Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Frankreich

304

Frankreich (Heer und Flotte).

mithin 1891 mehr 18,947 Mann. Im Herbste 1889 sind 134,490 Rekruten, davon 5470 bei den Seetruppen, eingestellt worden. Im November 1891 sollen 193,473 Rekruten bei der Landarmee und 11,400 bei den Marinetruppen eingestellt werden; dazu 20,000 Freiwillige in F. und 7000 Rekruten und Freiwillige in Algerien, zusammen rund 232,000 Mann. Die Gesamtzahl der Pferde einschließlich Gendarmerie beträgt 142,870. »La France militaire« berechnete im Oktober 1890 die künftige Stärke des Heeres nach Anwendung des Gesetzes vom 15. Juli 1889 wie folgt: stehendes Heer 577,319 Mann, nämlich 426,007 durch die Ersatzbehörden ausgehobene Mannschaften, 98,583 Freiwillige und Rengagierte, 26,934 Offiziere, 25,795 Gendarmerie. Die Reserve besteht aus 7 Jahrgängen, jeder zu 178,246 Mann = 1,247,722 Mann, darunter 800,709, welche 3, und 447,013, welche ein Jahr gedient haben. Bringt man den natürlichen Abgang mit 3 Proz. für jeden Jahrgang in Abzug, so bleiben 985,702 Mann ohne Offiziere. Bei eintretender Mobilmachung würde daher das stehende Heer (ohne Offiziere und Gendarmerie) eine Stärke von 1,510,292 Mann erhalten. Die 6 Jahrgänge der Territorialarmee à 165,769 werden, abzüglich 7 Proz. natürlicher Abgang, 994,614, deren Reserve, abzüglich 9 Proz. natürlicher Abgang, in ihren 9 Jahrgängen 1,266,192 Mann, mithin zusammen 2,260,806 Mann betragen. Die gesamte Landmacht (ohne Offiziere und Gendarmerie) erreicht daher eine Stärke von 3,771,098 Mann. Die Armee zählt 2 Marschälle (Canrobert und Mac Mahon), 108 Divisionsgenerale und 199 Brigadegenerale; in der Reserve 10 Divisions- und 16 Brigadegenerale; außerdem stehen 58 pensionierte Divisions- und 88 Brigadegenerale zur Verfügung des Kriegsministers. Durch Gesetz vom 21. Juni 1890 sind die Verhältnisse der Territorialarmee (Landwehr) neu geregelt worden. Nach dem Wehrgesetz vom 15. Juli 1889 gehören derselben alle Mannschaften, welche ihrer Dienstpflicht in der aktiven Armee und deren Reserve genügt haben, auf die Dauer von 15 Jahren an, von denen 9 auf die Reserve (Landwehr 2. Aufgebots) entfallen. Letztere soll nur dann zur Einberufung gelangen, wenn die vorhandenen Streitmittel nicht ausreichen. Die der Territorialarmee Angehörenden stehen auch im Frieden unter militärischer Kontrolle und werden einmal zu einer 14tägigen Übung einberufen. Die Truppenteile der regionsweise aufgestellten Territorialarmee sollen im Kriegsfall zu Besatzungszwecken Verwendung finden, können aber auch, zu Brigaden, Divisionen und Armeekorps formiert, ins Feld rücken. Nach dem Gesetz vom 13. März 1875 besteht die Territorialarmee außer der Kavallerie, Artillerie und den Spezialwaffen aus 145 Infanterieregimentern, 1 Regiment mehr als die Armee bis 1887 hatte (die Subdivision Aix hat ihrer Größe wegen 2 Regimenter). Durch Gesetz vom 26. Juli 1887 wurden die 144 Linienregimenter à 4 Bataillone unter Aufstellung von 18 neuen Regimentern, Nr. 145-162, auf 3 Bataillone gebracht. Bei der Mobilmachung soll jedoch jedes Regiment wieder ein 4. Bataillon aufstellen. Da nun infolge Verlängerung der Wehrpflicht von 20 auf 25 Jahre durch das Wehrgesetz vom 15. Juli 1889 der Landwehr so viel Mannschaften zuflossen, daß die Regimenter gezwungen sind, 5-7 Bataillone aufzustellen, so ist nunmehr durch Gesetz vom 21. Juni 1890 bestimmt, daß jedes Territorialregiment bei der Mobilmachung 2 Bataillone an das im Subdivisionsbezirk garnisonierende aktive