Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

152

Admiralitätsrat – Ado

mehrere Gruppen. Die eigentlichen A. bestehen aus der Hauptinsel, der Admiralitätsinsel (ungefähr 146° 20′ östlich von Greenwich, 2° südl. Br.), einer sehr gebirgigen und äußerst fruchtbaren Insel von 1952 qkm und einer Anzahl kleiner Koralleninseln und Korallenbänke. Außerdem rechnet man zu den A. noch die Anachoreten, die Echiquier-Inseln sowie die Hermiten nordwestlich, einige einzelne Inseln, namentlich Matty westlich, die Purdy-Inseln und die Elisabeth-Insel südlich und einige bedeutendere Inseln, namentlich die Insel Jesus Maria östlich von der Hauptinsel, zusammen mit 486 qkm. Alle diese Inseln sind von Korallenriffen umschlossen, teils flach, teils vulkanisch. Schouten hat die Inseln 1616 zuerst gesehen und sie die Fünfundzwanzig Inseln genannt; Carteret fand 1767 die Hauptinsel wieder auf und gab ihr den Namen, der sich später auf die ganze Gruppe übertrug. Die Bewohner, von Moseley 1875 auf 800 geschätzt, haben eine weniger dunkle Hautfarbe als die Australneger, schwarzes, krauses Haar und eine der europäischen sich nähernde Gesichtsbildung. (S. Tafel: Australische Völkertypen, Fig. 9.) Die A. wurden durch kaiserl. Schutzbrief vom 17. Mai 1885 nebst den übrigen Besitzungen der genannten Kolonialgesellschaft im Bismarck-Archipel und auf Neuguinea unter den Schutz des Deutschen Reichs gestellt.

Admiralitätsrat bedeutet 1) eine zu besondern Zwecken, z. B. Neubau von Panzerschiffen, Beratung über deren Gestalt und Bewaffnung, vom Kaiser einberufene Kommission von Seeoffizieren, Schiffs- und Maschinenbauingenieuren und höhern Verwaltungsbeamten in Deutschland; ein solcher A. löst sich nach Erfüllung seiner Aufgabe wieder auf; 2) einen Titel für höhere Marinebeamte, dem civilen Regierungsrat entsprechend. Die höhern Stufen sind Geheimer A., Wirklicher A.

Admiralschaft, eine (jetzt kaum noch vorkommende) Vereinbarung, welche in Ermangelung eines Convoi (s. d.) mehrere Schiffskapitäne oder Reeder schließen, um während der Reise miteinander zu segeln und sich nötigenfalls gegen feindliche Angriffe gemeinschaftlich zu verteidigen. Diese Vereinbarung ist eine wahre Societät. Jeder Schiffer muß den Anordnungen des erwählten Admirals pünktlich Folge leisten, soweit Wind und Wetter es gestatten. Er darf nicht willkürlich die A. verlassen und muß sich bei einem Angriffe mutig verteidigen. Seine Versehen und Vergehen, z. B. Verlassen der Flotte, feiges Benehmen, verpflichten ihn zum Ersatz alles den andern Schiffern daraus erwachsenen Schadens.

Admiralschiff, s. Flaggschiff.

Admiralstab, früher ein dem Generalstab der Armee entsprechendes Offizierkorps der deutschen Marine, in das die zu wichtigen Stellungen geeignet erachteten Seeoffiziere versetzt wurden. Wegen des verhältnismäßig kleinen Seeoffizierkorps wurde diese Einrichtung wieder aufgehoben. Die Bezeichnung findet sich nur noch in dem Ausdruck Admiralstabsreisen. Dieselben werden alljährlich bei jeder Marinestation von einer Anzahl älterer Seeoffiziere auf einem Aviso unternommen, um ein Seekriegsspiel (s. d.) unter Bereisung des angenommenen Kriegsschauplatzes durchzuführen.

Admissībel (lat.), zulässig.

Admission (lat.), Zulassung. Bei Dampfmaschinen diejenige Periode während des Kolbenhubes, in der durch die geöffneten Eintrittskanäle Dampf (der Admissionsdampf, frz. vapeur à haute pression; engl. high-pressure steam) in den Cylinder eintritt. Der Druck des Dampfes dabei (die Admissionsspannung) schwankt während der A. Der Verlauf der Admissionsspannung ergiebt sich aus dem Indikatordiagramm (s. d.).

