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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Apraxin; Arago; Aräometer; Arbeiterschutzgesetzgebung

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Apraxin - Arbeiterschutzgesetzgebung

ihm geführte Partei der gemäßigten Opposition in eine ungarische Nationalpartei, welche die rücksichtslose und vollständige Magyarisierung Ungarns zu ihrem Programm machte.

Apraxin, 2) Stephan Feodorowitsch, Graf von, russ. Feldmarschall (gest. 1758). Ihm zu Ehren erhielt 1891 das 63. russische Uglickijsche Infanterieregiment seinen Namen.

Arago, 4) Alfred, Maler, starb im Februar 1892.

Aräometer. Die zur Bestimmung des spezifischen Gewichts des Seewassers dienenden A. müssen wegen der geringen Schwankungen desselben Ablesungen der vierten Dezimale 0,0001 gestatten. Wenngleich die Dichtigkeit des Seewassers in den verschiedenen Gewässern von 1,00-1,04 variiert, so schwankt dieselbe auf offenem Ozean doch nur um sehr geringe, 0,001 kaum erreichende Beträge. In anbetracht dieser Verhältnisse läßt sich auch nicht ein Instrument für alle Messungen benutzen, weil dasselbe, um die genaue Ablesung zu ermöglichen, eine zu große, für die praktische Handhabung unbequeme Länge haben müßte; vielmehr ist eine Reihe sich ergänzender Instrumente im Gebrauch, von denen jedes ein bestimmtes Gebiet innerhalb der angegebenen Dichtigkeitsgrenzen umfaßt. Auf den deutschen Schiffen sind drei verschiedene Sätze von Instrumenten, sämtlich Glasaräometer, in Gebrauch; sie werden von Küchler in Ilmenau hergestellt und von dem Mechaniker Steger in Kiel nach Vergleichung mit dem Normalaräometer des physikalischen Instituts in den Handel gebracht. Für die laufenden Beobachtungen dient ein 21 cm langes A., welches innerhalb der Grenze 1,0220- 1,0290 von 2 zu 2 Zehntausendstel eingeteilt ist, so daß es die vierte Dezimale zu schätzen gestattet. Diesem Instrument wird noch ein zweites mit einer in Tausendstel graduierten und über das ganze Intervall von 1,000-1,040 reichenden Teilung beigegeben, um die außerhalb der angegebenen Skala fallenden spezifischen Gewichte wenigstens auf die dritte Dezimale genau messen zu können. Der zweite Satz (Stations-Aräometerbesteck) enthält fünf Instrumente, von denen jedes immerhalb der Grenzen 1,000-1,030 6 Tausendteile umfaßt und von 2 zu 2 Zehntausendteilen graduiert ist; jedes Instrument ist 33 cm lang und gestattet schätzungsweise die Ablesung der vierten Dezimale sehr gut. Der dritte für wissenschaftliche Zwecke bestimmte Satz (Normal-Aräometerbesteck) umfaßt zehn Instrumente, von denen jedes 27 cm lang innerhalb der Grenzen 1,000 bis 1,030 über 3 Tausendteile reicht und in Zehntausendstel geteilt ist, so daß die vierte Dezimale unmittelbar, die fünfte durch Schätzung abgelesen werden kann. Ein kleines, über das ganze Intervall von 1,00 - 1,04 reichendes A., wie es zum ersten Satz gehört, wird auch diesem Besteck als Sucher beigegeben. Alle Instrumente sind auf die Temperatur von 17,5° bezogen, d. h. die Ablesung gibt das spezifische Gewicht bei der Temperatur des Seewassers von 17,5°; ein in halbe Grade Celsius geteiltes Thermometer wird jedem Satz zum Ablesen der Wassertemperatur beigegeben.

