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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Kraszewski; Krauß; Kray; Krechowiecki; Kreditbestätigung; Kreditreform

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Kraszewski - Kreditreform.

Rolle als beispielsweise in österreichischen und italienischen Heilanstalten gespielt hat, dafür waren aber außer den Pocken auch die Malarialeiden im Deutschen Reiche weit seltener als in Italien und Österreich. Weiteres vgl. unter anderm in »Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesundheitsamt«, Bd. 6: Beiträge zu einer internationalen Statistik der Todesursachen.

Kraszewski, Joseph Ignaz, poln. Dichter. Seine Biographie schrieb noch Chmielowski (Krak. 1888).

Krauß, 1) Ferdinand von, Zoolog, geb. 9. Juli 1812 zu Stuttgart, studierte Naturwissenschaft in Tübingen und Heidelberg, promovierte 1836, ging 1838 mit Baron v. Ludwig nach Südafrika, sammelte und arbeitete naturwissenschaftlich im Kapland bis 1840. In diesem Jahr wurde er am Naturalienkabinett in Stuttgart angestellt, an welcher Anstalt er bis zu seinem Tode, 15. Sept. 1890, seit 1856 als deren Vorstand und erster Konservator, wirkte und die er zu einer der ersten naturwissenschaften Sammlungen erhob. K. war auch Gründer und langjähriger Vorstand des Vereins für vaterländische Naturkunde in Württemberg. Er schrieb: »Die Korallineen und Zoophyten der Südsee« (Stuttg. 1837); »Die südafrikanischen Krustaceen« (das. 1843); »Die südafrikanischen Mollusken« (das. 1848); »Petrefakten aus der untern Kreide des Kaplandes« (Bonn 1850); »Das Tierreich in Bildern«, Band 1: Säugetiere (Stuttg. 1848-51).

2) Friedrich S., Ethnograph, geb. 7. Okt. 1859 zu Požega in Slawonien, studierte in Wien Philologie, diente 1885-89 als Dolmetsch für die slawischen Sprachen im österreichischen Ministerium des Äußern und bekleidet gegenwärtig das Amt eines beeideten Gerichtsdolmetsches für die südslawischen Sprachen in Wien. Er bereiste im Auftrag des Kronprinzen Rudolf von Österreich die Balkanländer behufs ethnographischer Erhebungen und hat sich besonders um die Volkskunde der Südslawen verdient gemacht. Von seinen zahlreichen Schriften sind anzuführen: »De praepositionum usu apud sex script. hist. Augustae« (Wien 1882); »Sagen und Märchen der Südslawen« (Leipz. 1883-84, 2 Bde.); »Ethnographische Fragebogen«, 1. Teil: Südslawen (Wien 1884); »Sitte und Brauch der Südslawen« (das. 1885); »Smail agić Meho«, Volksepos der südslawischen Mohammedaner (Ragusa 1886; deutsch von Gröber, Wien 1890); »Sreca. Glück und Schicksal im Volksglauben der Südslawen« (das. 1886); »Die vereinigten Königreiche Kroatien und Slawonien« (das. 1889); »Orlović, der Burggraf von Raab« (Freiburg 1889); »Volksglaube und religiöser Brauch der Südslawen« (Münst. 1890). Unter dem Titel: »Am Urquell« gibt er seit 1889 in Hamburg eine Monatsschrift für Volkskunde (als Fortsetzung der seit 1881 erschienenen Zeitschrift »Am Urdhs-Brunnen«) heraus.

Kray, Paul K., Freiherr von Krajowa, österreich. Feldzeugmeister. Ihm zu Ehren erhielt 1888 das österr. Infanteriereg. Nr. 67 seinen Namen.

Krechowiecki, Adam, Ritter von, poln. Romanschriftsteller, geb. 6. Jan. 1850 auf dem väterlichen Gut Belezynce in Wolhynien, studierte an dem adligen Lyceum in Zytomir, dann an der Lemberger Universität die Rechte, trat 1872 in den Staatsdienst und ist gegenwärtig der Lemberger Statthalterei als Bezirkshauptmann zugeteilt und Leiter des Amtsblattes »Gazeta Lwowska«. Er führte sich in die Litteratur mit einer Reihe geistvoller Novellen ein, welche unter dem Gesamttitel »Zmarnowani« (»Verdorbene«, Lemb. 1887) erschienen, veröffentlichte sodann die trefflichen historischen Romane »Starosta Zygwulski« (das. 1888) und »Veto« (das. 1890, 4 Bde.).

