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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Admirabel; Admiral; Admiralität; Admiralitätsgericht; Admiralitätsinseln

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Admirabel - Admiralitätsinseln

recht, bis denn zuletzt die Besitzungen solcher Hochstifter völlig unter die Landeshoheit ihrer A. kamen. So gelangte der größte Teil von Magdeburg an Brandenburg, ferner Meißen, Merseburg und Naumburg an Sachsen, Eutin und andere Bestandteile des Bistums Lübeck an das Oldenburger Haus.

Admirabel (lat.), bewundernswürdig.

Admiral, der Oberbefehlshaber zur See. Das Wort, von dem Arabischen Amir, Emir, d. i. Fürst, Befehlshaber, abgeleitet, verbreitete sich unter alle seefahrenden Nationen (frz. amiral; ital., span. und portug. almirante; die mittelgrch. Form amiralios entstand aus dem Französischen). Nur die Türken nennen ihren Großadmiral Kapudan Pascha. Früher, wo die Flotten hauptsächlich mit Landtruppen bemannt wurden, besetzte man für den Fall eines Krieges die Admiralstellen mit Generalen. Erst seit Beginn des 18. Jahrh. beförderte man ausschließlich Seeoffiziere zu A. Es giebt gegenwärtig in den Marinen der meisten Seestaaten drei Rangstufen unter den A.: den A., den Viceadmiral und den Konteradmiral. Eine größere Flotte zerfiel früher gewöhnlich in drei Abteilungen: das Gros, die Vorhut und die Nachhut. Der A. führte neben dem allgemeinen Befehl über die ganze Flotte den besondern über das Gros, der Viceadmiral über die Vorhut, der Konteradmiral über die Nachhut. In neuerer Zeit werden jene Abteilungen Divisionen oder Geschwader genannt und oft Flotten, die aus drei bis vier Divisionen bestehen, nur von einem A. befehligt. Im Range steht der A. dem kommandierenden General, der Viceadmiral dem Generallieutenant, der Konteradmiral dem Generalmajor gleich. Die Rangabzeichen sind die der Generale, außerdem trägt der Viceadmiral zwei einfache und einen breiten, der Konteradmiral einen einfachen und einen breiten Goldstreifen unter der Krone auf dem Ärmel. Die Hüte der A. sind mit breitem Goldstreif gefaßt. Die A. der verschiedenen Klassen werden als Flaggoffiziere bezeichnet, weil sie an der Spitze eines Mastes ihres Schiffs eine viereckige Flagge (weiß mit eisernem Kreuz, s. Tafel: Flaggen des Deutschen Reichs, Fig. 13, beim Artikel Deutschland und Deutsches Reich) führen. Der A. setzt diese Flagge im Großtop, der Viceadmiral im Vortop und der Konteradmiral im Kreuztop. Ehedem gab es auch einen Großadmiral, der ursprünglich der oberste Leiter des ganzen Kriegsseewesens eines Staates sein sollte. Indessen verwandelte sich dieses Amt gewöhnlich in eine hohe Staats- oder Reichswürde, und gegenwärtig ist diese Bezeichnung, wo sie noch vorkommt, nur ein Ehrentitel, mit dem fürstl. Personen ausgezeichnet werden, ohne daß sich daran eine wirkliche Führung der Flotte knüpft. In Deutschland heißt seit 1889 der A., der das Oberkommando über die gesamte Marine führt, kommandierender A. In England besteht außer den drei genannten Abstufungen noch ein "A. der Flotte" (Admiral of the fleet). Dieser hat den Rang eines Feldmarschalls und führt eine besondere Flagge am Top des Großmastes. In Holland führt der Konteradmiral den Titel Schout bij Nacht (Wächter, Aufseher während der Nacht), weil diesem Offizier in frühern Zeiten die Sicherheit der Flotte zur Nachtzeit oblag. Die Nordamerikaner hatten anfänglich keine A. in ihrer Flotte, sondern übertrugen bei Aussendung eines Geschwaders oder einer Flotte den Oberbefehl derselben zeitweilig und für die Dauer der Expedition dem ältesten Kapitän. Dieser erhielt alsdann für diese Zeit den Titel Kommodore. Seit dem Ausbruche des Bürgerkrieges ernannten jedoch sowohl die Nord- als die Südstaaten fest angestellte A. und auch nach dem Frieden behielt die Union diese Charge bei. Über die dem A. zustehenden Ehrenbezeigungen s. Salut und Seeceremoniell, über seinen Chargengehalt s. Diensteinkommen.