Arbeiterschutzgesetzgebung (seit 1885). Im Artikel Fabrikgesetzgebung (Bd. 5, S. 997 ff) ist die Geschichte und der Stand der A. in einzelnen Staaten, insbesondere in England, der Schweiz, Deutschland, Österreich und Frankreich bis zum Jahr 1885 dargestellt worden. Damals gewährten England, die Schweiz und Österreich der Arbeiterklasse den weitestgehenden Schutz, und in diesen Staaten sind auch, mit Ausnahme eines englischen Gesetzes vom 16. Sept. 1887 zur Verbesserung der bisherigen das Truckverbot betreffenden Bestimmungen, seitdem keine neuen Schutzbestimmungen erlassen worden. Dagegen sind in einer Reihe andrer Staaten, namentlich in Deutschland, Italien, Belgien, Holland, Dänemark, Schweden, Finnland und Rußland, in denen die A. teils ganz fehlte, teils völlig ungenügend war, neue Arbeiterschutzgesetze ergangen, die im folgenden besprochen werden sollen. Das bei weitem bedeutsamste dieser Gesetze ist das neue deutsche Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1891.

Deutsches Reich.

Im Deutschen Reich sind in der Geschichte der sozial-politischen Gesetzgebung und insbesondere auch der A. drei Stadien zu unterscheiden. Das erste umfaßt die Zeit von 1870 bis 1876, das zweite die Zeit von 1877 bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890), das dritte die Zeit seitdem. In dem ersten Stadium, in welchem Minister Delbrück der eigentliche Leiter der Wirtschafts- und Sozialpolitik war, war die Sozialpolitik eine wenig arbeiterfreundliche. Im Reichstag und bei den Bundesregierungen herrschten damals, wie 1869, als die Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes beschlossen wurde, manchesterliche Anschauungen vor. Die Manchesterdoktrin, seit dem Anfang der 60er Jahre in Deutschland durch die die öffentliche Meinung, die Presse und die gesetzgebenden Körperschaften in den wirtschafts- und sozialpolitischen Fragen beherrschende Deutsche "Freihandelspartei" (s. Arbeiterfrage, Bd. 1, S. 751) vertreten, verteidigt im Wirtschaftsleben überhaupt die volle individuelle Freiheit und die Politik des laisser faire und laisser aller, die Nichteinmischung der Staatsgewalt in die individuelle Erwerbsthätigkeit und in die Gründung und den Betrieb der wirtschaftlichen Unternehmungen, sie ist aus dem Gebiete der Sozialpolitik Gegnerin jeder A., selbst der Bestimmungen zum Schutz der Kinder, der jugendlichen und weiblichen Arbeiter, sie ist Gegnerin jeder öffentlich-rechtlichen Arbeiterversicherung, d. h. jeder Regelung der Arbeiterversicherung, die einen Versicherungszwang ausspricht und durch den Staat Versicherungsanstalten für Arbeiter organisiert. Delbrück vertrat im wesentlichen den Standpunkt dieser Richtung nicht nur in der Handels- und Zollpolitik, sondern auch in der Gewerbe- und Sozialpolitik. Fürst Bismarck hat zwar persönlich nie die Anschauungen der individualistisch-freihändlerischen Richtung geteilt, aber in jener Zeit überließ er die Leitung der Wirtschafts- und Sozialpolitik, seinem Mitarbeiter Delbrück, er selber war durch die auswärtige Politik und durch andre Organisationsfragen, zuerst des Norddeutschen Bundes, dann des Deutschen Reiches, so sehr in Anspruch genommen, daß er, wie er selbst gesagt hat, sich nicht auch noch um die Wirtschaftspolitik kümmern konnte, und er sah sich um so weniger veranlaßt, der Politik Delbrücks entgegenzutreten, als die große Majorität des Reichstags mit dieser einverstanden war. Die Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes vom 21. Juni 1869, die nach der Gründung des Deutschen Reiches die Reichsgewerbeordnung wurde und die Arbeitsverhältnisse regelte, enthielt nur ganz wenige und sehr dürftige Arbeiterschutzbestimmungen. Sie verbot die "regelmäßige" Beschäftigung von Kindern unter 12 Jahren in Fabriken, Bergwerken, Aufbereitungsanstalten und unterirdisch betriebenen Brüchen oder Gruben, normierte in diesen Unternehmungen die Maximalarbeitszeit für Kinder von