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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Höhere Lehranstalten

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Höhere Lehranstalten (Beschlüsse der Berliner Schulkonferenz 1890).

Zu den Fragen 1-4 (Schulorganisation).

I. 1) Es sind grundsätzlich in Zukunft nur zwei Arten von höhern Schulen beizubehalten, nämlich Gymnasien mit den beiden alten Sprachen und lateinlose Schulen (Oberrealschule und höhere Bürgerschule). 2) Es ist indes zu wünschen, daß für Städte, deren Realgymnasien in Wegfall kommen, je nach ort lichen Verhältnissen schonende Übergangsformen gefunden und gestattet werden.

II. 1) Ein gemeinsamer Unterbau für Gymnasien und lateinlose Schulen ist nicht zu empfehlen. 2) In des ist es nach den Zeitverhältnissen und örtlichen Bedürfnissen als zulässig zu erachten, a) die zur Zeit schon für die drei untern Klassen des Gymnasiums und Realgymnasiums bestehende Gemeinsamkeit bis zur Untersekunda einschließlich auszudehnen, während von Obersekunda aufwärts der Lehrplan der Oberrealschule eintritt; b) oder das Latein an dem Realgymnasium bis zur Untertertia hinauszuschieben und die drei lateinlosen untern Klassen zu einer höhern Bürgerschule aufwärts zu ergänzen.

III. 1) Es ist wünschenswert, die Gesamtzahl der Unterrichtsstunden in den Gymnasien zu vermindern. 2) Eine diesem Zwecke entsprechende Herabsetzung der Unterrichtsstunden in den alten Sprachen ist möglich, wenn als das Hauptziel die Einführung in die klassischen Schriftsteller allgemein erstrebt wird und die grammatischen Übungen wesentlich als Mittel dazu dienen. Die Verminderung der Gesamtstundenzahl soll zum Teil auf die alten Sprachen, zum Teil auf andre Fächer entfallen. 3) Der lateinische Aufsatz kommt als Zielleistung in Wegfall. 4) Die griechische schriftliche Versetzungsarbeit für Prima kommt in Wegfall. 5) Die Einführung des Englischen in den Gymnasien ist zu empfehlen; fakultativ oder obligatorisch, je nach den örtlichen Verhältnissen. 6) Es empfiehlt sich, das Zeichnen in den Gymnasien über Quarta hinaus (bis Untersekunda einschließlich) obligatorisch zu machen. 7) Es empfiehlt sich, das Zeichnen in Sexta wegfallen zu lassen. 8) Auf den Unterricht im Deutschen ist unter allen Umständen der größte Nachdruck zu legen, die Stundenzahl, soweit thunlich, zu vermehren, vor allem aber die Vervollkommnung des deutschen Ausdrucks in allen Lehrstunden und insbesondere bei den Übersetzungen aus den fremden Sprachen zu erstreben. 9) Eine eingehendere Behandlung der neuern vaterländischen Geschichte ist bei richtiger Begrenzung des sonstigen Geschichtsstoffs ohne Vermehrung der bisher dem Geschichtsunterricht zugewiesenen Stundenzahl zu erreichen.

Resolution: Die Konferenz spricht der hohen königlichen Schulverwaltung für die zu Eingang ihrer Beratungen abgegebene Erklärung, in den Stunden plänen und dem Unterrichtsbetrieb der einzelnen Schulen je nach den besondern Bedürfnissen derselben eine größere Freiheit und Mannigfaltigkeit walten lassen zu wollen, ihren ehrerbietigsten und wärmsten Dank aus in der Überzeugung, daß gerade dadurch das höhere Schulwesen in besonderm Maße gefördert werden würde.

Zu Frage 5.

