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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Österreich (Kaisertum: Geschichte 1888).

gleichzeitig von den Delegationen beschlossene Erhöhung der Wehrkraft erforderlich waren; doch mußte die Regierung dabei den Polen wieder ein großes Zugeständnis auf Kosten der übrigen Länder machen. Die polnischen Grundbesitzer, welche hauptsächlich Branntweinbrennereien und Schankgerechtigkeiten hatten, verlangten für ihre voraussichtlichen Verluste eine Entschädigung, und diese wurde ihnen auch in der Höhe von jährlich 1,100,000 Guld. auf 22 Jahre aus der Staatskasse gewährt. Die Wehrgesetznovelle, welche die Regierung ermächtigte, einen Teil der Reserve auch ohne Mobilmachung einzuberufen, wurde vom Reichsrat angenommen. Bei der Budgetberatung wurde besonders der Unterrichtsminister Gautsch angegriffen. Die Klerikalen brachten den Liechtensteinschen Schulantrag ein, der die Volksschule dem Klerus unterwerfen wollte, die Tschechen beschwerten sich über die Aufhebung einiger tschechischer Schulen in Böhmen und zeigten die Absicht, Gautsch zu stürzen, zumal dieser den unersättlichen Ansprüchen der Nationalitäten gegenüber die Bedürfnisse und Anforderungen des Staats für das oberste Gesetz erklärte. Indes die Erklärung des Ministerpräsidenten Grafen Taaffe, daß die Verweigerung des Unterrichtsetats nicht bloß den Rücktritt des Unterrichtsministers, sondern den des ganzen Ministeriums zur Folge haben werde, schreckte die Tschechen von ihrem Vorhaben ab. Überdies gewährte ihnen Gautsch die Genugthuung, daß er ein Gesetz über das Verhältnis der akademischen Behörden zu den Studentenvereinen, welches vor allem gegen die deutschen Studenten gerichtet war, im Reichsrat einbrachte und das Gewerbeschulwesen teilweise den einzelnen Ländern übertrug, also in Böhmen tschechisieren ließ. Taaffe säumte nicht, die Slawisierung Österreichs fortzusetzen. Krain überlieferte er den Slowenen durch Ernennung ihres Parteiführers Poklukar zum Landeshauptmann und ordnete in Südsteiermark die Slowenisierung der Grundbücher und gerichtlichen Veröffentlichungen an. Im Oktober wurde durch eine Umgestaltung des Ministeriums das klerikale und slawische Element in demselben verstärkt. Der polnische Minister ohne Portefeuille, Ziemialkowski, ein gemäßigt liberaler Mann, der schon dem Ministerium Auersperg angehört hatte, wurde entlassen und durch den bisherigen Statthalter von Galizien, v. Zaleski, welcher der klerikal-feudalen Adelspartei angehörte, ersetzt. Prazák gab das Justizministerium ab und blieb bloß Minister ohne Portefeuille für Böhmen; Justizminister wurde Graf Schönborn, bisher Statthalter von Mähren, wo er, wie die Tschechen rühmten, elf Städte und einen Landgemeindebezirk den Deutschen entrissen und für die Tschechen gewonnen hatte. Diese Veränderung im Ministerium rückte einen Umschwung in der innern Politik zu gunsten der Deutschen in weite Ferne und bewies, daß in den leitenden Kreisen noch immer die Ansicht herrschte, daß nur durch Begünstigung und Stärkung des slawischen Elements in Ö. der Zerfall des Reichs und die Vereinigung der deutschen Kronländer mit dem Deutschen Reich verhindert werden könne. Angesichts dieser Veränderung beschlossen die beiden Klubs, in welche die liberale deutsche Opposition zerfiel, der Deutsch-österreichische und der Deutsche Klub, 6. Nov. sich zum Klub der Vereinigten deutschen Linken zu vereinigen »auf der Grundlage der Wahrung der Staatseinheit, des Schutzes des Deutschtums und der berechtigten Stellung der Deutschen in Ö. sowie der Erhaltung und Entwickelung der freiheitlichen Grundsätze der österreichischen Verfassung«. Die neue Partei zählte [^<spaltenwechsel/>] etwa 112 Mitglieder. Die deutschnationale Vereinigung, welche antisemitisch gefärbt war, trat der neuen Partei nicht bei, einigte sich aber mit ihr darüber, daß zur Herbeiführung eines einheitlichen Vorgehens in allen wichtigen Fragen die Vorstände der beiden Fraktionen zu gemeinsamer Verhandlung zusammentreten sollten.

