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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Avers - Avertissement

roïsme (Par. 1852; 2. Aufl. 1860); Werner, Der Averroismus in der christl.-peripatetischen Psychologie des spätern Mittelalters (Wien 1881).

Avérs und Revérs (lat.), die Bezeichnungen für die beiden Seiten eines Münzstücks, deutsch Vorder- (Bildnis-) und Rückseite, auch Haupt- und Kehrseite. Für Avers gebrauchen die franz. Numismatiker in neuerer Zeit auch den Ausdruck droite.

Avĕrs, ein Hochthal im Bezirk Hinterrhein des schweiz. Kantons Graubünden, liegt nördlich vom Bergell, westlich von Oberhalbstein und öffnet sich mit seiner untern Stufe, dem Ferrerathal, unterhalb der Felsenge Rofna gegen das von der Splügenstraße durchzogene Schamserthal (Hinterrhein). Rings von den teilweise vergletscherten, über 3000 m hohen Bergmauern der Oberhalbsteiner Alpen (Piz Platta 3386 m, Gletscherhorn 3106 m, Blesehorn 3048 m) umgeben, mit den benachbarten Thälern nur durch rauhe Bergpfade (Passo della Duana 2800 m, Forcellina 2673 m, Stallerberg 2584 m) verbunden, ist das A. ein stilles, wenig besuchtes Wiesenthal, ziemlich einförmig, im obern Teile baumlos, ohne Feldbau, aber mit üppigem Graswuchs, reich an Gemsen, Murmeltieren, Schnee- und Steinhühnern, hier und da auch von Bären heimgesucht. Der Thalbach, der Averserbach oder der Averserrhein, ein wildes Bergwasser, entspringt mit zwei Quellen im Jufer- und im Bregagliathale, durchfließt in tiefer Rinne zwischen den steilen Grashalden der Thalflanken das A., empfängt links den Madriserrhein und an der Grenze von A. und Ferrera den Leibach aus dem ital. Valle di Lei, durchbricht dann die Felsklüfte des Ferrerathals, in welchen er eine Reihe prächtiger Stromschnellen und Wasserfälle bildet, und mündet nach 30 km langem Laufe 2,5 km oberhalb Andeer in den Hinterrhein. Mit seinem Seitenthale Madris zählt das A. in mehrern Dörfchen, Weilern und einzelnen Höfen 285 reform. E. deutscher Zunge, deren einzige Erwerbsquelle die Alpwirtschaft ist. Der Hauptort Cresta mit der Thalkirche liegt in 1949 m Höhe auf der rechten Thalseite am Fuße des Weißbergs (3044 m) und ist eins der höchsten Pfarrdörfer der Alpen. Im S. von den Italienern des Bergells, im O. von den Italienern und Romanen des Oberhalbsteinerthals, im N. von den Romanen des Ferrerathals und im W. von den Italienern des Val di Lei umgeben, bilden die Averser oder Avner eine deutsche Sprachinsel, deren Ursprung bald auf Einwanderung freier Walser, bald auf eine hohenstaufische Kolonie zum Schutz der Pässe zurückgeführt wird.

Avérsa, im Altertum Atella, Stadt im Kreis Caserta der ital. Provinz Caserta, in orangen- und weinreicher, an schönen Villen reicher Gegend, an der Linie Foggia-Neapel des Adriatischen Eisenbahnnetzes, mit Straßenbahn nach Neapel, gut gebaut, ist Sitz eines Bischofs, hat (1881) 21473E.; in Garnison die 1., 2., 5., 6. Eskadron des 19. Kavallerieregiments; eine Kathedrale mit Kuppel in normann. Stil, neun Pfarrkirchen und viele Klöster, eine treffliche Irrenanstalt (Morotrosio) und ein ausgezeichnetes Waisen- und Findelhaus (San Lorenzo). Die Stadt ist berühmt durch ihren moussierenden Weißwein (Asprino), ihre Früchte, Melonen und Mandelkuchen, durch Ölbau und Seidenzucht. – Das alte Atella, früher von Oskern, dann von Campanern bewohnt, mußte seinen Abfall zu Hanibal (211 v. Chr.) schwer büßen, indem an die Stelle der nach Calatia verwiesenen Bewohner Neubürger aus Nuceria in A. angesiedelt wurden. Später wurde es röm. Municipium, zuletzt Kolonie. Der an sich unbedeutende Ort verdankte seine Berühmtheit den Atellanen (s. d.). In der Völkerwanderung wurde die Stadt zerstört. An ihrer Stelle wurde das jetzige A. 1027 von den Normannen auf einem ihnen vom Herzog Sergius Ⅲ. von Neapel geschenkten Gebiet erbaut; Kaiser Konrad Ⅱ. bestätigte ihrem Führer Rainulf, der ihn als Lehnsherrn anerkannte, 1038 den Titel eines Grafen von A. Die Grafschaft wurde 1061 mit dem Fürstentum Capua vereinigt.

