und dem Zeughaus nur die eine Sehenswürdigkeit der Verena-Einsiedelei, mit einem Felskirchlein und einer großen Felsenhöhle. Die Stadt selbst hat sich in neuerer Zeit erweitert und verschönert und besitzt eine Kantonsschule (Gymnasium und Industrieschule), eine Stadtbibliothek mit einer Sammlung von Altertümern und Münzen, eine Gemäldegalerie, 3 Bankinstitute (darunter eine Notenbank mit 3 Mill. Fr. Kapital), Uhren-, Eisen-, Zementfabrikation, Baumwollweberei, Marmorsteinbrüche und (1888) 8305 Einw. (darunter ca. 2000 Protestanten). Entferntere Punkte sind Zuchwyl, wo Kosciuszko begraben liegt, und der Kurort Weißenstein. Vgl. Hartmann, S. und seine Umgebungen (Soloth. 1885).

[Geschichte.] Die Stadt S. (Salodurum) war schon zur Römerzeit ein Knotenpunkt der großen Heerstraßen Helvetiens. Im Mittelalter lehnt sich ihre Geschichte an das im 10. Jahrh. entstandene Chorherrenstift des heil. Ursus an, das ursprünglich alle Hoheitsrechte mit Ausnahme des Blutbanns innehatte, von dem sich die Bürgerschaft aber allmählich emanzipierte. Nach dem Aussterben der Zähringer (1218), welche die Reichsvogtei besessen, wurde S. reichsunmittelbar; 1295 schloß es mit Bern ein ewiges Bündnis und hatte 1318 eine Belagerung durch Herzog Leopold auszustehen, weil es Friedrich den Schönen nicht als König anerkannte. Ein Versuch des verarmten Grafen Rudolf von Kyburg, sich der Stadt durch Verrat zu bemächtigen, wurde glücklich vereitelt (Solothurner Mordnacht, vom 10. zum 11. Nov. 1382) u. führte zu dem Kyburger Krieg, in welchem Bern und S. das Grafenhaus vernichteten. Als treue Verbündete Berns nahm S. an den Schicksalen der Eidgenossen schon seit dem 14. Jahrh. Anteil, wurde aber infolge des Widerstandes der "Länder" erst 22. Dez. 1481 gleichzeitig mit Freiburg in den Bund aufgenommen, nachdem es sich durch Kauf den größten Teil des heutigen Kantons als Unterthanenland erworben. Gegen die Reformation verhielt sich S. eine Zeitlang schwankend, aber nach der Schlacht von Kappel waren die Katholiken im Begriff, die reformierte Minderheit mit den Waffen zu vernichten, als der katholische Schultheiß Wengi sich vor die Mündung der Kanonen stellte und durch seine hochherzige Dazwischenkunft den blutigen Zusammenstoß vermied. Doch blieb S. der Reformation verloren und schloß sich 1586 dem Borromeischen Bund an. Dagegen hielt es sich fern von dem Bunde der übrigen katholischen Orte mit Spanien (1587), vornehmlich aus Ergebenheit gegen Frankreich, dessen Ambassadoren S. zu ihrer regelmäßigen Residenz erwählt hatten. Aus ihrem glänzenden Hofhalt und den reichlich fließenden französischen Gnadengeldern schöpfte die Stadt einen Wohlstand, den der Adel in höfischen Festlichkeiten zu entfalten liebte. Auch in S. bildete sich nämlich ein erbliches Patriziat aus, dessen Regiment erst 1798 mit dem Einrücken der Franzosen ein Ende nahm (1. März). Die Mediationsakte erhob 1803 S. zu einem der sechs Direktorialkantone mit einer Repräsentativverfassung. Nach dem Einrücken der Österreicher bemächtigten sich die noch lebenden Mitglieder der alten patrizischen Räte in der Nacht vom 8. zum 9. Jan. 1814 des Rathauses, erklärten sich für die rechtmäßige Regierung und schlugen eine Erhebung der Landschaft mit bernischer Hilfe nieder; nur ein Drittel des Großen Rats wurde dieser zugestanden. 1828 wurde S. durch ein Konkordat der Kantone Bern, Luzern, Zug, S., Aargau und Thurgau zum Sitz des neugegründeten Bistums Basel erhoben. 1830 mußte der Große Rat dem stürmischen Verlangen der Landschaft nachgeben und vereinbarte mit den Ausschüssen derselben eine neue Verfassung, welche, obwohl sie der Hauptstadt noch 37 Vertreter auf 109 gewährte, 13. Jan. 1831 mit großer Mehrheit angenommen wurde. Nach dem "Züricher Putsch" wurde das Wahlvorrecht der Stadt beseitigt und die Mitgliederzahl der Regierung vermindert, worauf die neue Verfassung 10. Jan. 1841 angenommen und das liberale Regiment durch fortschrittliche Wahlen aufs neue befestigt wurde. Daher hielt sich der Kan-^[folgende Seite]