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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Baginsky; Bahnhöfe

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Baginsky - Bahnhöfe.

einnahme der Bahnen und den obigen Zuschuß. - Zu den badischen Infanterie-Regimentern ist ein neues, 7., Nr. 145, hinzugetreten. Die Landwehr ist in 10 Bataillonen den Infanteriebrigaden 56-59 zugeteilt. Die Festung Rastatt ist seit 1890 aufgehoben.

Geschichte. Obwohl der Landtag in seiner Session von 1889 bis 1890 keine wichtigen Gesetzentwürfe zu beraten hatte, so zogen sich die Beratungen desselben doch sehr lange hin, da wegen der durch das neue Beamtengesetz eingetretenen, tief einschneidenden Veränderungen das Budget erst im Ausschuß eingehend geprüft werden mußte und darauf bei der Beratung in der Kammer die Ultramontanen besonders beim Etat des Kultusministeriums lange Reden hielten, um sich über Unterdrückung und Zurücksetzung der römischen Kirche zu beklagen und die katholische Bevölkerung gegen Regierung und Kammermehrheit aufzuhetzen. Das Budget wurde daher auch nicht zur rechten Zeit erledigt, und es mußte die Forterhebung der Steuern bis Ende Mai 1890 durch besondere gesetzliche Bestimmungen genehmigt werden. Außer dem Budget wurde hauptsächlich nur ein Gesetz beschlossen, welches auch in den kleinern Stadt- und in den Landgemeinden über 500 Einw. das 1870 abgeschaffte indirekte Wahlrecht für die Bürgermeisterwahlen herstellte. Angesichts der unaufhörlichen Hetzereien besonders der ultramontanen Agitatoren und des infolge davon bewirkten ungünstigen Ausfalls der Reichstagswahlen vom 20. Febr., bei denen die Ultramontanen im Bunde mit den Deutschfreisinnigen, Demokraten und Sozialdemokraten die nationalen Parteien besiegten, richtete der Großherzog beim Landtagsschluß 17. Juni mahnende Worte an die Abgeordneten: »Nicht so freudig schaue ich auf das, was im Innern vor sich geht, da ist manche schwere Sorge darüber, daß viel Streit, ja viel unnötiger Streit stattfindet. Ich hoffe, daß die Zeit da mildernd wirke, und das ist die Mahnung, die ich an Sie richte. Tragen Sie die Worte des Friedens heim und verbreiten Sie den Geist des Friedens, durch den allein Bleibendes geschaffen wird, denn da, wo Streit ist, ist Unkraut und kann nichts gedeihen.« - Im Oktober 1890 wurde der Staatsminister Turban des Ministeriums des Innern enthoben, das dem Staatsrat Eisenlohr übertragen wurde, blieb aber Präsident des Staatsministeriums.

Baginsky, Adolf, Mediziner, geb. 22. Mai 1843 zu Ratibor, studierte in Berlin und Wien, wurde Privatassistent Traubes, praktizierte als Arzt in Seehausen bei Magdeburg, dann in Nordhausen und seit 1871 in Berlin, habilitierte sich 1881 als Privatdozent für Kinderkrankheiten an der Universität und wurde 1890 Direktor des hauptsächlich für infektiöse Kinderkrankheiten bestimmten, durch seine und Virchows Bemühungen gegründeten Kaiser und Kaiserin Friedrich-Krankenhauses in Berlin. B. genießt großen Ruf als Kinderarzt. Er schrieb: »Handbuch der Schulhygiene« (2. Aufl., Stuttg. 1883); »Lehrbuch der Kinderkrankheiten« (3. Aufl., Berl. 1889; vielfach übersetzt); »Praktische Beiträge zur Kinderheilkunde« (Tübing. 1880-84, 3 Hefte); »Pflege des gesunden und kranken Kindes« (3. Aufl., Stuttg. 1885); »Das Leben des Weibes« (3. Aufl., das. 1885); »Kost- und Haltekinderpflege in Berlin« (Braunschw. 1886). Auch redigierte er die Festschrift zu Henochs 70. Geburtstag und begründete das »Archiv für Kinderheilkunde«, welches er mit Monti und Herz herausgibt (Stuttg., seit 1880).

