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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Höhere Lehranstalten

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Höhere Lehranstalten (Berliner Schulkonferenz 4.-17. Dez. 1890).

storialrat in Hannover; 41) Dr. Uhlig, Gymnasialdirektor, Professor in Heidelberg; 42) Dr. Volkmann, Rektor der Landesschule in Pforta; 43) Dr. Virchow, Professor, Geh. Medizinalrat in Berlin; 44) Dr. Zeller, Professor, Geh. Regierungsrat in Berlin. Unter den Berufenen war der Geheimrat Koch, weil zu sehr mit seiner inzwischen ans Licht getretenen weltberühmten Erfindung beschäftigt, nicht erschienen. Unter den Erschienenen galten, der allgemeinen Annahme nach, der Geheimrat Hinzpeter als früherer Lehrer und Erzieher und der Dr. Güßfeldt als bevorzugter Reisebegleiter für die nächsten eingeweihten Vertreter des Kaisers; wie der Erfolg gelehrt hat, doch nur teilweise mit Recht. Dieser Versammlung waren nun folgende Fragen seitens des Ministers v. Goßler vorgelegt:

1) Sind die heute bestehenden Arten der höhern Schulen in ihrer gegenwärtigen Sonderung beizubehalten, oder empfiehlt sich eine Verschmelzung von a) Gymnasien oder Realgymnasien, b) Realgymnasien und Oberrealschulen?

2) Läßt sich für die bestehenden drei Schularten (gymnasiale, realgymnasiale, lateinlose) oder für zwei derselben ein gemeinsamer Unterbau herstellen? Empfiehlt es sich für den letztern Fall: a) die zur Zeit schon für die untern Klassen der Gymnasien und Realgymnasien bestehende Gemeinsamkeit bis zur Untersekunda inkl. auszudehnen, während von Obersekunda aufwärts der Lehrplan der Oberrealschulen eintritt? (Verbindung des Realgymnasiums mit dem Gymnasium); b) oder das Latein an den Realgymnasien bis zur Untertertia hinaufzuschieben und die drei lateinlosen untern Klassen zu einer höhern Bürgerschule aufwärts zu ergänzen? (Verbindung des Realgymnasiums mit der höhern Bürgerschule.)

3) Empfiehlt es sich, im Lehrplan der Gymnasien die den alten Sprachen gewidmete Stundenzahl einzuschränken und es so zu ermöglichen, daß die Unterrichtsstunden in den untern Klassen herabgesetzt, das Englische fakultativ eingeführt und das Zeichnen über Quarta hinaus obligatorisch gemacht wird? Ist mit jener Einschränkung zugleich der lateinische Aufsatz als Zielleistung und die griechische schriftliche Versetzungsarbeit für Prima in Wegfall zu bringen?

4) Empfiehlt es sich, im Lehrplan der Realgymnasien die 1882 angeordnete Verstärkung des Latein beizubehalten, oder ist eine Verminderung desselben und eine Herabsetzung der Gesamtstundenzahl, insbesondere in den untern Klassen, herbeizuführen?

5) Empfiehlt es sich a) an Orten, wo sich nur gymnasiale oder realgymnasiale Anstalten befinden, in den drei untern Klassen nach örtlichem Bedarf neben und statt des Latein einen verstärkten deutschen und modern fremdsprachlichen Unterricht einzuführen? b) an Orten, wo nur lateinlose höhere Schulen sind, in den drei untern Klassen nach örtlichem Bedarf lateinischen Unterricht anzugliedern? c) alle siebenstufigen Anstalten (Progymnasien, Realprogymnasien, Realschulen) auf sechsstufige zurückzuführen? d) den Lehrplan der Realschulen und höhern Bürgerschulen gleich zu gestalten, so daß unbeschadet der anders gearteten methodischen Behandlung des Lehrstoffs und Abschlusses des Bildungsganges die Fortsetzung desselben auf der Oberrealschule erleichtert wird?

