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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Wanda - Wanderlager.

(meist Armenier). - Die Stadt hieß bei den Griechen Buana (Chauon [d. h. chwan, Wohnung] = Van) und wird von den Armeniern auch Schamiramagerd (»Bau der Semiramis«) genannt. Auf dem Felsen, welcher die Citadelle trägt, sind nämlich umfangreiche Höhlen und Gewölbe mit Trümmern von alten Denkmälern und Bildwerken mit vielen Keilinschriften, die man der Semiramis zuschrieb. Aus diesen Denkmälern, welche auch Inschriften des Perserkönigs Xerxes enthalten, wie aus alten Überlieferungen und den Nachrichten des Moses von Chorene ergibt sich, daß W. schon in uralter Zeit eine bedeutende Stadt und Residenz von Königen, welche unter assyrischer und persischer Hoheit standen, gewesen ist. Als sie zerstört wurde, stellte sie Arsakes, der erste Arsakide, 152 wieder her. König Tigranes im 1. Jahrh. v. Chr. soll sie mit kriegsgefangenen Juden bevölkert und der persische König Sapor II. im 4. Jahrh. n. Chr. zerstört haben. Später erscheint sie (bis 1021) als Residenz der armenischen Dynastie der Ardzruni im Land Waspurakan, dessen Namen noch jetzt die Landschaft im O. des Sees trägt. Sie kam dann nacheinander unter die Herrschaft der Byzantiner, der Seldschukken und Turkmenen, ward 1387 und 1392 von Timur, 1425 vom Turkmenen Iskander erobert und 1533 und 1548 von den Türken durch Kapitulation den Persern entrissen, von diesen unter Abbas II. aber 1636 auf kurze Zeit zurückerobert. Nur die Stadt selbst fiel wieder in den Besitz der Türken; in der Umgegend herrschen noch heute die Kurden unumschränkt.

Wanda, nach der Sage die Tochter des Krakauer Königs Krok (Krokus), soll um 700 Polen beherrscht haben. Als der deutsche Fürst Rytiger, dem sie ihrem Gelübde beständiger Keuschheit gemäß die Hand verweigert hatte, Polen mit Krieg überzog, besiegte sie denselben zwar, stürzte sich aber, um Polen vor weitern Kriegen zu bewahren, in die Weichsel. Noch heute wird ein Hügel bei Krakau, Mogila, als ihr Grabmal bezeichnet. Die Sage ist wiederholt von polnischen Dichtern poetisch bearbeitet, auch der Inhalt eines Dramas von Zach. Werner.

Wände, im Bergbau größere oder kleinere, aus dem natürlichen Zusammenhang mit dem Gestein in Grubenbauen losgelöste Gesteinsstücke oder Massen.

Wandeläcker, s. Walzende Grundstücke.

Wandelgeschäft, s. Börse, S. 238.

Wandelklage, s. Wandlung.

Wandelmonat, s. v. w. April.

Wandelndes Blatt, s. Gespenstheuschrecken.

Wandelpön, s. Reuvertrag.

Wandelschirm, fahrbare Holzbrustwehr mit aufziehbarem Mittelstück zum Schutz des Geschützstandes, bis Mitte des 17. Jahrh. im Gebrauch.

Wandelstern, s. v. w. Planet.

Wandelturm (lat. Turris ambulatoria), ein auf Rädern oder Walzen ruhender Belagerungsturm der Alten, oft über 30 m hoch und mit mehreren Stockwerken. In möglichster Nähe der feindlichen Stadt, doch außer Schußweite erbaut, wurde derselbe an die Mauer heranbewegt und sollte teils dazu dienen, die Kriegsmaschinen (s. d.) aufzunehmen, teils die darauf postierten Soldaten in gleiche Höhe mit der Stadtmauer zu bringen und ihnen so den Angriff zu erleichtern. Dieser richtete sich namentlich darauf die Stadtmauer von Verteidigern zu entblößen und mit langen Sturmhaken (harpago) die Zinnen und die auf den Mauern stehenden Deckungsmittel herabzureißen. Meist war der W. auch mit einer Ausfallbrücke (exostra) versehen, um den Übergang auf die Mauer zu ermöglichen. Zum Schutz gegen feindliche Geschosse (Brandpfeile), wurde er mit Fellen und nassen Decken behängt oder mit Blech beschlagen.

