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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Ampulla; Ampullarien; Ampurdan; Amputation

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Ampulla - Amputation

die Vertretung Englands bei dem päpstl. Hofe bis Aug. 1870. Beim Ausbruch des Deutsch-Französischen Krieges wurde A. als Unterstaatssekretär in das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten berufen und als besonderer Bevollmächtigter in das preuß. Hauptquartier zu Versailles gesandt, da der engl. Gesandte Lord Loftus sich durch seine franz. Sympathien unbeliebt gemacht hatte. In Anerkennung der bei dieser schwierigen Sendung geleisteten Dienste wurde A. 16. Okt. 1871 zum engl. Botschafter beim Deutschen Kaiser ernannt und nahm 1878 als brit. Bevollmächtigter am Berliner Kongreß teil. A. wurde 5. Febr. 1872 zur Würde eines Privy councillor (Wirkl. Geheimrat) und im Febr. 1881 als Lord A. in die Peerage erhoben. Er starb 25. Aug. 1884 zu Potsdam. Ihm folgte in der Peerswürde sein Sohn Oliver Arthur A., geb. 19. Febr. 1869.

Ampulla (lat., davon das franz. ampoule, das deutsche Ampel), bei den Römern ein bauchiges Gefäß mit dünnem Halse, das zur Aufbewahrung von Flüssigkeiten, besonders Öl (entsprechend dem griech. lekythos) diente. In der Sprache der Kirche heißen A. 1) die zwei metallenen oder gläsernen Kännchen, aus denen bei der Messe Wein und Wasser in den Kelch gegossen werden (auch hamulae oder urceoli, Meßkännchen, Pollen); 2) die drei silbernen oder zinnernen Gefäße zur Aufbewahrung der geweihten Öle, die bei der Spendung der Sakramente gebraucht werden, das oleum catechumenorum für die Taufe, das oleum infirmorum für die letzte Ölung und das Chrisma für Firmung und Priesterweihe; diese drei Ampullen werden oft miteinander verbunden. Berühmt ist die gläserne A. Remensis (la sainte ampoule), die bei der Salbung des Frankenkönigs Chlodwigs I. zu Reims 496 durch eine Taube vom Himmel gebracht worden sein soll und von deren Öle etwas dem bei der Krönung der franz. Könige bis auf Ludwig XVI. gebrauchten Chrisma beigemischt wurde. Während der Revolution wurde 1794 diese A. zerschlagen; sie wurde aber aus angeblich aufbewahrten Splittern wieder so zusammengefügt, daß sie 1825 bei der Krönung Karls X. gebraucht werden konnte. Bis zur Revolution gab es in Frankreich einen Ritterorden der heiligen A. (Ordre de la Sainte Ampoule), welcher der Sage nach schon von Chlodwig gestiftet sein soll. - Über die Blutampullen s. d.

Ampullarien, s. Kugelschnecken.

Ampurdan, Thalebene in Catalonien, s. Figueras.

