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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Waldbauschulen; Waldbrand; Waldbreitbach; Waldbröl; Waldbrühl; Waldburg

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Waldbauschulen - Waldburg.

zucht (11. Aufl. 1877); Cotta, Anweisung zum W. (9. Aufl., Dresd. 1865); Stumpf, Anleitung zum W. (4. Aufl., Aschaffenb. 1870); Gwinner, Der W. (4. Aufl. von Dengler, Stuttg. 1858); Heyer, Der W. (3. Aufl., Leipz. 1878); Burckhardt, Säen und Pflanzen (5. Aufl., Hannov. 1880); Pfeil, Die deutsche Holzzucht (Leipz. 1860); Gayer, Der W. (3. Aufl., Berl. 1889); Wagener, Der W. und seine Fortbildung (Stuttg. 1884); Ney, Die Lehre vom W. für Anfänger (Berl. 1885); Weise, Leitfaden für den W. (das. 1888); Fürst, Die Pflanzenzucht im Wald (2. Aufl., das. 1888).

Waldbauschulen, s. Forstschulen.

Waldbrand entsteht in der trocknen Jahreszeit leicht durch Entzündung des den Boden im Wald bedeckenden trocknen Reisigs, Laubes, der Nadeln etc. durch Funken aus einer Lokomotive, ein glimmendes Streichholz oder durch Feuer, welches Holzhauer, Hirten oder Landleute angemacht haben. Vorsätzliche Brandstiftung im Wald wird nach den Strafgesetzen fast aller Kulturländer mit schwerer Gefängnisstrafe bestraft. An den Eisenbahnen ist die Gefahr des Waldbrandes da am größten, wo das Bahnplanum stark ansteigt, weil hier aus der Maschine die meisten Funken ausfliegen. W. wird auch häufig beim Moor- und Heidebrennen durch Überlaufen des Feuers in benachbarte Holzbestände verursacht. Je nachdem das Feuer vorzugsweise den Bodenüberzug oder die Baumkronen (besonders in Nadelwäldern) ergreift, unterscheidet man Bodenfeuer (Lauffeuer) und Wipfelfeuer. Wenn die Erde, z. B. Torfbrücher, vom Feuer ergriffen wird, spricht man von Erdfeuer. Um Waldbränden in Nadelholzforsten vorzubeugen, vermeidet man das Zusammenlegen ausgedehnter gleichalteriger Nadelwaldflächen, mischt die Bestände thunlichst aus Laub- und Nadelholz, durchzieht den ganzen Waldkörper mit einem Netz von Schneisen, auf denen der Bodenüberzug bis zur Mineralerde entfernt wird, verbietet das Rauchen von Zigarren oder Pfeifen ohne Deckel während der trocknen Jahreszeit, überwacht das Moor- und Heidebrennen, das Feueranzünden der Hirten, Waldarbeiter etc., den Köhlereibetrieb und legt, wo Eisenbahnen Nadelwaldungen durchschneiden, beiderseits des Bahnkörpers Sicherheitsstreifen von 20-30 m Breite an, wo das Nadelholz und der Bodenüberzug zu entfernen und Laubhölzer als Schutzstreifen einzupflanzen oder landwirtschaftliche Bodenbenutzung einzulegen ist; im Hochsommer werden an den Eisenbahnen Feuerwächter aufgestellt. Bricht ein W. aus, so ist jeder arbeitsfähige Mann nach geschehener öffentlicher Bekanntmachung durch die Gesetze der meisten europäischen Staaten verpflichtet, zur Dämpfung des Feuers Hilfe zu leisten. Löschmaßregeln sind: bei Erdfeuern Isolierung der brennenden Moorflächen durch Gräben; bei Lauf- oder Bodenfeuern Ausschlagen mit grünen Zweigen, Bewerfen mit Erde, Wegräumung des brennbaren Bodenüberzugs vor dem Feuer, bei Wipfelfeuern Unterbrechung des Waldzusammenhangs durch streifenweisen Holzabtrieb vor dem Feuer im Anschluß an Wege und Gestelle und mit der Fällungsrichtung nach dem Feuer hin, endlich äußersten Falls Anzünden eines Gegenfeuers, welches dem durch das Feuer erhitzten u. verdünnten Luftraum, also dem Waldfeuer entgegen brennt.

Waldbreitbach, Dorf im preuß. Regierungsbezirk Koblenz, Kreis Neuwied, an der Wied, hat eine evang. Kirche, eine Privatkranken- und Irrenanstalt, Eisenerzgruben und (1885) 892 Einw.