6) Empfiehlt es sich, an den auf einen neunjährigen Lehrgang angelegten Anstalten mit Rücksicht auf die Schüler, welche vor Vollendung desselben in das Leben treten, einen frühern relativen Abschluß nach dem 6. Jahreskurse eintreten zu lassen?

7) Sind zur Förderung eines erfolgreichen Unterrichts anderweitige oder neue Normen über die Maximalfrequenz der Klassen, über die zulässige Schüler- und Klassenzahl der Gesamtanstalt, über die durchgängige Trennung der Tertien und Sekunden in je zwei Klassen nach Jahreskursen sowie über das Maß der Pflichtstunden der Lehrer wünschenswert?

8) Inwieweit ist es, auch bei Verminderung der Gesamtzahl der Schulstunden, möglich, durch intensiven methodischen Unterricht die Hauptarbeit in die Schule zu verlegen, namentlich in den untern Klassen?

9) Was hat zur weitern Hebung des gegenwärtig meist in zwei Wochenstunden und vielfach an große Abteilungen erteilten Turnunterrichts zu geschehen, und welche sonstigen Einrichtungen zur körperlichen Ausbildung der Jugend sind zu pflegen?

10) Kann die Reifeprüfung entbehrt werden? Verneinenden Falls, sind Vereinfachungen einzuführen und welche?

11) Welche Änderungen sind bei der wissenschaftlichen Ausbildung der künftigen Lehrer an höhern Schulen erforderlich?

12) Durch welche Mittel vermögen die höhern Lehranstalten in möglichster Übereinstimmung mit der Familie auf die sittliche Bildung ihrer Schüler einzuwirken?

13) Welche Änderungen empfehlen sich im Berechtigungswesen a) bei den auf einen neunjährigen Lehrgang angelegten Anstalten? b) bei den höhern Bürgerschulen (zu erwägen nach den Berufsarten)?

14) Wenn in Zukunft an den höhern Bürgerschulen vermöge des frühern Abschlusses ihres Lehrganges die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst früher als an andern höhern Schulen erworben werden kann, auch im sonstigen Berechtigungswesen Änderungen zu gunsten der höhern Bürgerschule eintreten, so wird das Bedürfnis derselben wachsen. Welche Maßregeln werden zur Befriedigung desselben zu ergreifen sein? (Verbindung höherer Bürgerschulen mit bestehenden Anstalten, Umwandlung eines Teiles der letztern, staatliche oder staatlich unterstützte Neueinrichtung höherer Bürgerschulen.)

Nachträglich wurde noch eine 15. Frage gestellt, betreffend die Kontrolle des Unterrichts und der Erziehung an den höhern Schulen und die erforderlichen Aufsichtsorgane (s. unten, S. 428).

Die gemeinsame Arbeit begann am 4. Dez. mit einer feierlichen Sitzung, in der auch der Kaiser erschien und in einer nachdrucksvollen Rede seine persönliche Stellung zur Sache darlegte. Bei aller warm ausgesprochenen Anerkennung des Kultusministers verbarg der jugendliche Herrscher unter Bezugnahme auf die eigne Erfahrung während des Besuchs des Gymnasiums zu Kassel nicht seine Bedenken gegen den bestehenden Zustand des höhern Schulwesens. Daß unter den bestehenden Schularten die Misch- und Mittelform des Realgymnasiums sich seines Beifalls nicht erfreute, war aus dem Gehörten leicht zu entnehmen. Ebenso, daß nach des Monarchen Ansicht überhaupt die höhern Schulen nicht das Nötige für die Pflege deutschnationalen Sinnes und jugendlicher, auch körperlicher Frische leisteten, vielmehr die Jugend mit Lernstoff überbürdeten, der überdies am Gymnasium zu einseitig aus der räumlichen und zeitlichen Ferne des Altertums hergenommen würde.

Unter dem lebhaften Eindruck dieser Ansprache begab die Versammlung sich an die Arbeit, die vom 4.-17. Dez. dauerte, und deren Schlußergebnis die amtliche Redaktion der Verhandlungen (erschienen Ende Februar 1891) in folgenden Sätzen zusammenfaßt: