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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Österreich (Kaisertum: Heerwesen, Geschichte seit 1888).

Ministerium in Budapest; den letztern Ministerien sind auch die Landsturmformationen unterstellt. Die Militärpflicht beginnt jetzt erst mit dem zurückgelegten 21. Lebensjahr. (Es werden sowohl für das Heer als für die Landwehren und deren Ersatzreserven Rekruten ausgehoben und zwar zu folgenden jährlichen Minimalsätzen: für das Heer 103,100, dessen Ersatzreserve 20,620, die österreichische Landwehr nebst Landesschützen 12,000, deren Ersatzreserve 2400, die Honvéd 12,500, deren Ersatzreserve 2500, zusammen 153,120 Mann. Der dann noch verbleibende Überschuß an Wehrpflichtigen wird der Ersatzreserve überwiesen; der letztern werden überhaupt die Mindertauglichen wie die Geistlichen, Lehrer und die Besitzer ererbter Landwirtschaften zugeteilt, so daß Befreiungen Wehrpflichtiger von der Militärpflicht ausgeschlossen sind. Diejenigen, welche wegen körperlicher Gebrechen nicht dienstpflichtig, aber noch erwerbsfähig sind, haben Wehrsteuer (Militärbefreiungstaxe), je nach der Höhe ihres Einkommens, bis zu 200 Gulden jährlich zu zahlen. Die Landsturmpflicht der Offiziere währt bis zum 60. Lebensjahr. Die Reserve des Heers kann nur auf kaiserlichen Befehl zur Ergänzung des Heers einberufen werden. Die Ersatzreserve des Heers und der Landwehr wird im ersten Jahr 8 Wochen ausgebildet und in den beiden nächsten Jahren zu mehrwöchentlichen Übungen einberufen. Die Begünstigung des einjährigen aktiven Dienstes erlangen, gleichgültig ob der Eintritt freiwillig oder durch Aushebung erfolgt, diejenigen, welche bis zum Dienstpflichtalter ein Obergymnasium, eine Oberrealschule oder eine achtklassige Mittelschule mit Erfolg absolviert oder eine Prüfung zum einjährigen Dienst bestanden haben. Die Wahl des Truppenteils, für die Studierenden auch die Wahl des Dienstjahrs, ist frei; alle Einjährigen müssen sich selbst bekleiden, ausrüsten und verpflegen, bei der Kavallerie auch beritten machen. 15 Proz. der jährlich eintretenden Einjährigen werden der Landwehr zugeteilt. Diejenigen Einjährigen, welche am Schluß des Dienstjahrs die Prüfung zum Reserveoffizier bestehen, werden zu Offizieren oder zu Kadetten ernannt, diejenigen, welche diese Prüfung nicht bestehen, müssen sofort ein zweites Jahr nachdienen, wobei es ihnen freigestellt ist, ob auf eigne Kosten und außerhalb der Kaserne oder nicht. Die Dienst- und Kommandosprache in der Honvéd (aber nur hier) ist ungarisch, im kroatisch-slawonischen Bezirk der Honvéd jedoch kroatisch, sonst überall deutsch. Die Landwehr und Honvéd besteht nur aus Infanterie und Kavallerie, alle andern Truppengattungen fehlen; es werden jedoch für die im Krieg zu formierenden Landwehr-Truppendivisionen im Frieden bei den Korpsartillerieregimentern Batteriedivisionen mit vermindertem Stande, d. h. mit zwei bespannten Geschützen pro Batterie, bereit gehalten. Es wird angestrebt, daß künftig die Truppen in ihren Ergänzungsbezirken, deren 103 für die Armee und 3 für die Marine (Fiume, Triest und Zara) bestehen, ihre Friedensgarnisonen erhalten. Hiermit steht eine neue Abgrenzung und Einteilung der 15 Militär-Territorialbezirke nach Verwaltungsrücksichten in Zusammenhang. Ursache dieser Maßnahmen ist, nach der bekannten Anhäufung russischer Truppen im südlichen Polen und Wolhynien, die Verstärkung der Truppen in Galizien. Zum 1. Armeekorps mit dem Generalkommando in Krakau gehören die Infanteriedivisionen Nr. 5 und 12 