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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Wildacker - Wildemann.

telalter« (Halle 1831) und »Das Strafrecht der Germanen« (das. 1842). Mit Reyscher begründete er 1838 die »Zeitschrift für deutsches Recht«.

Wildacker, Stück Feld in einem Wald oder Tiergarten, das zur Unterhaltung des Wildes mit Feldfrüchten bestellt wird.

Wildauer, Mathilde, Schauspielerin und Sängerin, geb. 1820 zu Wien, legte am Burgtheater daselbst 1834 mehrere sogen. Talentproben ab, infolge deren sie engagiert wurde, und machte sich bald als naive Liebhaberin, Salondame und Soubrette durch ihre köstliche Laune und ihr komisches Talent zum Liebling des Publikums. Der österreichische Dialektdichter Alex. Baumann schrieb für sie das Nanderl im »Versprechen hinterm Herd«, das ihre berühmteste Rolle wurde und dem Dichter seine Popularität verschaffte. Seit 1850 gehörte sie nicht nur dem Burg-, sondern zugleich dem Hofoperntheater an. Sie eignete sich in kurzer Zeit eine brillante Technik an und erzielte mit ihrem wohllautenden Sopran die schönsten Erfolge, so daß sie dem Schauspiel endlich ganz entsagte. Seit 1865 pensioniert, starb sie 23. Dez. 1878 in Wien.

Wildbachverbauung, technische Maßnahmen zur Verhütung der Schäden, welche ein Wildbach bei starken Niederschlägen oder dem Schmelzen des Schnees anzurichten vermag: Anlage von Thalsperren (s. d.), welche das Geschiebe zurückhalten und das Gefälle vermindern, ferner eine Verbreiterung des Profils durch Herstellung eines widerstandsfähigen Steinbetts, einer Schale. Vgl. v. Seckendorff, Verbauung der Wildbäche, Aufforstung und Berasung der Gebirgsgründe (Wien 1884).

Wildbad, Stadt im württemberg. Schwarzwaldkreis, Oberamt Neuenbürg, in einem wildromantischen Schwarzwaldthal an der Enz und an der Linie Pforzheim-W. der Württembergischen Staatsbahn, 430 m ü. M., hat eine evangelische, eine katholische und eine anglikan. Kirche, eine Synagoge, eine Realschule, eine Idiotenanstalt, ein Revieramt, Papier-, Holzwaren, Zigarren- u. Rollsesselfabrikation, Sägemühlen, Holzhandel und (1885) 3514 Einw. Dabei auf einem hohen Berg der sagenbelebte Wildsee, der ohne sichtbaren Zu- und Abfluß ist. Namentlich berühmt aber ist W. durch seine heilkräftigen Mineralquellen (indifferente Thermen von 34-38° C.), die aus Spalten eines Granitfelsens, welcher den Buntsandstein durchbrochen hat, entspringen und vorzugsweise in Form von Bädern (auch Douchen) bei Lähmungen, Gicht, Rheumatismen, alten Wunden und Geschwüren, Gelenkkrankheiten etc. gebraucht werden. W. wird jährlich von mehr als 7000 Kurgästen besucht. In dem großen, mit königlicher Munifizenz im römischen Stil erbauten Badehaus befinden sich 7 Gesellschaftsbäder (Piscinen) und zahlreiche Einzelbäder und zwar sämtliche Baderäume unmittelbar über den Quellen. Außerdem ist das neuerbaute Katharinenstift, Bäder für die Armen enthaltend, zu erwähnen. Sämtliche Bäder stehen unter königlicher Verwaltung. Vgl. außer den Schriften von Kerner, Fricker u. a. Renz, Kur zu W. (mit Führer, Wildb. 1888, 2 Tle.); Hartmann, W. (2. Aufl., Stuttg. 1889).

Wildbäder, s. Mineralwässer, S. 652.

Wildbahn, eine Forst, in welcher besonders Hoch- und Rehwild gehegt wird; auch die aufgepflügten Gestellwege und Schneisen, auf welchen das überwechselnde Wild gut gespürt werden kann.

Wildbann, s. Forstbann.

