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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Anschaffen; Anschaffungsgeschäft; Anschäften; Anscharĭus; Anschauung

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Anschaffen – Anschauung

(Oberlandesgericht Nürnberg) mit einer Kammer für Handelssachen und 11 Amtsgerichten (A., Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Gunzenhausen, Heidenheim, Heilsbronn, Herrieden, Rothenburg, Schillingsfürst, Uffenheim, Wassertrüdingen), Amtsgerichts, Bezirks-, Zoll-, Forst-, Rentamtes, Land-, Straßen- und Flußbauamtes, Bezirksgremiums und Bezirkskommandos und hat (1890) 14258 (6904 männl., 7354 weibl.) E., darunter 2059 Katholiken und 270 Israeliten, in Garnison das 2. bayr. Ulanenregiment König, Postamt erster Klasse, Telegraph. Die spätgot. Johanniskirche (1441 erbaut, 1872 erneuert) enthält die Gruft der Markgrafen von A. aus dem Hause Hohenzollern mit 25 Zinnsärgen; die roman. Gumbertuskirche (Stiftskirche) aus dem 12. Jahrh. mit drei got. Türmen (1483 – 93 und 1597) und spätgot. Chor (1523) die schöne St. Georgs- oder Ritterkapelle, die Kurfürst Albrecht Achilles von Brandenburg dem Schwanenorden anwies, 12 Steindenkmäler von Schwanenrittern, einen Schwanenordens-Hauptaltar (1888 erneuert) mit Schnitzereien und Bildern von M. Wohlgemuth und alte erbeutete Fahnen; an der Nordseite der Kirche die ehemalige Hofkanzlei von 1563, mit schönen Giebeln, jetzt Gerichtsgebäude. Die kath. Ludwigskirche (1840) im dor. Stil hat 4 aus dem Metall der in der Seeschlacht bei Navarin (1827) erbeuteten türk. Kanonen gegossene Glocken, die nach den Söhnen des Königs Ludwig Ⅰ. getauft sind. Die Synagoge ist 1743 – 49 erbaut. Vor dem schönen, in ital. Stil 1713 – 32 von Gabrieli, Retti und Zocha erbauten Schlosse, jetzt Regierungsgebäude, die von Halbig modellierte, von Miller gegossene Statue des Dichters Grafen Platen und in der Nähe der Hofgarten, ein großer Park mit alten Bäumen, einem Pavillon (Heideloffsche Fresken), einer großen Orangerie, der Kolossalbüste des Dichters Uz von Heideloff (1835 errichtet) und dem Denkmal Kaspar Hausers (s. d.). Auf dem Markte ein Brunnen mit dem Erzstandbild des Markgrafen Georg des Frommen (1515). Ferner hat A. eine königliche prot. Studienanstalt (Gymnasium und Lateinschule mit Alumnat für 30 Zöglinge, 1528 gestiftet, Rektor, 23 Lehrer, 320 Schüler), Realschule (Rektor, 15 Lehrer, 174 Schüler), höhere Mädchenschule (Theresien-Institut), Mädchen- und Knabenfortbildungs-, Frauenarbeits-, Taubstummenschule, prot. Volksschulen (27 Klassen), 5 kath., 1 israel. Volksschule; Schloßbibliothek, eine markgräfl. Stiftung, reich an histor. Werken; einen histor. Verein für Mittelfranken, Gewerbeverein, königl. Schloßtheater (Eigentum der Stadt und von derselben jährlich verpachtet) mit 400 Zuschauerplätzen, nur im Winter benutzt; Armenbeschäftigungsanstalt, Reichenspital, Kranken- und Witwenhaus, Konsumverein, Leih-, Aussteuer-, Bade- (1889), Aichanstalt, Schlachthaus. Die Industrie umfaßt Eisengießerei, Buchdruckerei, Fabrikation von Maschinen, Strohmosaik, Liqueuren, Konserven, Gold-, Silber- und Spielwaren, Kinderwagen, Bürsten, Pinseln, Preßhefe, Stärke, Möbeln, Gewehren, Nähseide, Beindreherei, Bierbrauereien, Gold- und Silberstickerei, mechan. Werkstätten, Spinnerei, Färberei. Der Handel erstreckt sich auf Vieh, Wein, Konditorei-, Spezerei-, Bein- und Eisenwaren, Tapeten und Teppiche. ^[Spaltenwechsel] Es bestehen 4 Messen, Viehmärkte, 3 Roßmärkte, königl. Filialbank, landwirtschaftlicher Kreditverein für Mittelfranken, städtische Sparkasse. A. ist Geburtsort der Dichter Cronegk, Uz, Platen, des Bildhauers Bandel, des preuß. Generalpostmeisters Nagler, des preuß. Ministers Altenstein. – Ihre Entstehung verdankt die Stadt dem im 8. Jahrh. vom heil. Gumbertus gegründeten Benediktinerkloster, das 1057 in ein Kollegiatstift verwandelt und 1560 aufgehoben wurde. Nach Aussterben der Vögte von Dornberg, der Schirmherren des Stifts, kam es 1288 an die Grafen von Öttingen, die es 1331 an die Burggrafen von Nürnberg verkauften. – Vgl. Haenle, Geschichte der Stadt A. (Ansb. 1865); J. Meyer, A.s Sehenswürdigkeiten (ebd. 1890).