Avérsen (vom lat. Aversum, Abfindungssumme) der Zollausschlüsse (s. d.), die Beiträge, welche die außerhalb der gemeinschaftlichen Zollgrenze liegenden Gebiete des Deutschen Reichs an Stelle der Zölle und Verbrauchssteuern nach Art. 38 der Reichsverfassung zu den Ausgaben des Reichs zu leisten haben. Die Berechnung der A. erfolgt nach dem Verhältnisse der ortsanwesenden Bevölkerung zu den Nettoeinnahmen des Reichs an Zöllen und Verbrauchssteuern, jedoch dergestalt, daß zur Ausgleichung der höhern Verbrauchsfähigkeit der städtischen Bevölkerung der Zollausschlüsse für diese noch ein Zuschlag in Ansatz kommt, der z.B. in Bremen und Hamburg 5 M., in Altona, Wandsbeck, Bremerhaven, Geestemünde und Brake 3 M. für den Kopf beträgt. An dem in den Reichshaushaltsetat unter den Einnahmen einzustellenden Erträgnisse der A. haben, insofern dieselben die Steuern von Bier ersetzen sollen, Bayern, Württemberg, Baden und Elsaß-Lothringen keinen Teil, weil diese Staaten in Bezug auf die genannten Objekte sich nicht in der Steuergemeinschaft befinden, wie es früher auch mit dem Branntwein der Fall war.

Avĕrserbach, Averserrhein, s. Avers.

Aversion (lat.), das Sichabwenden von etwas; Abneigung, Widerwille; auch eine rhetorische Figur, die darin besteht, daß man den Angeredeten (vgl. Apostrophe), ohne daß er die Absicht merkt, vom vorliegenden Gegenstand ablenkt.

Aversionālquantum, Aversum, eine als Inhalt einer Gegenleistung bei Verträgen gedachte Geldsumme, welche, ohne nach den einzelnen Bestandteilen des dafür zu Empfangenden gemessen zu werden (per aversionem, d. h. abgewandten Gesichts), in Bausch und Bogen, in runder Summe bewilligt wird. Besonders wichtig ist der Kauf in Bausch und Bogen, da für diesen hinsichtlich der Gewährleistung des Verkäufers besondere Grundsätze gelten, während im übrigen noch die Partikularrechte den Aversionalkauf nicht anders als den gewöhnlichen Kauf behandeln.

Avĕrsthal, s. Avers.

Avérsum (lat.), s. Aversionalquantum und Aversen.

Avertieren (frz.), benachrichtigen, aufmerksam machen.

Avertissement (frz., spr. awertißmáng), Nachricht, Anzeige, Bekanntmachung. Über A. beim militär. Kommando s. d. – Avertissementsposten, Benachrichtigungsposten, im Feldwachtdienst Zwischenposten, welche aufgestellt werden, wenn der Posten vor dem Gewehr (Schnarrposten) die Linie der Doppelposten (Vedetten) nicht übersehen kann; sie haben den Zweck, die in der Postenlinie bemerkten Vorgänge oder von dort her gegebene Zeichen der Feldwache mitzuteilen. Die Anwendung von Avertissementsposten macht die ganze Maschinerie sehr verwickelt und ist deshalb nur bei ganz systematisch angeordneten, auf längere Zeit berechneten Vorpostenstellungen unter Umständen