Infanterieregiment abzugeben hat, welche mit dem aktiven 4. Bataillon des letztern ein gemischtes Regiment bilden. Demnach wird die Infanterie im Kriege bestehen aus: 162 aktiven Regimentern Nr. 1-162 aus je 3 = 486 Bataillonen; 145 gemischten Regimentern Nr. 201-345 zu je 3 = 435 Bataillonen und 145 Territorialregimentern mit zusammen etwa 600 Bataillonen; dazu kommen die Jäger, Zuaven, afrikanischen, anamitischen und tongkinesischen Tirailleurs etc., so daß die Infanterie mindestens 1600 Bataillone zählen wird. Das Wesentliche der neuen Organisation ist, daß 290 Bataillone Landwehr in die Linie eingestellt und mit dieser einheitlich verschmolzen werden. Zur Territorialarmee gehören ferner je 72 Eskadrons Dragoner und leichte Kavallerie sowie 6 Eskadrons Chasseurs d'Afrique, 18 Artillerieregimenter, die Batterien in Algerien und die Bataillone von Lille und Valenciennes, 18 Geniebataillone und 18 Traineskadrons. Nach dem Erlaß vom 15. März 1890 werden bei eintretender Mobilmachung dem Kriegsminister unterstellt 32 Bataillone Zollbeamte in F. sowie 3 Kompanien und 3 Pelotons Kavallerie in Algerien, ferner 46 Kompanien und 19 Sektionen Forstbeamte, außerdem 4 Eskadrons in Algerien. An Festungsformationen treten hinzu 6 Bataillone, 22 Kompanien, 10 Sektionen Zollbeamte, 2 Kompanien, 18 Sektionen, 15 Detachements Forstbeamte, zusammen etwa 30,000 Mann. Nach dem Dekret vom 1. März 1890 besteht die Marineinfanterie aus 177 aktiven Kompanien, welche in 12 Regimenter, 4 selbständige Bataillone und 5 Detachements formiert sind; 116 Kompanien stehen im Innern, 61 in den Kolonien, 2 Bataillone in Paris, die Regimenter Nr. 1-8 von 12-18 Kompanien in F., Nr. 9 in Tongking, 10 in Anam, 11 in Kotschinchina, 12 in Neukaledonien, je 1 Bataillon in Senegal, auf Martinique, Réunion, Diego-Suarez, Detachements in Guayana, Obok, Guadeloupe, Taïti und Tananarive. Zu den Marinetruppen gehören ferner 12 Kompanien Tirailleurs vom Senegal, 12 Kompanien analytische, 48 Kompanien tongkinesische Tirailleurs, 3 Kampanien in den Kolonien. Das Marineartillerieregiment besteht aus 35 Batterien und 2 Detachements, deren Formierung in 2 Regimenter beabsichtigt wird. 22 Batterien stehen in F., die übrigen in Tongking, Anam und den Kolonien. Die Stärke aller Marinetruppen beträgt rund 36,000 Mann. Die Bildung eines neuen Armeekorps Nr. 20 aus Kolonialtruppen, welches dem Kriegsministerium unterstellt werden soll, steht in Aussicht. Zur Verstärkung der Marine werden große Anstrengungen gemacht. Für 1891 sind 60 Mill. Fr. Baukosten bewilligt worden. 10 Panzerschiffe werden im Bau sein, von diesen 2, Neptun seit 1882 in Brest, Magenta seit 1883 in Toulon im Bau, fertig, an 2, Brennus und Tréhouart, wird weiter gebaut, und 6 werden neu auf Stapel gelegt, von diesen werden 3 Küstenverteidiger von je 6589 Ton. Deplacement auf Privatwerften (1 in La Seyne, 2 in St.-Nazaire), 3 Hochseeschlachtschiffe von mehr als 10,000 T. auf Staatswerften gebaut. Es werden ferner 5 Panzerkreuzer im Bau sein, von diesen wird der Dupuis de Lôme, welcher 27. Okt. 1890 vom Stapel lief, und der 6300 T. mit Maschinen von 14,000 Pferdekräften hat, welche drei Schrauben, zwei zu beiden Seiten, eine kleinere vor dem Steuer, treiben, 20 Knoten Geschwindigkeit, 1892 seine Probefahrt machen. Die Kreuzer Forbin und Surcouf, welche im Sommer 1890 ihre Probefahrten machten, erreichten 20,5 Knoten Geschwindigkeit. 2 Kreuzer erster und 1 Kreuzer zweiter Klasse sind im Bau, 3 Kreuzer zweiter Klasse (Typ Suchet) von 3030 T.