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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Deutsch-Ostafrika

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Deutschland - Deutsch-Ostafrika.

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Deutschland'

Anmerkung: Fortsetzung von [Geschichte.]

Um die Verhältnise in Samoa zu regeln, versammelte sich im Frühjahr 1889 in Berlin eine Konferenz deutscher, englischer und amerikanischer Vertreter, welche im Juni zu einer Vereinbarung gelangten. Ohne Störung entwickelten sich die Kolonien in Neuguinea. Die dortigen Besitzungen wurden durch einen Teil der Salomoninseln und die Marshallinseln erweitert.

Nachdem der Reichstag eine Erhöhung der Ausgaben für die Feldartillerie bewilligt und das Invaliditäts-und Altersversicherungsgesetz erledigt hatte, wurde er 24. Mai 1889 geschlossen, mitten in der freudigen Erregung, welche der Besuch des Königs Humbert von Italien in Berlin hervorgerufen hatte. Der Empfang, den ihm die städtischen Behörden und die Bevölkerung von Berlin bei seinem Einzug 21. Mai bereiteten, war großartig und gab von der Popularität des Bündnisses mit Italien Zeugnis; nur die Ultramontanen, welche auf Befehl der päpstlichen Kurie in allen Ländern sich für die weltliche Herrschaft des Papstes aussprechen mußten, hielten sich zurück. Auch Crispi, der den König begleitete, wurde gefeiert. Gleichzeitig freilich brachen in Westfalen, Schlesien, Sachsen und im Saargebiet Ausstände, besonders unter den Bergleuten, aus, welche trotz des Eingreifens des Kaisers infolge sozialdemokratischer Wühlereien sich lange hinzogen. Die Besuche des Kaisers von Österreich und des Zaren am Berliner Hof befestigten die Zuversicht auf Erhaltung des Friedens, die Reise des Kaisers Wilhelm nach Athen und Konstantinopel im Oktober und November 1889 erhöhte das Ansehen des Deutschen Reichs als Friedensmacht. In Ostafrika hatte die Blockade der Küste den gewünschten Erfolg für Unterdrückung des Sklavenhandels, und Wißmann gelang es mit Hilfe der Blockadeflotte, die Küstenplätze wiederzuerobern und die Aufständischen zu zersprengen, so daß die Ostafrikanische Gesellschaft ihre Kulturarbeit wieder beginnen konnte (s. Deutsch-Ostafrika, Bd. 17). Auch in Südwestafrika wurde durch eine kleine bewaffnete Truppe das deutsche Ansehen hergestellt.

Die Sitzungen des Reichstags wurden 22. Okt. 1889 wieder eröffnet. Demselben wurde eine Militär- und Marinevorlage, betr. die Organisation von zwei neuen Armeekorps und Verstärkung der Kriegsflotte, vorgelegt, welche genehmigt wurde. Die neuen Armeekorps wurden in Westpreußen und Lothringen errichtet (s. oben, S. 234). Ebenso wurde die Untersuchung einer Dampferlinie nach Ostafrika und ein Nachtragsetat für die dortigen Kolonien bewilligt. Schwierigkeiten bereitete die Entscheidung über das Sozialistengesetz, welches aus einem auf kurze Zeit bewilligten Ausnahmegesetz in ein dauerndes Gesetz verwandelt werden sollte. Einem solchen Gesetz widersetzten sich außer den Sozialdemokraten auch die Ultramontanen u. die Deutschfreisinnigen durchaus. Aber auch die Nationalliberalen wollten außer einigen andern Änderungen zu besserm Schutz gegen Willkür besonders die Ausweisungsbefugnis nicht für immer genehmigen, da die frühern Ausweisungen eher Schaden als Nutzen gestiftet und die Regierung daher von ihrer Befugnis in der letzten Zeit gar keinen Gebrauch mehr gemacht hatte. Da auch die Reichspartei für Milderungen war, so wurde in den Kommissionsberatungen die Regierungsvorlage in diesem Sinn umgestaltet, die Beratung im Reichstag selbst aber bis nach Beendigung der Etatsberatung verzögert, so daß man schon annahm, daß das Gezetz erst in dem nächsten Reichstag beraten werden solle. Ende Januar 1890 fand die zweite Lesung statt und endete mit der Annahme der nationalliberalen Veränderungsanträge, ↔ namentlich der Ablehnung der Ausweisungsbefugnis; nur sollte für die Erlaubnis der Rückkehr der Ausgewiesenen der Regierung ein Spielraum von zwei Jahren gewährt sein. Da die Regierung jedoch nicht erklärte, daß sie sich mit den ihr von den Nationalliberalen gebotenen Waffen begnügen wollte, so stimmten bei der Schlußabstimmung 25. Jan. die Konservativen gegen das Gesetz, so daß es abgelehnt wurde. Unmittelbar darauf wurden die Sitzungen des Reichstags vom Kaiser selbst geschlossen.