Wildberg, Stadt im württemberg. Schwarzwaldkreis, in einem tiefen Thal an der Nagold und an der Linie Pforzheim-Horb der Württembergischen Staatsbahn, 371 m ü. M., hat eine evang. Kirche, ein Schloß, ein ehemaliges Beghinenkloster, ein Forstamt, Fabrikation von Beuteltuch, Stickerei und (1885) 1424 Einwohner.

Wildbret (Wildprett, Wilpert, v. altd. wilt, Wild, und prâtan, braten), das Fleisch des Wildes (auch des geflügelten), Wildbraten; dann auch das Wild selbst. Kurzwildbret, die Hode des Hirsches.

Wilddiebstahl (Wilddieberei), die Beeinträchtigung fremder Jagd durch widerrechtliche Zueignung von jagdbaren Tieren. War das Wild bereits im Besitz des Jagdberechtigten oder sonst in das rechtmäßige Eigentum eines andern übergegangen, befand es sich z. B. in einem Gehege, in einer Parkanlage, so liegt kein W., sondern ein eigentlicher Diebstahl (s. d.) vor. Das deutsche Strafgesetzbuch bedroht denjenigen, welcher an Orten, an denen zu jagen er nicht berechtigt ist, die Jagd ausübt, mit Gefängnis bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 300 Mk. Während die strafrechtliche Verfolgung überhaupt früher nur auf Antrag des Jagdberechtigten eintrat, ist das Erfordernis des Antrags durch die Novelle zum Strafgesetzbuch (Gesetz vom 26. Febr. 1876) auf den Fall beschränkt, daß der Thäter ein Angehöriger des Jagdberechtigten ist. Auch ist in diesem Fall die Zurücknahme des Antrags zulässig. Als straferhöhendes Moment wird es bezeichnet, wenn dem Wild nicht mit Schießgewehr oder Hunden, sondern mit Schlingen, Netzen, Fallen oder andern Vorrichtungen nachgestellt, oder wenn das Vergehen während der gesetzlichen Schonzeit, in Wäldern, zur Nachtzeit oder gemeinschaftlich von mehreren begangen wird. Wird unberechtigtes Jagen gewerbsmäßig betrieben, so tritt ausschließlich Gefängnisstrafe und zwar von 3 Monaten bis zu 5 Jahren ein; auch kann in diesem Fall auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte sowie auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden. Allgemein ist die Einziehung der Werkzeuge, mit denen das Jagdvergehen verübt wurde, angeordnet, gleichviel, ob sie dem Verurteilten gehören oder nicht. Übrigens ist auch schon derjenige strafbar (Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder Haft bis zu 14 Tagen), welcher ohne Genehmigung des Jagdberechtigten oder ohne sonstige Befugnis auf einem fremden Jagdgebiet außerhalb des öffentlichen, zum gemeinen Gebrauch bestimmten Wegs, wenn auch nicht jagend, doch zur Jagd ausgerüstet, betroffen wird. Vgl. Deutsches Strafgesetzbuch, § 292-295, 368, Nr. 10; Österreichisches, § 174; Roth, Geschichte des Forst- und Jagdwesens (Berl. 1879).

Wilde, im parlamentarischen Sprachgebrauch die keiner Fraktion angehörigen Mitglieder einer Volksvertretung.

Wildebeest, s. v. w. Gnu, s. Antilopen, S. 640.

Wildeck (Wildegg), Ort im schweizer. Kanton Aargau, an der Bahnlinie Zürich-Aarau, bekannt durch seine Jodquelle (11,2° C.), welche, aus einem 90 m tiefen Bohrloch heraufgepumpt, die meinen Jodbrunnen an Stärke übertrifft, im übrigen sehr viel Kochsalz enthält. In der Nähe Bad Schinznach, die Ruine Habsburg, die Schlösser W. und Bruneck und (bei Birr) der Neuhof, in welchem Pestalozzi 1778 seine Anstalt errichtete.

Wilde Ehe, s. v. w. Konkubinat.

Wilde Jagd, s. Wütendes Heer.

Wildemann, Bergstadt im preuß. Regierungsbezirk Hildesheim, Kreis Zellerfeld, im Oberharz, an der Innerste und der Linie Halle-Zellerfeld der Preußischen Staatsbahn, 422 m ü. M., hat eine evang. Kirche,