und 1 Kavalleriedivision in Westgalizien, Schlesien und Nordmähren; 2. Armeekorps Wien, Infanteriedivisionen Nr. 4, [^<spaltenwechsel/>]13, 25 in Südmähren und Niederösterreich; 3. Armeekorps Graz, Infanteriedivisionen Nr. 6, 28 in Steiermark, Kärnten, Krain, Triest, Istrien, Görz, Gradisca; das 4. Armeekorps Pest, Infanteriedivisionen Nr. 31, 32; 5. Armeekorps Preßburg, Infanteriedivisionen Nr. 14, 33; 6. Armeekorps Kaschau, Infanteriedivisionen Nr. 15, 27; 7. Armeekorps Temesvár, Infanteriedivisionen Nr. 17, 34, teilen sich in Ungarn; das 8. Armeekorps Prag, Infanteriedivisionen Nr. 9, 19, und 9. Armeekorps Josephstadt, Infanteriedivisionen Nr. 10, 29, teilen sich in Böhmen; 10. Armeekorps Przemysl, Infanteriedivisionen Nr. 2, 24 und 1 Kavalleriedivision in Mittelgalizien; 11. Armeekorps Lemberg, Infanteriedivisionen Nr. 11, 30 und 1 Kavalleriedivision in Ostgalizien und Bukowina; 12. Armeekorps Hermannstadt, Infanteriedivisionen Nr. 16, 35 in Siebenbürgen; 13. Armeekorps Agram, Infanteriedivisionen Nr. 7, 36 in Kroatien und Slawonien; 14. Armeekorps Innsbruck, Infanteriedivisionen Nr. 3, 8 und das aus 10 Bataillonen bestehende Kaiserregiment in Tirol, Vorarlberg, Salzburg und Oberösterreich; 15. Armeekorps Sarajevo, Infanteriedivisionen Nr. 1, 18 und Infanteriebrigaden Nr. 39 und 40 im Okkupationsgebiet Bosnien, Herzegowina und Novipasar; das Militärkommando Zara in Dalmatien. In Galizien stehen mithin 3 Armeekorps mit 3 Kavalleriedivisionen. Przemysl ist zu einer großen Lagerfestung ausgebaut. Die Feldartillerie ist um 1 schwere Batterie bei jedem der 14 Korpsartillerieregimenter vermehrt worden, welche der 1. Batteriedivision zugeteilt ist, die nun 4 schwere Batterien zählt. Die Aufstellung sollte 1. Jan. 1890 beendet sein. Gleichzeitig wurden auch ein 3. Bataillon beim Eisenbahn- und Telegraphenregiment und für die nach Galizien verlegten Teile des 2. Genieregiments 2 Ersatzkompaniekadres neu aufgestellt. Die Honvédinfanterie wird im Lauf des Jahrs 1890 in 28 Regimenter zu je 3-4 Bataillonen formiert, jedes der 10 Honvéd-Husarenregimenter von 4 auf 6 Eskadrons verstärkt werden. Das 15. Armeekorps ist so lange, bis aus der einheimischen Bevölkerung die Truppen gebildet werden können, durch Abkommandierung von Regimentern etc. aus allen übrigen Korpsbezirken aufgestellt, welche eine Stärke von etwa 1250 Offizieren und 22,500 Mann haben. Da nach dem Gesetz vom 24. Okt. 1881 die einheimische Bevölkerung zu zwölfjähriger Dienstzeit (3 Jahre aktiv, 9 in der Reserve) verpflichtet ist, so hat man mit der Aufstellung von 8 Bataillonen Infanterie bereits begonnen. Vgl. auch Art. »Heerwesen und Kriegsflotten der europäischen Staaten« (Bd. 17).

Zur geograph.-statistischen Litteratur: Supan, Österreich-Ungarn (in Kirchhoffs »Länderkunde von Europa«, Sonderausg., Leipz. u. Prag 1883); Kupka, Die Eisenbahnen Österreich-Ungarns 1822-67 (Leipz. 1888); Le Monnier, Sprachenkarte von Österreich-Ungarn (Wien 1889, 4 Blatt); Heyer v. Rosenfeld, Die Orden und Ehrenzeichen der k. und k. österreichisch-ungarischen Monarchie (das. 1889); Glückmann, Das Heerwesen der österreichisch-ungarischen Monarchie (das. 1890); v. Kendler, Orts- und Reise-Lexikon von Österreich-Ungarn (das. 1890).

Geschichte.

Der österreichische Reichsrat genehmigte in seiner Session 1888 die Handelsverträge mit Deutschland und Italien und bewilligte durch Annahme des Zuckersteuergesetzes und des Branntweinsteuergesetzes, welches die Steuer für das Hektoliter Branntwein von 11 auf 35 Guld. erhöhte, die Mittel, welche für die