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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Frankreich

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Frankreich (Armenpflege, Staatsfinanzen, Heerwesen).

Das Post- und Telegraphenwesen verfügte im J. 1888 über 6876 Post- und 5785 staatliche Telegraphenanstalten mit 88,046 km Telegraphenlinien und 276,527 km Drähten. Das Post- und Telegraphenpersonal belief sich auf 56,251 Köpfe. Der Verkehr umfaßte 739,27 Mill. Briefe und Korrespondenzkarten, 422,8 Mill. Warenproben und Drucksachen und 418,1 Mill. Zeitungen, ferner 26,59 Mill. interne und 6,08 Mill. internationale Telegramme nebst 5,13 Mill. gebührenfreien und Dienstdepeschen. Die Betriebseinnahmen der Post- und Telegraphenverwaltung beliefen sich auf 181,3 Mill., die Ausgaben auf 133,8 Mill. Fr. Das Telephonwesen zählt gegenwärtig in Paris 8000, in den Departements 6000 Abonnenten. Wenn die im Ban befindlichen Telephonlinien vollendet sind, werden in F. außer der Pariser Zentrale und den 22 Anlagen in der Umgebung noch 50 Provinzialzentralen (2 in Algier), 20 Interurbanlinien und 12 Fernsprechlinien bestehen. Von letztern aus Paris auslaufenden Linien (4 sind im Bau) stellt eine die Verbindung mit Brüssel her, während die übrigen Paris mit den hervorragendsten französischen Städten in Verkehr setzen. Die Postsparkassen haben im J. 1889 wiederum ihren Wirkungskreis erweitert; es traten 292,936 neue Einleger hinzu, und das Guthaben der Einleger stieg auf 332 Mill. Fr., die sich auf 1,3 Mill. Konten verteilten.

[Armenpflege.] Über die öffentliche Armenpflege in F. sind neuerdings Erhebungen angestellt worden, welche sich auf das Jahr 1885 beziehen. Danach erreichen die Ausgaben für diesen Zweck die ungeheure Summe von 184 Mill. Fr., während sie in dem volkreichern Deutschland nur auf 90 Mill. Mk. (112½ Mill. Fr.) berechnet wurden. Allerdings flossen in F. aus öffentlichen Mitteln nur 89 Mill. Fr. zu obiger Summe, während 95 Mill. Fr. aus Stiftungen, Geschenken und den Einnahmen der Bureaux de bienfaisance herrühren. In der Stadt Paris allein betrugen die Ausgaben für die Armenpflege 42½ Mill. Fr.