Bahnhöfe (hierzu Tafel »Neuere Bahnhöfe«), die Örtlichkeiten für den öffentlichen Verkehr zwischen Eisenbahn und Publikum und zugleich für die Erledigung der Geschäfte des innern Betriebsdienstes. Die Bestandteile der B. oder die Bahnhofsanlagen lassen sich demnach gliedern in die beiden Hauptgruppen der Verkehrsanlagen und Betriebsanlagen. Die Verkehrsanlagen zerfallen weiter in die unten eingehend zu behandelnden Personenbahnhöfe, welche für alle mit Personenzügen beförderte Dinge (Reisende, Post, Eilgut, Kutschen und kleinere Viehtransporte) bestimmt sind, und Güterbahnhöfe, auf welchen alle mit Güterzügen beförderten Sachen abgefertigt werden. Die Güterbahnhöfe gliedern sich weiter in Stückgut-, Rohgut-, Vieh- und Hafenbahnhöfe, je nachdem sie für die stückweise zu verwiegenden Güter, für den Wagenladungsverkehr (Rohgut oder Rohprodukte, als Feldfrüchte, Kohlen, Holz, Steine, Erze etc.), für größere Viehtransporte mit besondern Zügen oder endlich für den Be- und Entladungsverkehr der Fluß- und Seeschiffe bestimmt sind. Auch kann man als eine fünfte Gruppe noch die Privatbahnhöfe für Hüttenwerke, Gruben, Fabrikanlagen etc. hier anreihen.

Die Stückgutbahnhöfe, welche im engern Sinne auch als Güterbahnhöfe bezeichnet werden, bestehen in der Hauptsache aus Güterschuppenanlagen von verschiedener Grundform nebst den zugehörigen Geleisanlagen; die Rohgutbahnhöfe werden in der Regel aus wiederholten stumpf endigenden Geleisgruppen (von je zwei Geleisen) mit zwischengelegten Ladestraßen gebildet nebst Zubehör an Brückenwagen (zur Bestimmung des Wagen- und Ladungsgewichts), an Rampen, Kränen etc. Die Viehbahnhöfe enthalten an und zwischen den Geleisen größere Rampenanlagen zur bequemen Verladung des Viehs in die Lang- und Querseiten der Bahnwagen und aus denselben, dazu auch Stallungen für längere Unterstellung des Viehs, namentlich bei Übernachtungen, nebst den Anlagen zum Füttern und Tränken der Tiere sowie zum Reinigen und Desinfizieren der Wagen mit kaltem und heißem Wasser. Die Hafenbahnhöfe bilden, namentlich bei Seehäfen, weit ausgedehnte Geleisanlagen mit Schuppen, Speichern und sehr verschieden gestalteten Hebevorrichtungen, welche sich an den Schiffskais entlang ziehen. In neuerer Zeit wird bei Seehäfen besonderer Wert darauf gelegt, daß die Kräne beweglich sind und die den Schiffen enthobenen Waren sowohl auf das unmittelbar am Kairand liegende Eisenbahngeleis als auch darüber hinweg auf den Ladesteig der dahinter liegenden Schuppen niederlassen, bez. die Waren ebenso entnehmen können. Diese Kräne werden deshalb jetzt meist so angelegt, daß sie mit einer großen Spurweite das Eisenbahngeleis und den dazu nötigen freien Raum ganz überspannen.

Die Betriebsanlagen umfassen zunächst die Anlagen für den Maschinendienst (Lokomotivschuppen mit Zubehör an Drehscheiben, Kohlenbühnen, Wasserstationen); ferner für den Rangierdienst: Rangierbahnhöfe zum Zerlegen und ordnungsmäßigen Zusammenstellen der Züge (zahlreiche Geleisgruppen nebst Stell- und Signalvorrichtungen); weiter die Anlagen für den Werkstättendienst: Werkstättenbahnhöfe zum Instandhalten der Lokomotiven und Wagen sowie sonstigen Betriebsmaterials; endlich Anlagen zur Gewinnung von Bau- und Bettungsmaterial: Materialstationen, als Kiesgruben, Kiesbaggereien etc.

Eine mehr oder weniger scharfe räumliche Trennung der voraufgeführten einzelnen Anlagen pflegt nur bei großen Verkehrsplätzen erkennbar zu werden,