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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Adjudizieren; Adjunkt; Adjunktion; Adjunta; Adjustieren; Adjutant; Adjutant (Vogel); Ad latus; Adler

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Adjudizieren – Adler (Raubvögel)

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Adjudikation'

Gemeinschaft aufzulösen. Beim Mangel einer Einigung kann der Richter auf Antrag eines Beteiligten die gemeinschaftlichen Sachen unter die Beteiligten verteilen, das gemeinschaftliche Grundstück nach seinem Ermessen entweder körperlich teilen, jedem Miteigentümer einen Teil zusprechen, wobei noch Entschädigungen in Geld vorkommen können; oder der Rlchter schlägt einem Miteigentümer das ganze Grundstück zu, und verpflichtet ihn, die übrigen bar abzufinden, wofür diesen etwa eine Hypothek zugesprochen wird, oder er bringt das Grundstück zur öffentlichen Versteigerung und teilt unter den Miteigentümern den Erlös. Auch kann der Richter bei Grenzstreitigkeiten, wo die wahre Grenze nicht aufzufinden ist, unter den Nachbarn aufteilen. Überall geht mit dem richterlichen Spruch oder dessen Rechtskraft das Eigentum oder dingliche Recht unmittelbar auf den Erwerber über. So Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §§. 257, 339–344. Ähnlich im franz. Recht unter Bevorzugung der Naturalteilung, Code civil Art. 815 fg., 1686, und im Österr. Bürgerl. Gesetzb. §§. 841–846, 424, 436, 480. Das Preuß. Allg. Landr. I, 17, §§. 87–90 verweist bei der Naturalteilung auf Verlosung, sonst auf den öffentlichen Verkauf, ohne daß dem Richter jene Machtvollkommenheit eingeräumt ist. Ähnliche Vorschläge macht der Entwurf eines Bürgerl. Gesetzb. für das Deutsche Reich §§. 688 u. 689. – Sodann bedeutet A. den Zuschlag an den Meistbietenden bei gerichtlicher Versteigerung von Sachen. Derselbe erfolgt bei Subhastationen von Grundstücken durch den Richter, bei beweglichen Sachen durch den Gerichtsvollzieher. (S. Auktion und Subhastation.)

Adjudizieren (lat.), gerichtlich zuerkennen, übertragen, s. Adjudikation.

Adjúnkt (lat.), eigentlich der einem Beamten außerordeutlicherweise zugesellte Amtsgehilfe oder Stellvertreter. So wird z. B. einem bejahrten Geistlichen, der seinen Beruf nicht mehr im ganzen Umfange erfüllen kann, ein A. (Vikar) beigegeben. Außerdem führen im Schul- oder Kirchendienste den Titel A. auch fest angestellte Beamte zweiten Ranges, weil deren Stellen ursprünglich zur Aushilfe der ersten Angestellten gegründet wurden. An einigen Universitäten und Akademien heißt der zweite Vertreter eines bestimmten wissenschaftlichen Fachs A., weil seine Wirksamkeit vorzugsweise dahin gehen soll, den Hauptvertretern des Fachs zur Aushilfe und Stellvertretung zu dienen.

In Frankreich bilden die Adjoints, d. i. Adjunkten, eine Beamtenklasse in der Gemeindeverfassung. Jeder Maire einer Gemeinde hat, je nach dem Umfange der Geschäfte, einen oder mehrere Adjoints, die ihm als Stellvertreter oder überhaupt als Unterbeamte bei der Erledigung der Geschäfte Dienste leisten. Ebenso heißen Adjoints gewisse Unterbeamte in der franz. Militärverwaltung.

Adjunktion (lat.), s. Accession.

Adjunta, s. Adschanta.

Adjustieren (neulat., d. i. anpassen), etwas in völlige Richtigkeit bringen, abmachen. A. nennt man auch das Berichtigen messingener und eiserner Gewichte (s. Aichen). Daher wird das Aichamt an manchen Orten Adjustieramt genannt. Bei Werkzeugen bedeutet A. mittels einer Schraube genau einstellen, bei Maschinen die einzelnen Teile ineinander passen. Adjustierschraube heißt die Stellschraube an mathem. Instrumenten oder Maschinen. Über A. im Münzwesen s. Justieren. In der österr. ↔ Militärsprache heißt A. soviel als einkleiden, dann überhaupt in die Armee einreihen.

