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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Bauzeitungen; Bauzinsen; Bavai; Bavard; Bavaria

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Bauzeitungen - Bavaria

es nur mit der Gestalt allein oder mit der malerischen Darstellung zu thun hat, jedoch meist nur dem Zwecke der Vorstellung, nicht der Ausführung dient. Ein vollständiger Bauplan besteht aus den Grundrissen (Horizontaldurchschnitten) der verschiedenen Stockwerke (s. Grundriß), aus den (Vertikal-) Durchschnitten oder Profilen und aus den Ansichten oder Facaden. Alle Vertikalschnitte und die Vorderfaçade nennt man auch Aufriß (s. d.). Der Bearbeitung des eigentlichen Bauplans geht in der Regel eine Skizze voraus, d. h. eine flüchtige oder allgemeine Darstellung des Gebäudes in kleinem Maßstabe. Zur Erlangung der in den meisten Fällen erforderlichen baupolizeilichen Genehmigung dient der in doppelten Exemplaren anzufertigende sog. Polizeiriß. Zur wirklichen Ausführung aber sind genau und vollständig bearbeitete Bau- oder Arbeitsrisse nötig sowie Zeichnungen einzelner Bauteile, wie Gesimse, Profile, Ornamente u. s. w. in natürlicher Größe (Detailzeichnungen). Für die allgemeine Anlage des Gebäudes in Bezug auf seine Umgebung wird ein Situationsplan (Lageplan) ausgearbeitet. In besondern Fällen machen sich Modelle zur Versinnlichung oder Prüfung schwieriger Konstruktionen nötig. Auf Grund des ausgearbeiteten Bauplans erfolgt die Anfertigung eines Kostenanschlags, d. h. die Berechnung und Zusammenstellung aller zur Aufführung des Baues nötigen Materialien, Arbeiten und Kosten derselben. (S. Bauanschlag.)

Bauzeitungen. Das Bauwesen besitzt eine vortreffliche, sich mehr und mehr entwickelnde Fachpresse, die sich durch die Kostbarkeit ihrer Abbildungen und den wissenschaftlichen wie künstlerischen Wert ihres Inhalts auszeichnet. In Deutschland sind zu nennen: "Zeitschrift für Bauwesen" (Berlin, 1851 begründet, enthält große treffliche Kupfertafeln, meist Berliner Bauwerke); "Deutsche Bauzeitung" (ebd. 1868 u. fg. [zuerst 1867 als "Wochenblatt für Architekten und Ingenieure"], vortrefflich von K. E. O. Fritzsch geleitet, das Hauptorgan, in dem sich das Leben der deutschen Bauwelt widerspiegelt); "Centralblatt der Königl. Preuß. Bauverwaltung" (ebd., 1881 begründet, offizielles Blatt, dem vorhergehenden verwandt). Kleinere Blätter sind : "Zeitschrift für praktische Baukunst" (1841 von Romberg begründet, seit 1882 u. d. T. "Deutsches Baugewerksblatt"); Haarmanns "Zeitschrift für Bauhandwerker" (1857 als Organ der Bauschule zu Holzminden entstanden). Die wissenschaftliche Seite des Bauwesens vertreten: "Annalen für Gewerbe und Bauwesen" (Berlin, 1877 begründet); "Der Civilingenieur" (Freiberg, 1854 begründet, jetzt in Leipzig); "Zeitschrift des Architekten- und Ingenieur-Vereins zu Hannover" (1855 begründet); "Zeitschrift des Vereins deutscher Ingenieure" (Berlin). In Österreich sind die beiden Hauptblätter: "Die Allgemeine Bauzeitung" (Wien, 1836 von Ludwig Förster begründet, das Vorbild der "Zeitschrift für Bauwesen", eins der ersten Blätter dieser Art überhaupt) und "Zeitschrift des österr. Ingenieur- und Architektenvereins" (ebd., 1849 begründet, seit 1885 u. d. T. "Wochenschrift des österr. Ingenieur- und Architekten-Vereins"). Von den französischen B. ist hervorzuheben: "Revue générale de l'architecture", redigiert von Daly (Paris, 1840 begründet); "Annales des ponts et chaussées" (ebd., 1831 begründet); "Génie civil" (jetzt "Annales du Génie civil", ebd., 1862 begründet); "Portefeulle économique des machines" (ebd., 1856 begründet). In England und Amerika: "The American Builder" (Neuyork, 1865 begründet); "The Architect" (London, 1866 begründet); "The Builder" (das engl. Hauptblatt mit zahlreichen trefflichen Illustrationen, ebd., 1843 begründet); "Engineering" (ebenso, für technisches Bauwesen, ebd., 1864 begründet) und zahlreiche andere mehr.