Es empfiehlt sich: a) an Orten, wo sich nur gymnasiale oder realgymnasiale Anstalten befinden, in den drei untern Klassen nach örtlichem Bedarf statt des Lateinischen in Nebenkursen einen verstärkten deutschen und modern fremdsprachlichen Unterricht einzuführen; b) an Orten, wo nur lateinlose höhere Schulen sind, an deren drei untere Klassen nach örtlichem Bedarf lateinischen Unterricht anzusiedeln; c) alle siebenstufigen Anstalten (Progymnasien, Realprogymnasien, Realschulen) auf sechsstufige zurückzuführen und an den Schluß des sechsten Jahreskursus dieser Schulen Entlassungsprüfungen zu legen; d) den Lehrplan der Realschulen und höhern Bürgerschulen gleich zu gestalten und beide so einzurichten, daß unbeschadet der anders gearteten methodischen Behandlung des Lehrstoffs und des Abschlusses des Bildungsgangs die Fortsetzung desselben auf der Oberrealschule erleichtert wird.

Zu Frage 6.

Es empfiehlt sich, an den auf einen neunjährigen Bildungsgang angelegten Anstalten mit Rücksicht auf die Schüler, welche vor Vollendung desselben ins Leben treten, einen frühern relativen Abschluß nach dem sechsten Jahreskursus eintreten zu lassen.

Zu Frage 7.

1) Die Maximalfrequenz ist auch für die untern Klassen auf 40 Schüler herabzusetzen. 2) Eine höhere Schule sollte nie über 400 Schüler zählen. 3) Parallelcöten sind in den obern Klassen möglichst zu vermeiden. 4) Die Trennung der Tertien und Sekunden nach Jahreskursen ist der Regel nach wünschenswert. 5) Die Zahl der Pflichtstunden für die wissenschaftlichen Lehrer darf über 22 in der Woche nicht hinausgehen.

Zu Frage 8 und 9.

1) Die von der Konferenz vorgeschlagene Verminderung der wöchentlichen Lehrstunden darf nicht eine Vermehrung der häuslichen Arbeiten zur Folge haben. 2) Die hierdurch bedingte Verlegung der Hauptarbeit in die Schule erfordert eine Verbesserung der Lehrmethode. 3) Zur Erfüllung der an Lehrer u. Schüler zu stellenden Forderungen bezeichnen wir als unerläßliche, wenn auch in ihrer Verwirklichung nach den örtlichen Verhältnissen zu bemessende Vorbedingungen (außer der wünschenswerten Verminderung der Frequenz von Klassen und Anstalten): a) pädagogische Vorbildung der Lehrer; b) bessere Stellung des Lehrerstandes in seinen gesamten äußern Verhältnissen; c) Beschränkung des Fachlehrertums; größere Verantwortlichkeit des Klassenlehrers für körperliches und geistiges Gedeihen seiner Zöglinge; d) Pflege der Spiele und körperlichen Übungen, welch letztere als tägliche Aufgabe zu bezeichnen sind, insbesondere also Verstärkung und Hebung des Turnunterrichts, Erteilung desselben womöglich durch Lehrer der Anstalt; e) Begünstigung der Pflege des Körpers und der Erfüllung der Forderungen der Schulhygiene sowie Kontrolle der letztern durch einen Schularzt, Unterweisung der Lehrer und Schüler in den Grundsätzen der Hygiene sowie in der ersten Hilfsleistung bei Unglücksfällen; 4) der Unterricht im Freien ist für die Naturkunde sowie für die geographische und geschichtliche Heimatkunde auf alle Weise zu fördern.

Zu Frage 10 (Reifeprüfung).

1) Die Reifeprüfung auf den höhern Schulen ist beizubehalten. 2) Dieselbe ist als eine unter staatlicher Oberaufsicht abzulegende Versetzungsprüfung aus der Oberprima aufzufassen; sie hat sich an die Arbeit dieser Klasse eng anzuschließen und auf das Pensum derselben zu beschränken. 3) An der schriftlichen Prüfung nehmen alle dem Klassenalter nach berechtigten Oberprimaner teil, sofern sie nicht durch einstimmigen Beschluß des Lehrerkollegiums von vornherein als unreif zurückgewiesen sind. 4) Die Vereinfachung der Reifeprüfung auf den Gymnasien ist zu erreichen: a) in der schriftlichen Prüfung durch Einführung einer Übersetzung aus dem Lateinischen, an Stelle des lateinischen Aufsatzes; b) durch den Wegfall der Berücksichtigung des griechischen und französischen Versetzungsskriptums nach Prima; c) durch Besei-^[folgende Seite]