Die deutschfeindliche Haltung des österreichischen Ministeriums Taaffe stand in nicht abzuleugnendem Gegensatz zur auswärtigen Politik der gemeinsamen Regierung, welche in dem Dreibund mit dem Deutschen Reich und Italien ihre Hauptstütze suchte. Die Veröffentlichung des Bündnisses mit Deutschland vom Jahr 1879, welche im Februar 1888 erfolgte, verkündete aller Welt die enge Verbindung beider Reiche, und das Reichskriegsministerium säumte nicht, von den Delegationen, welche sich im Juni 1888 in Pest versammelten, neben dem ordentlichen Militärbudget einen außerordentlichen Kredit von 47,3 Mill. für militärische Vorsichtsmaßregeln abzuverlangen, welche, wie der Kaiser in seiner Ansprache 10. Juni äußerte, durch die fortwährende Unsicherheit der politischen Lage Europas und die unausgesetzte Steigerung der Militärmacht und der Schlagfertigkeit aller andern Staaten bedingt seien. Die Summe wurde von den Delegationen bewilligt, übrigens später nicht ganz verbraucht; 17 Mill. wurden gespart. Anfang Oktober besuchte der deutsche Kaiser Wilhelm II. den Kaiser Franz Joseph in Wien, und bei dem Prunkmahl 4. Okt. brachte der letztere nicht bloß auf seinen Gast »mit den Gefühlen jener herzlichen, treuen, unauflöslichen Freundschaft und Bundesgenossenschaft, welche uns zum Besten unsrer Völker vereint«, einen Trinkspruch aus, sondern auch auf die preußisch-deutsche Armee »als das leuchtendste Muster aller militärischen Tugenden«. In dem Bestreben, für den Entscheidungskampf mit Rußland um die Balkanhalbinsel, der bei der Nachgiebigkeit des Zaren gegen die panslawistischen Umtriebe trotz der Friedensliebe desselben stets zu fürchten war, Ö.-Ungarn stark zu machen, legte die Regierung Ende 1888 sowohl dem österreichischen Reichsrat als dem ungarischen Reichstag ein neues Wehrgesetz (s. oben) vor, wonach das jährliche Rekrutenkontingent für die nächsten zehn Jahre um mehrere tausend Mann erhöht, alle bisher Befreiten in die Ersatzreserve eingereiht und diese zu periodischen Waffenübungen herangezogen werden sollten; den Einjährig-Freiwilligen wurde die Verpflichtung auferlegt, nach einjährigem Dienste die Reserveoffiziersprüfung, für welche die Kenntnis des Deutschen als der unentbehrlichen Dienstsprache der Armee gefordert wurde, zu machen und, falls sie dieselbe nicht bestanden, noch ein zweites Jahr zu dienen. Schon in der ungarischen Delegation hatte der Reichskriegsminister die Notwendigkeit der Kenntnis des Deutschen für den Ernstfall betont. Wie es in der That mit dieser Kenntnis bestellt war, zeigte eine Schrift des Abgeordneten v. Dumreicher, welche nachwies, daß 60 Proz. der Einjährig-Freiwilligen wegen Unkenntnis des Deutschen den Offiziersgrad nicht erlangten und auch von den Reserveoffizieren manche die Armeesprache nicht so weit beherrschten, um eine einfache Meldung zu verstehen und zu erstatten. Dennoch sträubten sich die Tschechen, diesen Sprachparagraphen zu genehmigen. Da die neue Partei der Linken beschlossen hatte, aus Patriotismus zwar nicht dem Ministerium, aber der Armee und der Machtstellung der Monarchie das Gesetz zu bewilligen, und die Annahme des Gesetzes auch ohne die Tschechen gesichert war, so mußten diese, wollten