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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Aftern - Afzelius

ihm nicht im Mietvertrage verboten ist, nach Gemeinem Recht, Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 1104, Code civil Art. 1717, Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 1098, Entwurf des Gesetzb. für das Deutsche Reich §. 493. Nach Preuß. Allg. Landr. I, 21, §§. 309-312 nur mit Einwilligung des Hauptvermieters, doch berechtigt grundlose Verweigerung den Mieter zur Kündigung vor Ablauf der Frist. Der Hauptvermieter kann Entsetzung des widerrechtlich angenommenen Aftermieters fordern nach Preuß. Allg. Landr. §. 315, nach dem Entwurf §. 497 ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist das Mietverhältnis kündigen. So auch nach österr. Recht. Die A. begründet ein Vertragsverhältnis nur zwischen Untervermieter und Untermieter. Durch die Auflösung der Hauptmiete wird nicht auch die Verpflichtung des Aftervermieters gegen den Aftermieter aufgelöst; nach Preuß. Allg. Landr. I, 21, §. 321 dauert aber das Recht des Untermieters in allen Fällen nicht länger als das des Hauptmieters; anders, wenn der Hauptvermieter dem Aftermietvertrage beitrat (§. 322). Nach österr. Verordnung vom 16. Nov. 1858 ist das gegen den Mieter erlassene Räumungsurteil selbst gegen Aftermieter vollstreckbar. Für die Beschädigungen des Untermieters haftet der Hauptmieter seinem Vermieter nach Preuß. Allg. Landr. §. 317 und nach dem Entwurf §. 516.

An den vom Aftermieter eingebrachten Sachen kann der Hauptvermieter im Konkurse des Mieters Abgesonderte Befriedigung (s. d.) nach der Deutschen Konkursordnung nicht verfolgen, und im Konkurse des Aftermieters hat er ein Absonderungsrecht nicht. Außerhalb des Konkurses hat er ein Vorzugsrecht in Preußen überhaupt nicht, das ihm nach Gemeinem Recht zustehende Pfandrecht und das ihm nach sächs. Gesetz zustehende Zurückbehaltungsrecht kann er an jenen Sachen so weit geltend machen, als der Untermieter seinem Vermieter den Zins schuldet. Nach dem Österr. Gesetzbuch kann hierbei der Aftermieter sich auf Vorausbezahlung nicht berufen (§. 1101). Der Deutsche Entwurf giebt dem Vermieter kein Vorzugsrecht an jenen Sachen.

Aftern, Afterklauen, Geäfter, Oberrücken, beim Rotwild, Schwarzwild u. s. w. die kleinen Hornvorsprünge über den Schalen an der Hinterseite der Läufe (Beine); Geäfter sagt man besonders beim Schwarzwild.

Afterpacht. Die Grundsätze sind im allgemeinen die der Aftermiete (s. d.). Doch ist nach Preuß. Allg. Landr. I, 21, §. 314 eine beschränkte Unterverpachtung gestattet, nach dem Entwurf umgekehrt dieselbe ohne Genehmigung verboten, wenn der Pachtzins in einem Bruchteil der Früchte besteht (§. 533).

Afterpfand (lat. subpignus), das von dem Pfandgläubiger weiter verpfändete Pfand. Nach der herrschenden Ansicht wird das Unterpfandrecht nicht an dem Gegenstande bestellt, welcher dem ersten Pfandgläubiger verpfändet war, sondern an dem ihm bestellten Pfandrecht, einschließlich der Forderung, für welche dasselbe haftet. Deshalb kann das Unterpfandrecht nicht weiter reichen als das erste Pfandrecht. Der Faustpfandgläubiger macht sich seinem Schuldner, welchem er nach Tilgung der Forderung das Pfand zurückzugeben hat, verantwortlich, wenn er dasselbe ohne dessen Zustimmung weiter verpfändet. Sonst darf der Drittschuldner, welchem von der Afterverpfändung Nachricht gegeben ist, nicht zahlen ohne Zuziehung des Afterpfandgläubigers. Wird die Forderung des Afterpfandgläubigers fällig, ohne daß er von dem ersten Pfandgläubiger befriedigt wird, so darf er fordern, daß er gerichtlich ermächtigt wird, die verpfändete Forderung gegen den Drittschuldner bis zum Betrage der eigenen Forderung einzuklagen und das dafür bestellte Pfand zu realisieren. Wo das Pfandrecht an einer Forderung als eine bedingte Cession angesehen wird, kann der Afterpfandgläubiger unmittelbar gegen den Drittschuldner vorgehen.