Amputation (lat.), die kunstgemäße Ablösung einzelner, nicht unbedingt zum Leben notwendiger Glieder mittels chirurg. Instrumente und zwar, sobald von der Entfernung einer Extremität die Rede ist, mit Durchtrennung des Knochens in seiner Kontinuität zum Unterschiede von der Exartikulation (s. d.), bei welcher die Abtragung des Gliedes in einem Gelenke geschieht. Diese beiden Operationen werden übrigens in einzelnen Fällen auch miteinander in der Weise verbunden, daß zuerst die Exartikulation in einem Gelenke ausgeführt und dann das Gelenkende des Knochens abgesägt wird (z. B. die A. des Oberschenkels nach Gritti, des Unterschenkels nach Syme und nach Pirogoff). Die A. muß unternommen werden, wenn das Leben durch ein örtliches Leiden gefährdet ist, das sich nur durch die Wegnahme des kranken Teils beseitigen läßt. Sie kommt z. B. bei gänzlicher Zerschmetterung eines Gliedes; bei langwierigen, unheilbaren Eiterungen und Hohlgeschwüren mit Gängen, sog. Fisteln; bei lebensgefährlichen Pulsadergeschwülsten, Knochengeschwüren und Knochenentzündungen; beim kalten Brande; bei krebsartigen Geschwülsten, deren Exstirpation wegen der erheblichen Ausbreitung des Leidens unausführbar ist, zur Anwendung. Die neuere Chirurgie neigt sich übrigens mehr der abwartenden Richtung zu und sucht noch in Fällen Heilung zu erreichen, in denen die ältere Schule sicher zur A. des Gliedes geschritten wäre. Dies gilt namentlich bei ausgebreiteten Geschwürsflächen und bei manchen Gelenkkrankheiten. (S. Resektion.) Die Instrumente, die zur A. gebraucht werden, sind hauptsächlich das Messer, die Säge, Arterienpincetten und die Schere. Zur Ablösung der Finger und Zehen bediente man sich früher auch des Meißels, welche Operation dann Daktylosmileusis genannt wurde. Die A. selbst geschieht auf folgende Weise: nachdem Vorkehrungen getroffen sind, um die Blutung zu verhindern, durchschneidet man die Haut und die Muskeln, drängt dieselben nach oben zurück und durchsägt dann, höher oben, den Knochen. Die Schnittführung durch die Weichteile ist sehr verschieden und richtet sich vor allem nach dem Vorhandensein und nach dem Bedarf von Haut, um den Knochenstumpf zu bedecken. Zuletzt werden die Blutgefäße aufgesucht und unterbunden und die Haut und Muskeln über dem Knochen zusammengezogen und durch Nähte befestigt. (S. Naht.)

Seit den frühesten Zeiten wendete man der Blutstillung bei der A. besondere Aufmerksamkeit zu. Im Mittelalter applizierte man das Glüheisen auf die blutenden Stellen und tauchte nach der A. den Stumpf in siedendes Öl oder Pech. Der Brandschorf bewirkte dann den Verschluß der Gefäße. (S. Blutstillende Mittel.) Erst im 15. Jahrh. wurde durch Ambroise Paré die seitdem übliche Unterbindung (s. d.) der Arterien eingeführt. Aber in allen Fällen ging dem Kranken doch eine erhebliche Menge Blutes verloren. Auch die in neuerer Zeit mitunter geübte Anwendung des Ecraseurs (s. d.) oder der Galvanokaustik (s. d.) zur A. schützte nicht ganz vor Blutung. Vor stärkern Blutungen hatte man sich jedoch schon seit dem 17. Jahrh. durch Anlegung des Tourniquets (s. d.) gesichert. Später bediente man sich auch oft der Finger zur Kompression der zuführenden Arterie. Noch mehr aber leistet das neuerdings von Esmarch angegebene Verfahren (künstliche Blutleere), durch welches auch das in dem wegzunehmenden Teile befindliche Blut dem Körper erhalten bleibt. Man umwickelt hierbei das zu amputierende Glied von der Peripherie her nach aufwärts bis über die Stelle, an welcher die Abtragung geschehen soll, mit einer elastischen Binde aus übersponnenem Gummi, legt sodann am obern Ende der Binde um die Extremität einen stärkern Gummischlauch, welcher während der ganzen Operation straff zugezogen erhalten bleibt. Hierauf wird die Binde entfernt. Das Glied ist bis zum Gummischlauch fast blutleer; bei der A. fließt nicht mehr Blut, als bei der Leiche abfließen würde. Nachdem die Operation vollendet und alle irgend auffindbaren Gefäße unterbunden sind, wird der Gummischlauch abgenommen und noch kurze Zeit unter Erhebung des Stumpfes die zuführende Hauptarterie mit dem Finger komprimiert.

Man spricht, wenn es sich um verletzte Teile handelt, namentlich in der Kriegsheilkunde von primärer und sekundärer A., insofern als man sich je nach der Art der Verletzung oder dem allgemeinen Zustande des Verletzten genötigt sieht, früh oder erst