Admiral (Vanessa Atalanta L., Tafel: Schmetterlinge I, Fig. 27), einer der schönsten Tagschmetterlinge Centraleuropas, der auch in Nordamerika und Südasien vorkommt und mit dem großen und kleinen Fuchs, dem Pfauenauge und Distelfalter zu den Eckflüglern gehört, die durch ihre zottigen, verkümmerten Vorderbeine, die eckig ausgeschweiften Außenränder der Flügel sowie durch die mit sechs Reihen ästiger, spitziger Dornen besetzten Raupen und die meist goldglänzenden, auf dem Rücken mit nasenförmiger Erhöhung versehenen, mit der Schwanzspitze frei aufgehängten Puppen sich auszeichnen. Die Grundfarbe des A. ist braunschwarz mit schiefer, roter Mittelbinde, weißen Vorderflecken und blauer Randlinie auf den Vorderflügeln, während die Hinterflügel feuerrot gesäumt sind, blaue Augen am innern Rande tragen und auf der marmorierten Unterseite die Zahl 8118 in schwarzen Zügen zeigen. Die kurze, meist braune oder schwarze Raupe hat gelbe, ästige Dornen und einen gelben Seitenstreif, wodurch sie sich leicht von der Raupe des Tagpfauenauges unterscheidet. Sie lebt im Mai und dann wieder im September auf Brennnesseln in zusammengezogenen Blättern. Der Falter fliegt im Spätsommer; das Weibchen überwintert und legt im Frühjahr seine Eier.

Admiral (Conus ammiralis L.), s. Kegelschnecken.

Admiral, mit Rotwein bereiteter Eierpunsch.

Admiralität, ein Kollegium, welches aus den Spitzen der Seebehörden eines Staates zusammengesetzt, als höchste Instanz für die nautischen Angelegenheiten des Landes thätig ist. In England ist die A. zugleich das Marineministerium, und in den Bereich ihrer Wirksamkeit gehört außer der Kriegsmarine auch das Lotsen-, Leuchtfeuer-, Navigationsschulen- und Betonnungswesen sowie die Fischerei auf offenem Meere. Ähnlich in Holland, Frankreich, Italien, Spanien, Norwegen-Schweden und Dänemark. In Deutschland ist seit 1889 die A. aufgelöst durch Trennung in eine oberste Kommandobehörde, das Oberkommando der Marine, und eine unter Verantwortlichkeit des Reichskanzlers stehende Verwaltungsbehörde, das Reichsmarineamt. (S. Deutsches Heerwesen.)

Admiralitätsgericht, der einer Admiralität oder einem Marineministerium beigeordnete Gerichtshof, welcher über die beim Seewesen entstehenden Streitigkeiten entscheidet. In Staaten, welche eine Kriegsmarine besitzen, ist dieses Gericht hauptsächlich nur in Kriegszeiten thätig, um über die Wegnahme von Schiffen, Rechtskräftigkeit und Bruch einer Blockade u. s. w. abzuurteilen. Das Gericht führt dann auch den Namen Prisengericht. (S. Prise.) über die Zusammensetzung der Prisengerichte in Deutschland wird nach dem Reichsgesetze vom 3. Mai 1884 durch kaiserl. Verordnung bestimmt.

Admiralitätsinseln, zum Bismarck-Archipel gehörige Inselgruppe des Großen Oceans, Besitztum der Deutschen Neuguinea-Compagnie, liegt nördlich vom östl. Teile Neuguineas und zerfällt in