[Staatsfinanzen.] Das im Februar 1890 in der Kammer eingebrachte Budget für 1891 wurde in den Einnahmen mit 3247,4, in den Ausgaben mit 3247,2 Mill. Fr., also mit einem rechnungsmäßigen Überschuß von 0,2 Mill. Fr., beziffert. Die Regierung schlägt vor, die von der Kammer für außerordentliche militärische Ausgaben bewilligten Summen für permanente zu erklären und künftig dem ordentlichen Budget einzuverleiben, welches dadurch ein einheitliches werden soll. Die Grundsteuer soll um 0,63 Proz. vom Erträgnis herabgesetzt, d. h. von 4,60 auf 3,97 Proz. reduziert werden, wogegen die Gebäudesteuer gleichzeitig um 0,94 Proz., nämlich von 3,03 auf 3,97 Proz., erhöht werden soll, wobei dem Staat eine Mehreinnahme von ca. 17 Mill. Fr. erwachsen würde. Ferner soll die Zuckerabgabe um 10 Fr. erhöht werden, um die Raffineure in gerechterer Weise zur Besteuerung heranzuziehen, wobei allerdings die Konsumenten durch Erhöhung des Preises getroffen werden dürften. Weiter sollte die Alkoholsteuer nach der Absicht des Finanzministers von 156¼ auf 225 Fr. pro Hektoliter hinaufgesetzt werden. Der Minister machte ferner den Vorschlag, einen Amortisationsfonds zu schaffen, aus welchem im Laufe der Zeit die ganze ausstehende 3proz. Rente getilgt werden soll. Die erste Einzahlung auf Rechnung dieser etwa 20,000 Mill. Fr. umfassenden Riesenoperation ist 3½ Mill. Fr., also eine verschwindend kleine Amortisation, wobei übrigens noch die 24 Mill. Fr., welche im Budget 1890 zur Einziehung der sechsjährigen Obligationen ausgesetzt waren, in Wegfall kommen, weil diese Werte künftig 3proz. Rente werden. Die vom Minister betonte Budgeteinheit ist übrigens auch keine vollständige, da die Erfordernisse für die auf Staatskosten zu bauenden Eisenbahnen, die für das Jahr 1891 mit 160 Mill. Fr. festgestellt sind, nicht im Etat erscheinen, weil sie durch die Emission von Obligationen gedeckt werden, welche die Regierung verkaufen kann, um sich für ihren Vorschuß bezahlt zu machen. Der Budgetausschuß hat die Erhöhung der Steuer auf raffinierten Zucker und die Reform der Grundsteuer angenommen. Die erstere Steuermaßregel (30 Fr. pro 100 kg bisher steuerfrei gelassene Ansbeuteüberschüsse und Fabrikationsnachlässe, 24 Fr. für raffinierten Zucker zum Versüßen von Wein und Most, 7 Fr. Zuschlagssteuer für eingeführten Raffinadzucker) ist inzwischen durch ein besonderes Gesetz vom 5. Aug. 1890 perfekt geworden. Außerdem ist noch eine besondere Gewerbesteuer der Zuckerraffineure mit einem Ertrag von 1 Mill. Fr. in Aussicht genommen. Aus der gleichfalls schon durch besonderes Gesetz eingeführten Zollerhöhung auf Mais wird eine voraussichtliche neue Einnahme von 5 Mill. Fr., aus der genauern Einhebung der Petroleumzölle sollen 6 Mill. Fr., aus einer Steuer auf pharmazeutische Spezialitäten 12 Mill. resultieren. Die Alkoholsteuer dagegen wurde vom Ausschuß nur auf 157,25 Fr. pro Hektoliter angesetzt. Anderseits wurden Abstriche in den Ausgaben im Betrag von 68 Mill. Fr. vorgenommen. Bei den langwierigen Beratungen des Budgetausschusses, welche eine Verschiebung der Fertigstellung des Budgets auf die Herbstsession 1890 notwendig machten, wurde unter anderm auch ins Ange gefaßt, die ca. 21 Mill. Fr., welche aus der Herabsetzung des Zinsfußes der Sparkasseneinlagen von 4 auf 3¼ Proz. resultieren, als ein fiskalisches Erträgnis einzustellen und das bewegliche Vermögen in Wertpapieren durch eine Erhöhung der Kouponsteuer von 3 auf 4 Proz. zu belasten. Erstere Maßregel wurde indessen wieder fallen gelassen. Zur Umwandlung der frühern Verbindlichkeiten für außerordentliche Militärausgaben in 3proz. Rente wird eine Rentenemission von 695 Mill. Fr. stattfinden. Die schwebende Schuld Frankreichs belief sich Ende 1889 auf 941,3 Mill. Fr., wozu noch für 866 Mill. Fr. sechsjährige Pfandscheine, 95 Mill. Fr. Schatzscheine und die Schuld bei der Bank von F. in der Höhe von 80 Mill. Fr. kommen. Die Gesamtsumme der schwebenden Schuld beziffert sich somit auf 1982,3 Mill. Fr. Hier sei schließlich noch erwähnt, daß mit 1. Jan. 1890 der Betrieb des Monopols der Herstellung und des Verkaufs von Zündhölzern auf den Staat übergegangen ist.

[Heerwesen.] Die Budgetdebatte im Parlament hat den Nachweis geliefert, daß die Voraussetzungen des neuen Rekrutierungs- (Wehr-) Gesetzes vom 15. Juli 1889 sich insofern nicht werden erfüllen lassen, als die Aushebung nicht die erforderliche Anzahl Mannschaften liefern wird, die zur Ausfüllung der Kadres erforderlich ist. Es wird bis zum Jahre 1892 ein Fehlbetrag von 9608 Mann bleiben, weil bis dahin noch Mannschaften nach dem Rekrutierungssystem von 1872 eingestellt werden. Wahrscheinlich aber wird auch in Zukunft noch ein Fehlbetrag bleiben. Die budgetmäßige Herresstärke ^[richtig: Heeresstärke] betrug:

1890 1891

Offiziere 25896 26934

Mannschaften 502639 502548

Gendarmerie: Offiziere 733 733

Mannschaften 25062 25062

Zusammen Köpfe: 554330 573277