Adjutant (lat.), ein Offizier, der einer Kommandobehörde, vom Bataillon aufwärts, als Organ des Commandeurs im innern Dienst, besonders im Schriftenwesen, und zum Überbringen von Befehlen im äußern Dienst (daher dienstlich beritten) zugeteilt ist. Unter «höherer Adjutantur» werden die Adjutantenstellen bei den höhern Kommandostellen (von den Brigaden aufwärts) verstanden. Das äußere Abzeichen der A. im deutschen Heere ist die über der rechten Schulter getragene Adjutantenschärpe. Persönliche A. haben im allgemeinen nur Prinzen aus regierenden Häusern. Die A. regierender Fürsten werden Flügeladjutanten genannt. Generaladjutanten sind in Generalsstellungen befindliche A. von Monarchen. – Vgl. Borowski, Handbuch für den Adjutantendienst (Berl. 1891); Fejér de Bück, Adjutantendienst (3. Aufl., Linz 1893).

Adjutant, Vogel, s. Marabu.

Ad latus (lat.), d. i. zur Seite, zum Beistande. Generale ad latus heißen in Österreich die dem Kommandierenden eines Armeekorps oder einer Provinz zur Beihilfe zugewiesenen Generale.

Adler (Aquilinae), die größten Raubvögel, bilden eine Unterfamilie der Falkenfamilie; sie gehören aber zu den unedeln Falken und sind mit den Bussarden am nächsten verwandt. Man kennt etwa 60 Arten, die über alle Erdteile verbreitet sind. Ihre unterscheidenden Charaktere liegen in folgendem: der Kopf ist oben platt und mit länglichen Federn bedeckt; die Augen groß, unter vorstehenden Brauenknochen; der Schnabel stark, gerade, nur an der Spitze gekrümmt, ohne Zahn und Seitenausschnitt, mit nackter, von den Nasenlöchern durchbohrter Wachshaut; Kopf- und Halsfedern schmal zugespitzt; an den Flügeln die erste Schwungfeder sehr kurz, die vierte die längste; die Läufe stark, die Zehen nackt, die beiden äußern am Grunde durch kurze Haut verbunden; die Krallen oder Fänge sehr stark, gekrümmt und die hinterste länger. Man unterscheidet eine Reihe von Untergattungen, von denen die wichtigsten folgende sind:

  • 1) Die eigentlichen A. (Aquila), deren Füße bis zur Zehenwurzel befiedert (deshalb auch Hosenadler genannt) und deren äußere Zehen durch eine Bindehaut verbunden sind, wozu der Königsadler (Aquila imperialis Bchst.) im südl. Europa, der Stein- oder Goldadler (Aquila fulva L., s. Tafel: Adler I, Fig. 2), mit seinen Färbungsvarietäten in Europa, Asien und Nordamerika, und der kleinere Schreiadler (Aquila naevia Briss.) in den Waldgebirgen Deutschlands gehören. Sie kreisen hoch in der Luft, stoßen gern auf sitzende und laufende Tiere und fressen nur im äußersten Notfalle Aas.
  • 2) Die Seeadler (Haliaëtus), mit nur halb befiederten Fußwurzeln und unten gerinnten Krallen, halten sich besonders gern an den Seeküsten, an großen Flüssen und Seen auf, stoßen im Sommer auf Fische und Wasservögel, jagen aber im Winter meist auf dem Lande. Hierher gehört der besonders im Norden Europas vorkommende weißschwänzige Seeadler (Haliaëtus albicilla L., s. Tafel: Adler II, Fig. 3) und der weißköpfige A. (Haliaëtus leucocephalus L.) Nordamerikas.
  • 3) Die kleinern Fischadler (Pandion), mit falkenartig zugespitzten, langen Flügeln und sehr stark gekrümmten, unten scharfen Krallen, jagen besonders auf Flüssen und Teichen; eine deutsche