Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Vogel von Falckenstein; Vogt; Voigt; Vokalklänge; Völkerrecht; Volksküchen

955

Vogel von Falckenstein - Volksküchen

Vogel von Falckenstein, Max, preuß.General (Bd. 18), wurde im Oktober 1891 zum Kommandeur der 5. Infanteriedivision in Frankfurt a. O. ernannt.

Vogt, Theodor, Philosoph und Pädagog, geb. 25. Dez. 1835 zu Schirgiswalde in Sachsen, besuchte das Gymnasium zu Dresden und Prag und studierte in Wien Philologie und Philosophie. In philosophischer Hinsicht, namentlich in den philosophischen Grundlagen der Pädagogik, schloß V. sich der Herbartschen Schule im Sinne Zillers an. 1865 wurde er Dozent für Philosophie und Pädagogik, 1871 Professor an der Universität zu Wien. Er ist Verfasser zahlreicher philosophisch-pädagogischer Aufsätze, Anzeigen etc. in der »Zeitschrift für die österreichischen Gymnasien«, der »Zeitschrift für exakte Philosophie«, der »Allgemeinen Schulzeitung« und dem seit 1882 von ihm geleiteten »Jahrbuch des Vereins für wissenschaftliche Pädagogik«, dessen Vorsitz er gleichzeitig übernahm. Außer einigen Flugschriften gab er Kants Schrift »Über Pädagogik« (2 Aufl., Langensalza 1882) und Fichtes »Reden an die deutsche Nation« (das. 1881) mit Biographien heraus und schrieb die Biographie Rousseaus zu Sallwürks Übersetzung des »Emile« (3. Aufl., das. 1882).

Voigt, 4) Georg, Historiker, starb 18. Aug. 1891 in Leipzig.

Vokalklänge. Nach der bis jetzt fast allgemein angenommenen, hauptsächlich durch Helmholtz ausgebildeten Lehre sind die Vokale Klänge, die sich voneinander durch das Intensitätsverhältnis ihrer Teiltöne (Partialtöne) unterscheiden. Je nachdem in der aus dem Kehlkopf hervortretenden Klangmasse der eine oder der andre Teilton durch die resonatorische Wirkung des Ansatzrohres, d. h. der Mundrachenhöhle, verstärkt wird, entsteht danach der Vokal a, u oder e etc. Streitig war, ob den einzelnen Vokalen bestimmte Mundhöhlentöne von absoluter Höhe entsprechen, oder ob dieselben ihre Höhe mit der des Stimmklanges ändern. Durch Untersuchungen von Hermann ist jetzt festgestellt, daß jedenfalls Mundtöne von bestimmter und nicht veränderlicher Höhe für den Vokalcharakter bestimmend sein müssen. Hermann gelang es nämlich, eine ausgezeichnete graphische Darstellung der V. mit Hilfe seines phonophotographischen Verfahrens zu gewinnen. Dasselbe beruht darauf, daß eine Membran aus Glimmer oder Metall mit dem zu untersuchenden Vokal angesungen, ihre Schwingungen durch einen von ihr reflektierten Lichtstrahl auf eine geschwind vorübergeführte, mit lichtempfindlichem Papier überzogene Fläche wirft. Der Lichtstrahl zeichnet dann die ihm übertragenen Schwingungen sehr treu in Form einer Kurve, eines Phonogramms, auf. In den auf diese Weise gewonnenen Kurvenzeichnungen lassen sich die für die einzelnen Vokale charakteristischen Töne direkt auszählen. Sie kehren unverändert wieder, auf welche Tonhöhe man den Vokal auch gesungen haben mag. Im Gegensatze zu der herrschenden Theorie glaubt Hermann jedoch, daß es sich dabei gar nicht um Verstärkung bestimmter, im Kehlklange enthaltener Partialtöne handle. Er zieht vielmehr aus seinen Beobachtungen den Schluß, daß der Vokalcharakter darauf beruhe, daß die auf bestimmte Eigentöne abgestimmte Mundhöhle vom Kehlkopf her in der Periode des dort erzeugten Tones angeblasen werde, daß also der Vokal nichts andres sei als ein Mundhöhlenton von bestimmter Höhe, welcher in der Periode des Kehltones verstärkt und geschwächt werde.