Vor den auf 20. Febr. festgesetzten Neuwahlen erschienen die kaiserlichen Erlasse vom 4. Febr. über die internationale Regelung des Arbeiterschutzes (s. Wilhelm). Dieselben wurden von den Sozialdemokraten als Erfolge ihrer Thätigkeit in Anspruch genommen und bei ihrer Wahlagitation geschickt verwertet. Die sogen. Ordnungsparteien bekämpften sich dagegen heftig, und namentlich die deutschfreisinnige Partei bemühte sich eifrig, dem Kartell eine Niederlage beizubringen. Dieses war Ende 1889 auch für die neuen Wahlen erneuert worden, wurde aber in mehreren Wahlkreisen nicht beachtet. Es war daher begreiflich, daß die Sozialdemokraten bei den Wahlen vom 20. Febr. bedeutende Erfolge erzielten und zahlreiche Stichwahlen nötig wurden. Die bisherige Mehrheit der Kartellparteien ging verloren. Das von Windthorst geleitete Zentrum behauptete sich dagegen in seiner vollen Stärke und erlangte bei der Zersplitterung der andern Parteien wiederum eine entscheidende Machtstellung wie 1884 - 87 Das Ergebnis der Wahlen ist auf beifolgender »Karte der Reichstagswahlen« dargestellt.

Zur Litteratur: Richter und Kohl, Annalen der deutschen Geschichte im Mittelalter (Halle 1873 - 90. Abt. 1 - 3); Maurenbrecher, Geschichte der deutschen Königswahlen (Leipz. 1889); Lamprecht, Deutsches Wirtschaftsleben im Mittelalter (das. 1886, 4 Bde.); Buchwald, Deutsches Gesellschaftsleben im endenden Mittelalter (Kiel 1886); Tesdorpf, Geschichte der kaiserlich deutschen Kriegsmarine (das. 1889); Hauck, Kirchengeschichte Deutschlands (Leipz. 1887 ff.); »Bibliothek deutscher Geschichte« (mit Th. Lindner, M. Ritter, Egelhaaf, Koser u. a. hrsg von Zwiedineck-Südenhorst, Stuttg. 1887 ff.); v. Sybel, Die Begründung des Deutschen Reichs durch Wilhelm I (in 5 Bdn., Münch. 1889, Bd. 1 u. 2).

Deutsch-Ostafrika (s. den betr. Abschnitt auf der Karte »Deutsche Kolonien«, Bd. 17), großes, unter deutschem Reichsschutz stehendes Kolonialgebiet in Ostafrika, wird im S. begrenzt vom Rovumafluß, welcher das deutsche Gebiet vom portugiesischen scheidet, im O. durch die großen Seen Nyassa, Tanganjika und Ukerewe(Anmerkung des Editors: Malawisee, Tanganjika-See und Viktoriasee), ohne daß die Grenze auf den Strecken zwischen denselben festgestellt wäre; im N., wo die deutsche Interessensphäre an die englische stößt, geht die Grenze von der Mündung des Flüßchens Umba oder Wanga in den Indischen Ozean unter 4° 40' südl. Br. aus in gerader nordwestlicher Richtung zum Jipesee, überschreitet den Fluß Lumi, umschreibt dann in einem nach NO. sich richtenden Bogen durch die Landschaften Taveta und Dschagga das Massiv des Kilima Ndscharo u. geht dann in gerader nordwestlicher Richtung nach demjenigen Punkt am Ostufer des Ukerewe, welcher unter 1° südl. Br. liegt. Nach O. wird das deutsche Gebiet begrenzt von einem 10 km breiten Küstenstreifen, welcher dem Sultan von Sansibar gehört, aber unter deutscher Verwaltung steht. Das Gebiet umfaßt etwa 1,1 Mill. qkm (19,977 QM.). Durch die britische Interessensphäre (s. Britisch-Ostafrika, Bd. 17) wird das deutsche Gebiet von dem

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 242.