^[Abb.: Wappen von Ansbach]

Anschaffen, im Handel, s. Gegenwert.

Anschaffungsgeschäft, jeder auf den Erwerb von Eigentum an beweglichen Sachen gerichtete entgeltliche Vertrag. So namentlich der Kauf; nicht die Miete, denn sie ist nicht auf den Erwerb von Eigentum gerichtet, nicht die Erzeugung von Sachen, denn sie ist kein Vertrag. Ist der Vertrag in der Absicht geschlossen, die angeschafften beweglichen Sachen später wieder zu veräußern, so liegt ein Handelsgeschäft vor, auch wenn das Geschäft nicht gewerbsmäßig und nicht von einem Kaufmann betrieben ist (Handelsgesetzbuch Art. 271). A., welche unter Zugrundelegung von Börsengebräuchen geschlossen werden über Mengen von Sachen, die börsenmäßig gehandelt werden, sind nach dem Reichsstempelgesetz vom 27. April 1894 stempelpflichtig, wenn die Sachen nicht im Inland von einem der Kontrahenten erzeugt oder hergestellt sind. Ebenso sind A. stempelpflichtig, welche über ausländische Geldsorten, Papiergeld, einschließlich der Banknoten, und die im Gesetz genannten Wertpapiere abgeschlossen sind. (S. Stempel.)

Anschäften, s. Veredelung (pomolog.).

Anscharĭus, s. Ansgar.

Anschauung, eigentlich die Vorstellung des Gesichtssinns, namentlich sofern sie im einzelnen deutliche und im ganzen wohlabgegrenzte Bilder liefert; dann aber die Auffassung der Sinnenbilder überhaupt. Die A. ist, im Unterschied vom allgemeinen und abstrakten Begriff (s. d.), einzeln und konkret, zugleich aber in bestimmter Beziehung zum Begriff zu denken. So giebt der Begriff vom Dreieck nur die allgemeinen Merkmale, die jedem Dreieck wesentlich zukommen, wogegen die A. das im Begriff allgemein Gedachte am einzelnen Beispiele in concreto darstellt. In diesem Sinne fordert Kant, daß man sich seine Begriffe anschaulich und andererseits seine A. verständlich mache. Am bestimmtesten gestaltet sich dieser Gegensatz in seiner Beziehung auf das Grundproblem der Erkenntnistheorie, die Frage nach dem Ursprung des Gegenstandes in der Erkenntnis. Ist derselbe einerseits, sofern darin eine Einheit des Mannigfaltigen gedacht wird, der Ausdruck der synthetischen Einheit des Begriffs, so bezieht sich diese andererseits stets auf einen sinnlich gegebenen Stoff (das Mannigfaltige selbst). Sofern auf der erstern alles Verstehen beruht, nannte Kant diesen Faktor der gegenständlichen Erkenntnis Verstand; sofern aber der Anteil der Sinnlichkeit es allein ermöglicht, dem Begriff die entsprechende A. in concreto und damit erst seine wirkliche Anwendung zu geben, nannte er diesen zweiten Faktor schlechtweg A. (obwohl zu den bestimmten A. die begriffliche Funktion unerläßlich ist). Nach dieser Gegenüberstellung des anschaulichen und be- ^[folgende Seite]