Afterraupen, s. Blattwespen.

Afterschaft, ein Teil des Vogelgefieders, s. Federn (zoolog.).

Afterskorpione (Pseudoscorpionina), eine von nur einer Familie, den Scherenspinnen (Chernetidae), gebildete Ordnung der Spinnentiere (s. d.). Die A. erinnern durch lange, scherenförmige Kiefertaster an die echten Skorpione, unterscheiden sich aber durch den Mangel des schwanzartigen Hinterleibsanhanges, des Giftstachels und der Kämme, sowie dadurch, daß sie nicht durch sog. Lungen, sondern durch Luftröhren (s. Tracheen) atmen. Die Kieferfühler sind kurz und scherenförmig, der Hinterleib ist gegliedert, plattgedrückt und mit breiter Fläche am Kopfbruststück angewachsen. Die A. besitzen Spinndrüsen, die am zweiten Bauchringe nach außen münden. Sie sind sehr gewandt, laufen schnell vor- und rückwärts, leben teils wie Chtonus trombidiodides Latr. unter Baumrinde und Moos, teils wie der Bücherskorpion (s. d.) zwischen altem Papier, alten Kleidern u. s. w., und nähren sich von kleinen Insekten und Milben. Die Eier werden vom Weibchen an der Bauchseite des Hinterleibes befestigt umhergetragen.

Afterspinnen (Phalangina), Ordnung der Spinnentiere (s. d.). Die Kopfbrust der A. ist ungegliedert, der Hinterleib kurz, dick, aber zum Unterschiede von den echten Spinnen stets gegliedert, die Kieferfühler scherenförmig, die Kiefertaster beinförmig. Die Atmung geschieht durch zwei an der Kopfbrust liegende, in einfache Atemröhren führende Luftlöcher. In den heißen Zonen giebt es sehr abenteuerliche Formen. Zu den A. gehören außer einigen weniger wichtigen Familien die Kanker (s. d.).

Afterzwang, s. After.

Afz., bei naturwissenschaftlichen Namen Abkürzung für Adam Afzelius (s. d.).

Afzelius, Adam, schwed. Botaniker, geb. 7. Okt. 1750 zu Larf in Westgotland, wo sein Vater Pastor war, der letzte Schüler Linnés, 1777 Docent der orient. Litteratur, 1785 Demonstrator der Botanik in Upsala, ging 1792 als Naturforscher nach der engl. Kolonie Serra Leone in Afrika, wo er bei der Plünderung durch die Franzosen seine Sammlungen verlor. Nach der Rückkehr war er 1797-98 Gesandtschaftssekretär in London, kehrte 1799 nach Schweden zurück, wirkte eine Zeit lang als Lehrer an der Universität Upsala, wurde 1812 außerord. Professor der Materia medica, und starb 20. Jan. 1837. Er schrieb mehrere Schriften über die Flora von Guinea und gab Linnés Selbstbiographie (1823; deutsch, Berl. 1826) heraus.

Afzelius, Arvid August, schwed. Dichter und Altertumsforscher, geb. 6. Mai 1785, seit 1821 Pfarrer zu Enköping, gest. daselbst 25. Sept. 1871, machte sich durch Forschungen im Gebiete altnord. Litteratur sowie als national-romantischer Dichter, besonders in der volksmäßigen Romanze (z. B. "Reckens Polska"), rühmlich bekannt. Er gab mit Geijer das Nationalwerk "Svenska Folkvisor från forntiden" (3 Bde., Stockh. 1814-17; neue Ausg.