Wander, Karl Friedrich Wilhelm, Vorkämpfer für eine freisinnige Gestaltung des Volksschulwesens, geb. 27. Dez. 1803 zu Fischbach bei Hirschberg i. Schl., besuchte das Seminar zu Bunzlau, war seit 1826 Lehrer in Hirschberg und trat hier an die Spitze der liberalen Bewegung im Lehrerstand. Stetige Reibungen mit den Vorgesetzten führten erst vorübergehend (1845-47) und dann endgültig (1850) zu Wanders Enthebung vom Amt. Er weilte hierauf einige Jahre in Amerika und seit 1852 wieder im Kreis Hirschberg, mit litterarischen Arbeiten, namentlich der Bearbeitung seines verdienstvollen »Deutschen Sprichwörterlexikons« (Leipz. 1850-80, 5 Bde.), welchem einige kleinere Sammlungen (»Scheidemünze«, »Weihnachtsnüsse«) vorhergegangen waren, beschäftigt. Er starb 4. Juni 1879 in Quirl bei Schmiedeberg. Vgl. Bergmann im Nachwort zum Schlußband des »Sprichwörterlexikons«.

Wanderblöcke, s. v. w. erratische Blöcke, s. Diluvium, S. 978.

Wanderfalke, s. Falken.

Wandergewerbe, Gewerbe, welche im Gegensatz zum stehenden Gewerbebetrieb im Umherziehen, d. h. außerhalb des Wohnorts und ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung, betrieben werden. Die deutsche Gewerbeordnung schreibt für Ausübung derselben die Lösung eines Legitimationsscheins oder Wandergewerbescheins vor und unterwirft sie besondern Beschränkungen im Interesse der Sicherheit, Gesundheit und Sittlichkeit. S. Gewerbegesetzgebung, S. 294.

Wanderhandel, der im Umherziehen betriebene Handel, welcher in der Form des einfachen Hausierhandels (s. d.) oder in derjenigen der Wanderlager (s. d.) oder in derjenigen der Wanderauktionen (vgl. Warenauktionen) betrieben wird.

Wanderheuschrecke, s. Heuschrecken.

Wanderkämpe, s. Pflanzenerziehung.

Wanderlager sind Verkaufsgeschäfte, welche außerhalb der Messen, Jahrmärkte und öffentlichen Ausstellungen von Ort zu Ort geführt werden und daselbst vorübergehend auf kürzere oder längere Zeit eine feste Verkaufsstätte (Laden, Magazin, Zimmer etc.) benutzen. In der Regel geschieht die Feilbietung außerhalb des Wohnorts des Unternehmers, doch kann auch die Verlegung des Wohnsitzes an den Ort zum Zweck der Feilbietung vorübergehend erfolgen. Ob das Halten von Wanderlagern dem stehenden Gewerbebetrieb oder dem Gewerbebetrieb im Umherziehen zuzuzählen sei, war viel bestritten. Nach einer Entscheidung des Bundesrats von 1879 sind die W. als ein Gewerbebetrieb im Umherziehen zu behandeln, das Gesetz über die Freizügigkeit vom 1. Nov. 1867 hindere die Gemeinden nicht, die Unternehmer von Wanderlagern und zwar vom Beginn des Betriebs an zu solchen Abgaben heranzuziehen, die auf die in der Gemeinde vorhandenen gewerblichen Betriebe gelegt sind, während freilich die Auflegung von Personalsteuern ausgeschlossen bleibt. Seit 1879 wurden denn auch in verschiedenen Ländern Gesetze über die Besteuerung des Wanderlagerbetriebs erlassen. Bezüglich der Höhe der Steuer ist zu beachten, daß rascher Verkauf und Barzahlung den Wanderlagerhalter verhältnismäßig steuerkräftiger machen, als es der ansässige Handelsmann ist. Die hauptsächlichsten Schäden der W. sind folgende: 1) sie gefährden die wirtschaftliche Existenz