Admission temporaire (frz., spr. admißiong tangporähr, «zeitweilige Zulassung»), die zollfreie Einfuhr für den Fall der Wiederausfuhr (s. Veredelungsverkehr, Durchfuhr).

Admittātur (lat.), es werde zugelassen.

Admodiation (frz.), ein heute kaum noch gebräuchlicher Ausdruck, mit welchem man früher die Pacht eines großen Gutes mit allen dazugehörigen Gerechtigkeiten, z. B. Jagd, Patrimonialgerichtsbarkeit, Braugerechtigkeit, Patronat bezeichnete.

Ad modum (lat.), nach Art und Weise; ad modum Minelli, s. Minelli (Joh.).

Admonitĭo de perjurĭo vitando, s. Avisatio.

Admonition (lat.), Ermahnung, Erinnerung an vergessene oder versäumte Pflichten. Auf kirchlichem Gebiete sowohl die allgemeine, mit der Beichte verbundene Bußermahnung, wie die Zurechtweisung gegen einzelne Mitglieder der kirchlichen Gemeinde. Diese sollte nach Matth. 18, 15‒17 erst unter vier Augen, dann mit Zeugen, endlich in Gegenwart der Gemeinde vor sich gehen; blieb sie fruchtlos, so erfolgte in der alten Kirche die Ausstoßung des Betroffenen.

Admont, Marktflecken in der österr. Bezirkshauptmannschaft und dem Gerichtsbezirk Liezen in Steiermark, in 641 m Höhe an der Enns und der Linie St. Valentin-Tarvis der Österr. Staatsbahnen, hat (1890) 1167 E., bedeutende Eisenindustrie und berühmte, vom Erzbischof Gebhard von Salzburg 1074 gestiftete Benediktinerabtei, damals Admontes, d. i. Bei den Bergen, genannt, eine der schönsten und reichsten Österreichs. Am 27. April 1865 wurde der innere Kirchenschmuck, die berühmte Orgel von Chrismann und das Archiv mit seinen alten, wertvollen Urkunden durch Brand vernichtet, die Bibliothek mit 20000 Bänden, 1000 Handschriften und 500 Inkunabeln gerettet; Kirche und Stift, letzteres nur teilweise, sind seitdem wieder aufgebaut. A. ist wegen des großartigen Gebirgspanoramas (Gipfel bis zu 2200 m) viel besuchte Sommerfrische. In der Nähe die zum Stift A. gehörigen Schlösser Röthelstein (817 m), Kaiserau, und die Wallfahrtskirche Mariakulm auf dem Frauenberge (766 m). Unterhalb A. beginnt das «Gesäuse» (s. d.). – Vgl. Weymayr, Der Tourist in A. Histor.-topogr. Skizze (Wien 1873); Fuchs, Kurzgefaßte Geschichte des Benediktinerstifts A. (2. Aufl., Graz 1861); Wichner, Geschichte des Benediktinerstifts A. (Tl. 1‒3, ebd. 1874‒78); ders., Kloster A. und seine Beziehungen zur Kunst (Wien 1888), zur Wissenschaft und zum Unterricht (Graz 1892).

Ad nausĕam usque (lat.), bis zum Überdruß.

Ad normam (lat.), nach Vorschrift.

Ad nōtam (lat.), zur Bemerkung, zum Vermerk; Adnotation, Anmerkung; adnotieren, anmerken, aufzeichnen.

Ad notitĭam (lat.), zur Nachricht.

Adns., naturwissenschaftliche Abkürzung für Michel Adanson (s. d.).

Ado, der Heilige, geb. um 800 in der Champagne, Benediktiner, in der Abtei von Ferrières und im Kloster zu Prüm gebildet, ward 860 Erzbischof von Vienne und als solcher eine der festesten Stützen der päpstl. Hierarchie im südl. Frankreich. Er starb 16. Dez. 875. Von seinen Schriften sind zu