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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Ansagen; Anseele; Ansteckung; Anteil- und Gewährverwaltung

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Ansagen - Anteil- und Gewährverwaltung.

der im Meer lebt und an der Bildung des Meerschaums an der kyprischen Küste, aus welchem die kyprische Göttin hervorgestiegen sein soll, den hauptsächlichsten Anteil nimmt, bei erhöhtem Salzgehalt aber allmählich alle Schwanzborsten und Schwanzlappen einbüßt und in eine kleinere, unter anderm Namen schon früher bekannte Art (A. Milhausenii) der Salzseen übergeht, durch allmähliche Aussüßung des Lebenselements aber den gewöhnlichen Süßwasserkiemenfüßern (Branchipus-Arten) ähnlich wird, immer ein großes Interesse erweckt. Denn durch bloße allmähliche Vermehrung oder Verminderung des Salzgehalts ließ sich eine und dieselbe Tierart in drei verschiedene Formen überführen, die bisher nicht nur als verschiedenen Arten, sondern sogar verschiedenen Gattungen angehörig betrachtet worden waren. Eine Umwandlungsfähigkeit von ähnlicher, in andrer Richtung noch größerer Bedeutsamkeit hat Boas kürzlich bei einer Garneelen- oder Granatart (Palaemonetes varians Leach.), welche im südlichen Europa ausschließlich im Süßwasser (in Seen, Teichen und Bächen), im Norden aber im See- und Brackwasser lebt, nachgewiesen. Bei dieser Krebsart, die dem bekannten vielgenossenen Ostseegranat (fälschlich Krabbe genannt) in Gestalt und Größe nahekommt, wird weniger die äußere Gestalt, die nur geringe und nicht einmal beständige Unterschiede zeigt, als vielmehr die gesamte Entwickelungsweise von der Veränderung des Lebenselements beeinflußt.

Es ist nämlich an die Stelle der Entwickelung aus frei lebenden Larven der Salz- und Brackwasserform eine direktere Entwickelung aus Eiern bei der Süßwasserform getreten, so daß mehrere der ersten Larvenformen übersprungen werden und die Larven erst auf einer höhern Entwickelungsstufe aus dem Ei kommen, weshalb dieses ein größeres Nährmaterial enthält und das achtfache Volumen des Eies der Salzwasserform einschließt. Die ausschlüpfende Larve ist größer, aber eigentlich plumper gebaut als die der Salzwasserform und auch weniger geschickt, sich selbst zu ernähren, was bei dem aufgespeicherten Nährmaterial auch nicht nötig ist. Es scheint dies fast ein allgemeines Gesetz zu sein, denn auch unser Flußkrebs zeigt nicht die komplizierte Metamorphose der Meerkrebse, und dasselbe bemerkt man bei einer Vergleichung der Strudel- und Ringelwürmer (Turbellarien und Anneliden), die nur im Meere als selbständig schwärmende Larven auftreten, im Süßwasser dagegen erst in einem fertigern Zustand ans Licht treten. Der Grund mag darin liegen, daß das Süßwasser gewöhnlich nicht so reich an der für die winzigen Larven geeigneten Nahrung ist, weshalb dort nur solche Formen überleben, deren Eier mit einem reichern Dottermaterial ausgestattet wurden, was wiederum kaum ohne Abänderung der mütterlichen Eileiter geschehen kann. Das Interessante dabei ist, daß sich diese verschiedene Ausstattung hier bei einer und derselben Art erkennen läßt, ohne daß dieselbe in ihrer Endform wesentlich verändert wurde.