Sehr schöne Vokalklangkurven haben auch Hensen und sein Schüler Pipping mittels eines Sprachzeichners erhalten, bei welchem eine stark gedämpfte Membran ihre sehr geringen Exkursionen auf einen kleinen Hebel überträgt, der, mit einer Diamantspitze versehen, auf eine polierte Glastafel zeichnet. Die gewonnenen Kurven sind von mikroskopischen Dimensionen, lassen aber charakteristische Verschiedenheiten der einzelnen Vokale deutlich erkennen.

Völkerrecht. Das Institut für internationales Recht (Institut de droit international) hat nach dreijähriger Pause vom 7. -12. Sept. 1891 in Hamburg getagt. Neben einer Anzahl von Beratungsgegenständen, welche bereits in der vorausgehenden Sitzung zu Lausanne (1888) erörtert worden waren, standen auch mehrere neue Fragen auf der Tagesordnung. Hiervon sind besonders zu erwähnen ein Entwurf zu einem internationalen Reglement für die Führung der Vormundschaft über minderjährige Ausländer, die Aufstellung von Grundsätzen über die Zulassung ausländischer Aktiengesellschaften zum Geschäftsbetrieb und zur Prozeßführung, die Frage der Zuständigkeit der inländischen Gerichte für Prozesse gegen ausländische Staaten und Souveräne, die internationale Regelung des Konkurswesens, insbesondere die rechtlichen Wirkungen der Konkurseröffnung auf im Ausland befindliche Gläubiger und Vermögensteile, die Rechtsverhältnisse der sogen. Küstengewässer, d. h. der an das Festland angrenzenden, der Oberherrschaft des Küstenstaates unterwerfbaren Teile des offenen Meeres, die Lehre von der Auslieferung politischer Verbrecher, die Erörterung von Maßregeln behufs Verhinderung des Sklavenhandels zur See, die Aufstellung von Grundsätzen über die Zulassung und Ausweisung von Ausländern, endlich die Erörterung der Immunitätsrechte der gesandtschaftlichen und der Konsularbeamten. Zum Abschluß gebracht wurden die Regeln über die Aktiengesellschaften, das Vormundschaftsrecht für Ausländer, die Lehre von den Prozessen gegen fremde Staaten und Souveräne sowie jene über den Beweis ausländischer Rechtssätze. Die Verhandlungen über diese und die übrigen, bei der nächsten Versammlung wiederholt zu erörternden Gegenstände werden wie bisher in dem Organ des Instituts, der Brüsseler »Revue de droit international et de législation comparée«, sowie insbesondere auch in dem nächsten (11.) Bande des »Annuaire de l'Institut de droit international« veröffentlicht. Die letztere Schrift wird auch die sämtlichen Vorarbeiten enthalten, welche den Hamburger Verhandlungen zu Grunde gelegen haben.

Volksküchen. In den 14 Berliner V. wurden 1890 verabreicht: Mittags 111,397 ganze Portionen à 25 Pf., 1,721,605 halbe Port. à 15 Pf., 312,852 Tassen Kaffee à 5 Pf., außerdem unentgeltlich an Arme 5296 ganze und 34,174 halbe Portionen. Abends wurden verabreicht 89,773 Portionen à 10 Pf., 160,775 Portionen à 6 Pf., 65,485 Portionen à 5 Pf., 113,098 Portionen à 8 Pf., im ganzen 2,614,455 Portionen. Zur Beurteilung der Leistungen und der wirtschaftlichen Bedeutung der V. dient in erster Linie das Mengenverhältnis der verabreichten Nährstoffe. Voit fordert für den Arbeiter 59 g Eiweiß, 34 g Fett und 160 g Kohlehydrate. Man kann allenfalls für Eiweiß auch 48 und für Fett 26 g als zulässig erachten, diese Minimalgrenze darf aber nicht überschritten werden, ohne den Organismus dauernd zu schädigen, denn ein geringeres Kostmaß ist nicht im stande, den durch schwere Arbeit bedingten Stoffverlust genügend zu ersetzen. Nach Meinert enthält die Portion (25 Pf.) der V. in Dresden im Mittel 37 g Eiweiß, 10 g Fett