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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0030,
von Franckensteinsche Klauselbis Franco (Giovanni Battista) |
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Franckensteinsche Klausel - Franco (Giovanni Battista)
Johann Karl, Freiherr von und zu F., geb. 27. Okt.
1858, vertrat 1890-93 den Wahlkreis Lohr im
Deutschen Reichstag als Mitglied des Centrums.
Franckenfteinfche Klausel, s
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0153,
Deutschland und Deutsches Reich (Finanzwesen) |
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in Gemäßheit des als §. 8 des Zollgesetzes vom 15. Juli 1879 zum Gesetz erhobenen Franckensteinschen Antrags aus den Einnahmen an Zöllen und an Tabaksteuer, soweit diese die Summe von 130 Mill. M. übersteigen, an die Einzelstaaten nach Maßgabe
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0908,
Deutschland (Geschichte 1878-1881) |
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nach dem Maßstab ihrer Matrikularbeiträge zu überweisen sei. Der nationalliberale Antrag auf Quotisierung des Zolles auf Kaffee und Salz wurde abgelehnt. Der Reichskanzler erklärte sich mit diesen Beschlüssen, auch der Franckensteinschen Klausel
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1024,
Korrespondenzblatt zum vierten Band |
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Böhm in Köln. Mit dem Namen "Franckensteinscher Antrag" bezeichnet man gewöhnlich den von dem ultramontanen bayrischen Reichstagsabgeordneten Freiherrn v. Franckenstein am 20. Juni 1879 in der Zolltarifkommission des Reichstags gestellten Antrag
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0487,
von Franckenbis Franco |
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Vizepräsidentenstelle auf; aber erst 24. Mai 1879, nach Stauffenbergs Rücktritt, ward er gewählt. Als Vorstand des Zentrums brachte er 20. Juni 1879 in der Tarifkommission den Franckensteinschen Antrag ein, welcher die Stellung des Zentrums zur Finanz- und Steuerreform
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0168,
von Verwandtschaftszuchtbis Verwendungsgesetz |
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Geldsummen. Von dem Ertrag der Zölle und der Tabakssteuer verbleibt nämlich (nach der sogen. Franckensteinschen Klausel) der Reichskasse nur die Summe von 130 Mill. Mk., während der Mehrertrag an die deutschen Einzelstaaten nach Verhältnis der Kopfzahl
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0208,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1871-88) |
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Mehreinnahmen einschränkte. Die sog. Franckensteinsche Klausel bestimmte nämlich, daß der die Höhe von 130 Mill. M. übersteigende Ertrag den Einzelstaaten zufließen solle. Sollte das Centrum der Regierung in wirtschaftlichen und socialpolit. Fragen noch weiter
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0318,
Deutschland und Deutsches Reich |
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gabe der Bevölkerung, mit welcher sie zu den Matri-
kularbeiträgen herangezogen werden, zu verteilen ist.
Über die Abänderung der Franckensteinschen Klausel
s. Finanzreform.
über den Umfang der Überweisungen während
der letzten sechs
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0414,
von Feuerversicherungbis Finanzreform |
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. Photographie,
Bd. 13). Es giebt dazu besondere Filmka^etten.
Finanzdelikt, s. Steuervergehen.
Finanzreform, Bezeichnung für die Bestrebun-
gen im Deutschen Reich, den schädlichen Einfluß der
Franckensteinschen Klausel (s. Franckenstein, Bd
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0415,
Finland |
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Einfluß der Franckensteinschen
>tlauset auf die Finanzverwaltung der Einzelstaaten
wird durch die erheblichen Schwankungen der Über-
weisungen verursacht. Diese gingen in ihrer reinen
Form, d. h. nach Abzug der zu leistenden Matriku-
lärbeiträge, z
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1009,
von Zollverschlußbis Zone |
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und Rechnungen sowie von Lotterielosen, s. Börsensteuer) ist gemeinschaftlich und fließt mit seinem Netto in die Reichskasse, mit Ausnahme der Überweisungen nach Verhältnis der Matrikularbeiträge (s. Matrikel) auf Grund der Franckensteinschen Klausel (s
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