Etwas Ähnliches findet man beiden zu den niedern Krebstieren gehörigen Wasserflöhen (Daphniden), welche im Sommer bei günstigen Lebensverhältnissen lebendige Junge gebären, im Herbst, wenn die Wassertümpel, in denen sie leben, austrocknen, dickschalige, dotterreichere Dauereier erzeugen, die den Winter überdauern, und in manchen Fällen (namentlich bei Leptodora) eine mit der vielen Meerkrebsen aller Klassen gemeinsamen Urlarvenform (Nauplius) ihre Entwickelung beginnen. Allein dieses schon seit dem vorigen Jahrhundert bekannte Verhalten ist bei weitem nicht so beweisend für die Anpassungslehre, weil es sich hierbei um zwei verschiedene Klassen von Eiern handelt; die Sommereier, aus denen die fertigen Jungen hervorgehen, sind nämlich unbefruchtete weibliche Eier, und erst die Dauereier entstehen aus erneuter Befruchtung und bringen wieder Junge beiderlei Geschlechts. Ähnlicher ist das Verhalten einer Fliege (Musca corvina), die im nördlichen Rußland nur Eier liefert, welche nach der gewöhnlichen Weise durch einen Maden- und Puppenzustand hindurchgehen, während sie im südlichen Rußland außer solchen abgelegten Frühjahrseiern im Hochsommer lebendige Junge aus größern Eiern erzeugt. Alles dies bezeugt die Wandelbarkeit der Organismen den äußern Bedingungen gegenüber, und daß die Lufttemperatur auch bei der Wandlung der oben erwähnten Garneele nicht ohne Einfluß ist, beweist schon der Umstand, daß die südliche Form derselben immer nur im Süßwasser, niemals im brackigen oder eigentlichen Seewasser gefunden wird, wie die nordische.

Ansagen, an der Börse zu Frankfurt a. M. bei Prämiengeschäften s. v. w. ankündigen, kündigen. Die Rückprämie wird daher bisweilen als Ansageprämie bezeichnet. Vgl. »Usancen der Frankfurter Börse« in O. Puls' »Frankfurter Börsenhandbuch«.

Anseele, Eduard, belg. Sozialist, geb. 25. Juli 1856 zu Gent, besuchte das Athenäum daselbst, ward dann Clerk bei einem Notar, widmete sich aber bald der Schriftstellerei, schrieb zwei Romane und gründete die Zeitung »Volkswill«, in welcher er sozialdemokratische Ansichten verfocht und die Einführung des allgemeinen Stimmrechts forderte; auch schuf er die genossenschaftliche Vereinigung »Vooruit«, welche den Arbeitern billigern Ankauf aller ihrer Bedürfnisse ermöglichte, und nannte auch seine Zeitung so. In öffentlichen Versammlungen trat er als wirksamer Redner auf und war Vorsitzender auf dem Arbeiterkongreß in Brüssel 1886. Wegen Verletzung der Gesetze durch seine Agitationen wurde er zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt.

Ansteckung, s. Medizinischer Kongreß.

Anteil- und Gewährverwaltung, Übergangsform von der Verwaltung zur Verpachtung, welche dem Besitzer einen durchschnittlichen Normalertrag von seinem Besitz sichert und dem Verwalter durch dessen Beteiligung am Unternehmergewinn die Eigenschaft eines selbständigen Betriebsleiters verleiht. Von der Reinertragstantième unterscheidet sich die A. u. G. dadurch, daß jene nur eine Entlohnungsform ist, welche die Freiheit der Wirtschaftsführung in keiner Weise berührt, von der Verpachtung dadurch, daß der Gutsbesitzer erheblichern Einfluß auf sein Grundeigentum behält, während der Beamte ohne größeres eignes Betriebskapital zum landwirtschaftlichen Unternehmer wird. Beide sind Verwaltungsformen, deren Ausbildung zur Zeit noch in der Entwickelung begriffen ist, und welche je nach den örtlichen Umständen mannigfaltige Abänderungen zulassen, so zwar, daß sich dieselben entweder mehr der Verwaltung oder mehr der Verpachtung nähern. Bei der Anteilverwaltung wird dem Anteilverwalter das Gutsobjekt mit Inbegriff des toten und lebenden Inventars mit der Verpflichtung überlassen, den durchschnittlichen Normalreinertrag als Zins für das Grund- und Betriebskapital (entsprechend dem festgesetzten Pachtschilling bei der Verpachtung mit Überlieferungen) an den Gutsbesitzer abzuführen. Für seine Thätigkeit erhält der Anteilverwalter neben einem mäßigen fixen Gehalt von dem Mehrertrag, welcher dem über die Kapitalsverzinsung hinausgehen-^[folgende Seite]