Kreditbestätigung, Bestätigung, welche ein Bankier einem an einem überseeischen Platze wohnenden und von einem heimischen Kaufmann zu Warenverkäufen beauftragten Kommissionär dahin erteilt, daß er die von dem letztern auf ihn auszustellende Tratte acceptieren werde, wenn die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt seien.

Kreditreform. Der Verband der Vereine »Kreditreform« ist eine von Kaufleuten, Fabrikanten und Gewerbtreibenden geschlossene Vereinigung, welche den Zweck verfolgt, ihre Mitglieder vor geschäftlichen Verlusten zu schützen durch schriftliche und mündliche Auskunftserteilung, sowie provisionsfreie Einziehung alter, zweifelhafter Ausstände im Wege des Mahnverfahrens.

Der Verband besteht zur Zeit aus 241 Vereinen und 101 Filialen, welche sich über das Deutsche Reich, Belgien, Österreich-Ungarn und die Schweiz ausdehnen. An jedem Vereinsplatz besteht ein Büreau, das von einem Geschäftsführer geleitet wird. Der Geschäftsführer wird bei Konstituierung eines Vereins von der Generalversammlung gewählt; bei eintretendem Personenwechsel wird derselbe vom Vorstand des Vereins angestellt. Er erhält nach § 7 des Statuts als Honorar die Gesamt-Vereinseinnahmen, welche er für sich als seine eigne Forderung Kraft eignen Rechts einzukassieren hat. Hieraus hat er alle dem Verein erwachsenden Ausgaben zu bestreiten und das Büreau zu stellen. Jeder Verein hat einen durch die Generalversammlung gewählten Vorstand, welcher aus mindestens vier Mitgliedern bestehen soll. Der Vorstand wählt sich seinerseits seinen Vorsitzenden. Zu den Amtsobliegenheiten des Vorstandes gehört es, den Geschäftsführer mittels schriftlichen Vertrags zu verpflichten und ihn unter ständiger Kontrolle zu halten. Außer den Vereinsplätzen gibt es noch Filialen, d. h. Plätze, an welchen die einzelnen Vereine innerhalb ihres Bezirks Geschäftsstellen für schriftliche und mündliche Auskunftserteilung errichtet haben. Die Leitung des Verbandes liegt in den Händen eines vom Verbandstag (zugleich höchste Instanz in Streitfällen innerhalb des Verbandes) gewählten Verbandsvorstandes. Sitz des Verbandes ist Leipzig.

Auskunftserteilung. Die Einholung schriftlicher Auskünfte auf Vereinsplätze erfolgt durch die Mitglieder direkt (Prinzip der Dezentralisation) durch Anfragezettel, welche von den Vereinen zu 80 Pf. pro Stück für Deutschland (für Auskünfte aus dem Ausland besteht ein besonderer Tarif) erhältlich sind. Diese Einrichtung ermöglicht unstreitig eine beschleunigte Auskunftsbeschaffung. Anfragen auf Nichtvereinsplätze sind stets dem eignen Vereinsbüreau zu überweisen, welches dieselben zur Erledigung bringt unter Benutzung eines vom Verbandsbüreau für die Vereinszwecke zusammengestellten Korrespondentenverzeichnisses, das zur Zeit für Deutschland ca. 7500, für das Ausland ca. 400 Korrespondenten aufweist. Nach Abschnitt 9 der Geschäftsordnung zum Verbandsstatut ist jeder Verein verpflichtet, thunlichst an allen Orten seines Bezirks geeignete Korrespondenten behufs schriftlicher Auskunftserteilung aufzustellen und dieselben dem Verbandsbürau mitzuteilen. Die Anstellung aller Korrespondenten (im In- und Ausland) erfolgt mittels schriftlichen Vertrags. Jeder Verein besitzt für die Auskunftserteilung ein Archiv, durch das er in der Lage ist, die neuen. Feststellungen mit den bisherigen Erfahrungen zu vergleichen, bez. durch dieselben zu ergänzen. Das Auskunftsmaterial der Vereine K. erfährt durch den