Waldbröl, Flecken und Kreishauptort im preuß. Regierungsbezirk Köln, an der Brölthalbahn, 243 m ü. M., hat eine evangelische und eine kath. Kirche, ein Amtsgericht, Pulverfabrikation, Eisen- und Bleierzgruben und (1885) 5216 Einw.

Waldbrühl, Wilhelm von, Pseudonym, s. Zuccalmaglio.

Waldburg, aus den ehemaligen Besitzungen der Grafen von W. 1803 gebildetes Fürstentum in Schwaben, zwischen der Donau und Iller, besteht aus der Grafschaft Zeil in Württemberg, der Grafschaft Trauchburg in Württemberg und Bayern, den Herrschaften Wolfegg-Waldsee, W., Praßberg, Leipoltz und Waltershausen mit der Hälfte der Domäne Kießlegg, den Herrschaften Balgheim, Vollmaringen und Göttelfingen, Wurzach und Moorstetten in Württemberg, der Herrschaft Pfaffwiesen in Baden, der Herrschaft Lustnau im österreichisch-tirolischen Kreis Bregenz und dem Gut Rohrmoos in Bayern und umfaßt 745 qkm mit 2800 Einw. Das Wappen ist ein goldener Reichsapfel in rotem Feld, wegen des Erbtruchseßamtes; drei goldene Tannenzapfen im blauen Feld erinnern an den Namen W. Das Geschlecht stammt von den Herren von Tanne ab, welche zu Anfang des 12. Jahrh. auftreten und neben dem Titel »Schenken von Tanne« den der »Truchsesse von W.« führen. Zwei Nebenlinien desselben Hauses nahmen im 13. Jahrh. den Namen »Schenken von Winterstetten« und »Schenken von Schmalneck« an. Die Truchsesse von W. waren Ministerialen des staufischen Hauses und im Rate der Könige einflußreich, so Heinrich (1173-1209) bei Philipp von Schwaben, Eberhard (1187-1234) bei Friedrich II., der ihm die Leitung seines Sohns Heinrich und die Obhut über die Reichskleinodien (1222) anvertraute. Am berühmtesten ist Georg, Truchseß von W., der Heerführer des Schwäbischen Bundes gegen Ulrich von Württemberg (1519) und im Bauernkrieg (1525), welcher dann als Statthalter Württemberg bis zu seinem frühen Tod (1531) verwaltete. Schon 1419 nach dem Tod Johanns, Truchseß von W., zersplitterte sich das Geschlecht in mehrere Linien. Jakob, genannt der goldene Ritter (gest. 1460), setzte die Hauptlinie fort, die unter seinen Söhnen in die Zweige Trauchburg und Friedberg-Scheer zerfiel. Letztere erlosch 1772. Jakobs Bruder Georg begründete eine Linie Zeil-Wolfegg. Mehrere Mitglieder des Waldburgschen Hauses haben hohe kirchliche Würden erlangt, so schon im 13. Jahrh. Heinrich und Eberhard das Bistum Konstanz; Otto erhielt 1543 das Bistum Augsburg und für seinen fanatischen Glaubenseifer 1544 den Kardinalshut. Bekannter ist Gebhard, Erzbischof von Köln (seit 1577), der 1582 zur reformierten Kirche übertrat (s. Gebhard 3). 1529 erhielten die Truchsesse von W. die Würde eines Reichserbtruchseß, 1628 wurden sie in den Grafenstand, und 1803 wurden die württembergischen Hauptlinien zur Entschädigung für den Verlust ihrer Reichsfreiheit in den Fürstenstand erhoben. Gegenwärtig bestehen in Württemberg die fürstlichen Linien W.-Wolfegg-Waldsee (ihr Haupt ist Fürst Franz, geb. 11. Sept. 1833), W.-Zeil-Trauchburg (Haupt Fürst Wilhelm, geb. 26. Nov. 1835) und W.-Zeil-Wurzach (Haupt Fürst Eberhard II., geb. 17. Mai 1828), in Österreich die gräfliche Seitenlinie W.-Zeil-Lustenau-Hohenems (Haupt Graf Klemens, geb. 21. Okt. 1842) und in Bayern die gräfliche Seitenlinie W.-Syrgenstein. Alle diese Linien sind katholisch geblieben; der gräfliche Zweig W.-Capustigall in Preußen, der reformiert war, ist 1844 im Mannesstamm erloschen. Vgl. Vochezer, Geschichte des fürstlichen Hauses W. in Schwaben (Kempten 1888, Bd. 1).