Bauzinsen, Zinsen, die von Aktiengesellschaften den Aktionären vor dem Beginn des vollen Betriebes des Unternehmens gewährt werden. Der Grundsatz, daß wegen der notwendigen Erhaltung des Grundkapitals bei einem Aktienunternehmen die Aktionäre keine festen Bezüge, sondern nur den sich ergebenden Reingewinn erhalten dürfen, würde dahin führen, daß bei Unternehmungen, bei denen es für den Beginn des Betriebes längerer Vorbereitung bedarf, insbesondere bei Anlagen, die erst mit dem Aktienkapital gebaut werden sollen, die Aktionäre auf Jahre hinaus ihr Geld ertraglos gewähren müßten. Da sich das Kapital hierzu nicht bereit finden läßt, so gilt, um Unternehmungen mit erst zu errichtenden Einlagen nicht unmöglich zu machen, bereits seit der Zeit des beginnenden Eisenbahnbaues und durch die derzeitige Gesetzgebung aufrechterhalten, von dem Grundsatze für Aktiengesellschaften (nicht für Aktienkommanditgesellschaften) die Ausnahme, daß für einen im Gesellschaftsvertrage behufs der Vorbereitung des Unternehmens bis zum Anfange des vollen Betriebes bestimmt angegebenen Zeitraum den Aktionären Zinsen von bestimmter Höhe zugesagt werden dürfen. Diese Zinsen werden gemeinhin, weil die Vorbereitung meist in einem Bau bestehen wird, als B. bezeichnet. Principiell erscheint dieses Zugeständnis der Gesetzgebung ungerechtfertigt, denn es handelt sich um Selbsttäuschung und Verschleierung des Sachverhalts. Der Aktionär giebt selbst die Summe der Gesellschaft hin, die ihm als Zinsen in der Folge wiedergegeben werden soll. Aber die Praxis beharrt auf der Unentbehrlichkeit dieses Zugeständnisses, weil sich die durch dieses Opfer "verzinslich" gemachte Aktie günstiger weiter verkauft, als es für die unverzinsliche, unter Ersparung dieses Opfers erlangte der Fall sein würde.

Bavai, franz. Stadt, s. Bavay.

Bavard (frz., spr. -wahr), Schwätzer; Bavardage (spr. -wardahsch), Bavarderie (spr. -ward'rih) oder Bavardise (spr. -wardihs'), Geschwätz.

Bavaria, Name des 301. Planetoiden.

Bavaria, lat. Name für Bayern; danach auch für das Bayern personifizierende, auf Veranlassung König Ludwigs I. auf der Theresienwiese bei München errichtete Kolossalstandbild, entworfen und modelliert von L. von Schwanthaler; es wurde von Ferdinand Miller 1844-50 in Erz gegossen und 7. Aug. 1850 enthüllt. Die weibliche Figur ist 20,5 m, das Piedestal 9,5 m hoch. Die Stärke des Metalls ist an den untern Stücken 1,8 cm, an den obern 1,2 cm. Das Erz, im ganzen 87 360 kg, lieferten türk. und norweg. Kanonen. Eine Treppe mit 66 Stufen führt durch das Fußgestell in die Figur, die bis etwa zur Höhe der Waden ausgemauert ist; eine zweite von 58 Stufen führt weiter durch den Hals zum Kopfe empor, wo zwei Bänke aus Erz angebracht sind und etwa 8 Personen Platz haben. Seit dem Rhodischen Koloß hat es, was die Größenverhältnisse anbelangt, in der Erzgießerkunst nichts Ähnliches gegeben, und die B. wird auch jetzt nur von dem 1875 vollendeten Hermannsdenkmal (s. d.) und dem 1886 errichteten Standbilde der Freiheit im Hafen von Neuyork übertroffen.